
Ich war am 8. August 2011 schon drauf und dran meine Mail und seine prompte Antwort in den damaligen öffentlichen thread zu setzen. Man hat mir davon abgeraten.
Aber ich habe diese Mail, sowie auch die von Alice Schwarzer gut aufgehoben. Die sind bei mir sicher wie in Abrahams Schoß.
Nach meiner Gegenreaktion in einer an ihn gerichteten Mail zu der öffentlich aufgestellten Behauptung sie sei eine Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs, bekam ich zur Antwort, dass ich schlicht einem Rechtsirrtum unterliege, wenn ich glaube, dass diese Formulierung, die ja eine Behauptung von ihm darstellt, unzulässig ist. Und - es wäre sein Recht und seine Pflicht als anwaltlicher Interessenvertreter dies öffentlich kundzutun.
Er steht also auf dem Standpunkt, dass die Wortschöpfung "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurf" rechtens ist.
Obwohl doch ein dubio pro reo-Urteil die von ihm aufgestellte Behauptung dieses ganz und gar nicht hergibt.
Auch dass im Nachhinein die ehemalige Nebenklägerin heute als Lügnerin verleumdet wird, steht nicht zweifelsfrei fest, sondern sind wirre Spekulationen und üble, bösartige Nachreden. Und das wissen diese Herrschaften ganz genau!