Briten bestrafen Rache-Pornos hart

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Sonnenschein+8+
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Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von Sonnenschein+8+ »

Wenig stellt den Ex-Partner extremer bloß als intime Aufnahmen, die plötzlich im Internet auftauchen. Gegen solche "Rache-Pornos" gehen die Briten nun härter vor und drohen mit Haft bis zu zwei Jahren. In Deutschland sind die Strafen milder.

"Wir stehen auf der Seite der Opfer"
Auch in England ist diese perfide Form der Frustbewältigung ein immer öfter zu beobachtendes Phänomen. Darauf reagiert der Gesetzgeber jetzt, indem er die Verbreitung eines Rache-Pornos als strafbare Handlung einstuft. Das berichtet der Guardian. Wer erwischt wird, wie er intimes Film- oder Fotomaterial seines ehemaligen Partners ohne dessen Einwilligung verbreitet, muss bald mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, kündigte der britische Justizminister Chris Grayling nun an.

Die Initiative ist die Antwort auf den gestiegenen politischen Druck. "Wir wollen, dass die Opfer eines solchen widerlichen Verhaltens wissen, dass wir auf ihrer Seite sind und alles in unserer Möglichkeit stehende tun, um die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen", sagte Grayling dem Guardian. "Deshalb werden wir das Gesetz ändern um denen, die sich so verhalten, klarzumachen, dass ihnen Gefängnis droht."

Das Gesetz wird sowohl bei Filmen und Fotos angewendet, die in sozialen Netzwerken oder auf anderen Internetseiten auftauchen, als auch bei solchen, die per Textnachricht, Email oder physisch als Ausdruck oder auf einem Speichermedium verbreitet werden.
http://www.sueddeutsche.de/digital/cybe ... -1.2170533

Das ist doch mal eine gute Nachricht Hoffentlich kapieren es die Täter oder Täterinnen dass sowas nicht geht. Ich täte nie auf solch eine Idee kommen sowas zu machen weder Fotos noch sonstiges oder ist das In?? :shock: ich muss das nicht haben ( ich meine Fotos zu machen)
Bin ich zu bunt für euch, seid ihr zu braun.
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Staber
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Re: Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von Staber »

Lösung: keine Nacktfotos von sich machen lassen, dann landen die auch nicht im Internet. Und wenn doch dann soll man bitte nicht herumjammern - wenn man sich nackt fotografieren lässt oder selbst Nacktfotos macht (und diese vielleicht auch noch herumschickt) muss man mit den Konsequenzen leben.
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AlexRE
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Re: Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von AlexRE »

Staber hat geschrieben:Lösung: keine Nacktfotos von sich machen lassen, dann landen die auch nicht im Internet. Und wenn doch dann soll man bitte nicht herumjammern - wenn man sich nackt fotografieren lässt oder selbst Nacktfotos macht (und diese vielleicht auch noch herumschickt) muss man mit den Konsequenzen leben.
Nö, muss man nicht. Das ist auch in Deutschland strafbar:
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Dass die Opfer solcher Straftaten oftmals etwas unvorsichtig in eigenen Angelegenheiten waren, entschuldigt die Täter nicht im Geringsten. Das sehen die Täter zwar oft ganz anders, aber gerade deshalb brauchen sie was auf den Deckel. Schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass unvorsichtige Menschen der Willkür charakterloser Lumpen ausgeliefert werden sollen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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maxikatze
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Re: Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von maxikatze »

Staber hat geschrieben:Lösung: keine Nacktfotos von sich machen lassen, dann landen die auch nicht im Internet. Und wenn doch dann soll man bitte nicht herumjammern - wenn man sich nackt fotografieren lässt oder selbst Nacktfotos macht (und diese vielleicht auch noch herumschickt) muss man mit den Konsequenzen leben.
Wer sich nackt fotografieren lässt :lol: und die Bilder im Netz wiederzufinden sind, hat Pech gehabt. Diese Leute sollten besser vorsichtiger werden.
"Wenn die Regierung das Volk fürchtet, herrscht Freiheit.
Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei"

- Thomas Jefferson, dritter amerikanischer Präsident von 1801 bis 1809
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Sonnenschein+8+
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Re: Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von Sonnenschein+8+ »

AlexRE hat geschrieben: Schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass unvorsichtige Menschen der Willkür charakterloser Lumpen ausgeliefert werden sollen.
na ja so ist das nun auch wieder nicht. Es steht zwar nirgendwo geschrieben aber JEDE/R weiß, wenn man Nacktfotos machen Lässt das es solche Kranken Menschen gibt die das ausnützen. Weiß jede/r. Natürlich, da gebe ich dir recht, das solchen Schweine auf die Füße getreten werden muss, die Nacktfotos im Netz von anderen Zeigen.
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Staber
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Re: Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von Staber »

AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Lösung: keine Nacktfotos von sich machen lassen, dann landen die auch nicht im Internet. Und wenn doch dann soll man bitte nicht herumjammern - wenn man sich nackt fotografieren lässt oder selbst Nacktfotos macht (und diese vielleicht auch noch herumschickt) muss man mit den Konsequenzen leben.
Nö, muss man nicht. Das ist auch in Deutschland strafbar:
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Dass die Opfer solcher Straftaten oftmals etwas unvorsichtig in eigenen Angelegenheiten waren, entschuldigt die Täter nicht im Geringsten. Das sehen die Täter zwar oft ganz anders, aber gerade deshalb brauchen sie was auf den Deckel. Schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass unvorsichtige Menschen der Willkür charakterloser Lumpen ausgeliefert werden sollen.
Hi Alex!
Was ist mit dem Verursacherprinzip :?: Solche Aufnahmen passieren doch meist mit Einwilligung des sich zur Schau stellenden , oder nicht?
Gruß
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Gruß Staber
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AlexRE
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Re: Briten bestrafen Rache-Pornos hart

Beitrag von AlexRE »

Staber hat geschrieben:Hi Alex!
Was ist mit dem Verursacherprinzip :?: Solche Aufnahmen passieren doch meist mit Einwilligung des sich zur Schau stellenden , oder nicht?
Gruß
Die Einwilligung in eine private Aufnahme durch den aktuellen Lebenspartner beinhaltet noch nicht die Einwilligung in die Veröffentlichung nach Ende der Beziehung, weder nach dem Gesetz noch nach der allgemeinen Anschauung.
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