Kein Weihnachtsgeld für Muslime?

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Staber
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Kein Weihnachtsgeld für Muslime?

Beitrag von Staber »

In einer Facebook-Abstimmung haben die Freiheitlichen Arbeitnehmer Oberösterreich das Weihnachtsgeld für Muslime in Frage gestellt.

http://www.nachrichten.at/oberoesterrei ... t4,2414555


Der 13. Gehalt heißt ja nur im Volksmund "Weihnachtsgeld". Er ist im Kollektivvertrag festgeschrieben auch in Ö. und gebührt allen Arbeitnehmern, ist ein Teil des Jahreseinkommens. Abgaben und Steuern zahlen ja auch alle gleich viel, egal welchen Glauben sie angehören. Nur eine Aktion,um wieder Unruhe zu stiften!
Ob sich Glauben am Weihnachtsgeld festmachen lässt ist bis Dato noch nicht bewiesen......
Ein Mensch hat die Atombombe erfunden, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle bauen!
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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maxikatze
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Re: Kein Weihnachtsgeld für Muslime?

Beitrag von maxikatze »

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:lol:

Das Weihnachtsgeld ist nicht gleichbedeutend mit dem 13. Monatsgehalt.
https://www.gehalt.de/news/was-bedeutet-13-gehaelter
"Wenn die Regierung das Volk fürchtet, herrscht Freiheit.
Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei"

- Thomas Jefferson, dritter amerikanischer Präsident von 1801 bis 1809
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AlexRE
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Re: Kein Weihnachtsgeld für Muslime?

Beitrag von AlexRE »

maxikatze hat geschrieben:Das Weihnachtsgeld ist nicht gleichbedeutend mit dem 13. Monatsgehalt.
https://www.gehalt.de/news/was-bedeutet-13-gehaelter
Richtig, aber dieser Unterschied kann keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung nach Religionszugehörigkeit bilden:
(...)

Bei einem 13. Gehalt handelt es sich um eine Sonderzahlung, die für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Da mit dieser Bonuszahlung geleistete Arbeit belohnt wird, können Fehlzeiten zu Kürzungen führen - wenn dies im Vertrag geregelt ist.

Wird ein 13. Gehalt als Gratifikation oder Weihnachtsgeld bezeichnet, ist dies eine Belohnung für die Betriebszugehörigkeit beziehungsweise Betriebstreue. Hier können Fehlzeiten nicht zur Kürzung führen. Scheidet ein Arbeitnehmer vor Jahresende aus dem Betrieb aus, würde ihm das 13. Gehalt anteilig zustehen. Das Weihnachtsgeld erhält der Arbeitnehmer meistens nur dann, wenn er zum Stichtag der Auszahlung noch im Betrieb tätig ist. Hier kann auch eine Rückzahlungsklausel vereinbart werden, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (AZ: 10 AZR 417/98).

(...)
Der wäre im Arbeitsrecht aber notwendig, weil dort verfassungs- und europarechtliche Diskriminierungsverbote eine größere Rolle spielen als im sonstigen Zivilrecht. Die Aktion der Freiheitlichen ist tatsächlich ziemlich unseriös.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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