Deutschland
Re: Deutschland
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=vhu3ijtVvyI[/youtube]
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.
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Re: Deutschland
Leider habe ich nicht alles verstanden ausser, Hau ab, das Weitere nicht mehr.maxikatze hat geschrieben:[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=vhu3ijtVvyI[/youtube]
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.
Erich Fromm
Erich Fromm
Re: Deutschland
Wie seriös ist das, wenn ein Großteil der Einnahmen darin besteht, den Verein in seiner Daseinsberechtigung halten? Ohne die Abmahngebühren wäre der Verein vllt sogar pleite?
https://www.tichyseinblick.de/daili-es- ... stuttgart/
https://www.tichyseinblick.de/daili-es- ... stuttgart/
Zur Erinnerung: Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein eingetragener Verein, der ein Drittel seines Etats aus Abmahnungen bestreitet.
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icke
Re: Deutschland
Vor einigen Wochen wurde direkt nach der "historischen Entscheidung Ehe für alle" das NetzDG beschlossen. Nun müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist vermeintlich "rechtswidrige Inhalte" gelöscht werden, über deren Rechtswidrigkeit seitens der Justiz nicht entschieden wurde. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye, fragte deshalb schon, ob Deutschland noch ein 100-prozentiger Rechtsstaat sei.
Die meisten werden es gar nicht mitbekommen, weil sie sich doch so sehr über die sog. Ehe für alle freuen. Mir egal, wer wen heiratet. Ich möchte weder von Homos wie Beck noch von Hetereos wie Merkel, Maasmännchen oder Schwesig regiert werden. Anscheinend müssen wir diversen Regierungsmitgliedern mal eine demokratische Lehrstunde erteilen.
der offene Brief als PDF von David Kaye an die Bundesregierung
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 39692.html
https://netzpolitik.org/2017/un-sonderb ... henrechte/
https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.net/v/ ... e=5A398F53
Die meisten werden es gar nicht mitbekommen, weil sie sich doch so sehr über die sog. Ehe für alle freuen. Mir egal, wer wen heiratet. Ich möchte weder von Homos wie Beck noch von Hetereos wie Merkel, Maasmännchen oder Schwesig regiert werden. Anscheinend müssen wir diversen Regierungsmitgliedern mal eine demokratische Lehrstunde erteilen.
der offene Brief als PDF von David Kaye an die Bundesregierung
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 39692.html
https://netzpolitik.org/2017/un-sonderb ... henrechte/
https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.net/v/ ... e=5A398F53
Zuletzt geändert von icke am 26.01.2019, 18:23, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Deutschland
Felix Leidecker wurde von Facebook inzwischen wieder entsperrt.
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Auch die Türkische Gemeinde ist für das Nikab-Verbot in Schulen. „Die Schülerinnen sollen sehen können, wer neben ihnen sitzt.”
weiterlesen in http://www.fnp.de/nachrichten/politik/T ... 59,2718984
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Auch die Türkische Gemeinde ist für das Nikab-Verbot in Schulen. „Die Schülerinnen sollen sehen können, wer neben ihnen sitzt.”
Alice Schwarzer kämpft seit fast 40 Jahren aus guten Gründen gegen das Kopftuch. Die heutigen Feministinnen - oder die sich dafür halten - sind der Auffassung, den Kopftuchtragenden keinerlei Vorschriften machen zu dürfen. Als ein Symbol der Unterwerfung wird das in diesen Kreisen nicht erkannt.In Bayern sind Burka und Nikab ab dem 1. August für Beamtinnen und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und in Kindergärten verboten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Schülerinnen „eine Gesichtsverhüllung grundsätzlich untersagt ist”.
...
Der TGD-Vorsitzende sagte, unter Feministinnen seien vereinzelt „islamfeindliche Tendenzen” festzustellen. Alice Schwarzer lasse etwa „sehr starke Ressentiments” gegen den Islam erkennen.
weiterlesen in http://www.fnp.de/nachrichten/politik/T ... 59,2718984
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Re: Deutschland
http://magazine.tnn-online.net/blog/ver ... echtslage/
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal.
Weiter heisst es im Text:
...
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, daß er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Die Konsequenz daraus kann doch nur sein, dass alle Gefährder, die nicht in Deutschland geboren sind, unverzüglich auszuweisen.
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal.
Weiter heisst es im Text:
...
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, daß er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Die Konsequenz daraus kann doch nur sein, dass alle Gefährder, die nicht in Deutschland geboren sind, unverzüglich auszuweisen.
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Re: Deutschland
Das ist ein Wunschdenken und wird nie in Erfüllung gehen, oder erst wenn unsere Existenz zunichte gemacht wurde. Die ganze Schweinerei wurde bereits ins Rollen gebracht und die Linken ziehen immer noch die Handbremse, auch bei uns.maxikatze hat geschrieben:http://magazine.tnn-online.net/blog/verfassungswidrige-einwanderung-von-fluchtlingen-nach-deutschland-ein-uberblick-uber-die-rechtslage/
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal.
Weiter heisst es im Text:
...
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, daß er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Die Konsequenz daraus kann doch nur sein, dass alle Gefährder, die nicht in Deutschland geboren sind, unverzüglich auszuweisen.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.
Erich Fromm
Erich Fromm
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icke
Re: Deutschland
Jetzt bekommt die Bundesregierung wegen rechtswidrigen Gesetzen und der Abschaffung von Menschenrechten schon Beschwerdebriefe von der UNO, während der Bundesverfassungsschutz offenbar kein Problem mit der Errichtung totalitärer Staatsstrukturen, Zensurextremismus, Demokratiefeindlichkeit und der Missachtung des Grundgesetzes durch die Bundesregierung hat. Bundesverfassungsschutz = Bundesregierungsschutz?
http://www.ohchr.org/Documents/Issues/O ... 1-2017.pdf

http://www.ohchr.org/Documents/Issues/O ... 1-2017.pdf

Re: Deutschland
Mittlerweile halte ich die SPD für gemeingefährlich.icke hat geschrieben:Jetzt bekommt die Bundesregierung wegen rechtswidrigen Gesetzen und der Abschaffung von Menschenrechten schon Beschwerdebriefe von der UNO, während der Bundesverfassungsschutz offenbar kein Problem mit der Errichtung totalitärer Staatsstrukturen, Zensurextremismus, Demokratiefeindlichkeit und der Missachtung des Grundgesetzes durch die Bundesregierung hat. Bundesverfassungsschutz = Bundesregierungsschutz?
http://www.ohchr.org/Documents/Issues/O ... 1-2017.pdf
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Re: Deutschland
Das ist ganz sicher und für jedermann offenkundig so. Dafür braucht man noch nicht einmal eine Revoluzzer - Gesinnung, um das zu erkennen.icke hat geschrieben:Bundesverfassungsschutz = Bundesregierungsschutz?
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.