Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

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maxikatze
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von maxikatze »

Es spricht der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Heiko Teggartz in der WELT über die mangelnden Befugnisse der Polizei und dass der Gesetzgeber seit zehn Jahren❗ über die erforderlichen Maßnahmen nur diskutiert und nicht die nötigen Gesetze verabschiedet.

https://www.welt.de/politik/video6a65f0 ... sitesearch

Außer Beileidsbekundungen der Politiker aller Parteien, nach jedem terroristischen Anschlag, gibt es bis heute kein Umdenken zur Notwendigkeit erweiterter Befugnisse. (Stichwort Gesichtserkennungssoftware)

Was schlussfolgere ich daraus?

Erstens: Sie wollen es nicht, sonst würden die Forderungen der Polizei erfüllt werden. Also sollten sie sich all ihre Beileidsbekundungen sparen, die ich dann als Heuchelei empfinden muss, wenn nach ... zig Jahren dahingehend nichts unternommen wird, Straftäter nicht bestraft oder mit Bewährung davonkommen und zweitens, dass erst bei einer absoluten Mehrheit der AfD die gröbsten Missstände im Land beseitigt werden können.

Es ist immer wieder dasselbe. Man hat Gefährder auf dem Schirm und dann das:
https://www.bild.de/regional/berlin/wie ... pMcsL19zuw
"Wenn die Regierung das Volk fürchtet, herrscht Freiheit.
Wenn das Volk die Regierung fürchtet, herrscht Tyrannei"

- Thomas Jefferson, dritter amerikanischer Präsident von 1801 bis 1809
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Staber
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von Staber »

Moin Maxi!
Es werden viele Frage bleiben. Weshalb musste eine Spezialtruppe einen nur mit Stichwaffe Bewaffneten erschließen. Es wurde die Chance vertan Informationen von ihm zu bekommen. Das wird wieder Raum für viel Spekulation bieten... Entscheidend und gut ist aber, dass von diesem Menschen keine Gefahr mehr auch in Zukunft ausgehen kann. Wie extrem hat Justiz und Polizei im Vorfeld versagt? Wie konnte ein Gefährder so auf freiem Fuss bleiben? Wieso durfte er Deutscher werden? Was soll die Anordnung eines teuren Deeskalationsprogrammes? Diese Vorgänge werden hoffentlich ganz massive Auswirkungen auf Gesetzgebung und zukünftige Rechtsprechung zeigen. Die Bevölkerung erwartet dies - durch die aktuell Verantwortlichen oder eben durch andere.
Ein Mensch hat die Atombombe erfunden, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle bauen!
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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AlexRE
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von AlexRE »

Staber hat geschrieben: 27.07.2026, 17:31 Wieso durfte er Deutscher werden?
Er ist als Deutscher geboren, weil seine Mutter bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte.

Solche Gefährder kann man nicht loswerden, bevor sie zur Tat schreiten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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maxikatze
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von maxikatze »

AlexRE hat geschrieben: 27.07.2026, 18:16
Staber hat geschrieben: 27.07.2026, 17:31 Wieso durfte er Deutscher werden?
Er ist als Deutscher geboren, weil seine Mutter bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte.

Solche Gefährder kann man nicht loswerden, bevor sie zur Tat schreiten.
Dieses Gesetz ist kein Naturgesetz, denn es wurde im Jahr 2000 von der Schröder/Fischer-Regierung verabschiedet.
Man kann also die Gesetzeslage auch wieder korrigieren. Aber dazu fehlt der Wille.

Was kommt noch alles auf uns zu? In Ceuta findet geradezu eine Invasion statt. Zuzuschreiben haben wir es Spanien durch sein migrantenfreundliches jüngstes Gerichtsurteil, nachdem alle Ankömmlinge in Ceuta erfasst und einem Asylverfahren zugeführt werden müssen.

>>Ein aktuelles Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs vom Juli 2026 untersagt die sofortige kollektive Abschiebung von Migranten, die schwimmend die Exklave Ceuta erreichen.<<

Nun sind sie halt da.

Abgesehen davon, dass ich davon ausgehe, dass sich nicht einer dieser Schwimmer von ihnen ausweisen kann, wird die EU wohl kaum in der Lage sein, diesen Ansturm zu bewältigen. Ich ahne, wohin es die Afrikaner zieht ...
https://www.welt.de/politik/ausland/art ... laven.html
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni fordert angesichts des Kontrollverlusts in Ceuta den Ausschluss Spaniens aus dem Schengen-Raum.
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AlexRE
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von AlexRE »

maxikatze hat geschrieben: 31.07.2026, 09:09
AlexRE hat geschrieben: 27.07.2026, 18:16
Staber hat geschrieben: 27.07.2026, 17:31 Wieso durfte er Deutscher werden?
Er ist als Deutscher geboren, weil seine Mutter bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte.

Solche Gefährder kann man nicht loswerden, bevor sie zur Tat schreiten.
Dieses Gesetz ist kein Naturgesetz, denn es wurde im Jahr 2000 von der Schröder/Fischer-Regierung verabschiedet.
Man kann also die Gesetzeslage auch wieder korrigieren. Aber dazu fehlt der Wille.
Den Artikel 16 GG hat nicht die Schröder/Fischer - Regierung verabschiedet:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.htmlq

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Folge der Staatenlosigkeit ist schon seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes unmöglich.
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni fordert angesichts des Kontrollverlusts in Ceuta den Ausschluss Spaniens aus dem Schengen-Raum.
Finnland hat sich der Forderung angeschlossen. Wahrscheinlich wieder diese Initiative insbesondere von den deutschen Politikern ausgebremst, die dann der eigenen Bevölkerung die Hauptlast der Invasion aufbürden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von maxikatze »

AlexRE hat geschrieben: 31.07.2026, 13:32
maxikatze hat geschrieben: 31.07.2026, 09:09
AlexRE hat geschrieben: 27.07.2026, 18:16
Staber hat geschrieben: 27.07.2026, 17:31 Wieso durfte er Deutscher werden?
Er ist als Deutscher geboren, weil seine Mutter bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte.

Solche Gefährder kann man nicht loswerden, bevor sie zur Tat schreiten.
Dieses Gesetz ist kein Naturgesetz, denn es wurde im Jahr 2000 von der Schröder/Fischer-Regierung verabschiedet.
Man kann also die Gesetzeslage auch wieder korrigieren. Aber dazu fehlt der Wille.
Den Artikel 16 GG hat nicht die Schröder/Fischer - Regierung verabschiedet:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.htmlq

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Folge der Staatenlosigkeit ist schon seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes unmöglich.
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni fordert angesichts des Kontrollverlusts in Ceuta den Ausschluss Spaniens aus dem Schengen-Raum.
Finnland hat sich der Forderung angeschlossen. Wahrscheinlich wieder diese Initiative insbesondere von den deutschen Politikern ausgebremst, die dann der eigenen Bevölkerung die Hauptlast der Invasion aufbürden.
Guck mal, das habe ich gemeint: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturge ... nuar-2000/

>>Danach erhalten in Deutschland geborene Ausländerkinder automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit, sofern sich ein Elternteil mindestens acht Jahre lang in der BRD legal aufhält.<<
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von AlexRE »

maxikatze hat geschrieben: 31.07.2026, 22:09 Guck mal, das habe ich gemeint: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturge ... nuar-2000/

>>Danach erhalten in Deutschland geborene Ausländerkinder automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit, sofern sich ein Elternteil mindestens acht Jahre lang in der BRD legal aufhält.<<
Das passt aber in diesem speziellen Fall nicht. Die Mutter des Verbrechers hatte schon VOR dessen Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Deshalb war er rechtlich kein Ausländerkind, sondern nur Deutscher und sonst nichts.
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von maxikatze »

AlexRE hat geschrieben: 01.08.2026, 12:17
maxikatze hat geschrieben: 31.07.2026, 22:09 Guck mal, das habe ich gemeint: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturge ... nuar-2000/

>>Danach erhalten in Deutschland geborene Ausländerkinder automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit, sofern sich ein Elternteil mindestens acht Jahre lang in der BRD legal aufhält.<<
Das passt aber in diesem speziellen Fall nicht. Die Mutter des Verbrechers hatte schon VOR dessen Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Deshalb war er rechtlich kein Ausländerkind, sondern nur Deutscher und sonst nichts.
Er ist tot - von daher ....

Spräche irgendwas dagegen, dass generell die deutsche Staatsbürgerschaft bei Schwerkriminellen mit Migrationshintergrund aberkannt wird?

In Fällen wie Abdul B., wenn er noch leben würde, könnte nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft der Mutter oder des Vaters zu vergeben, damit er nicht staatenlos wird?
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von AlexRE »

maxikatze hat geschrieben: 01.08.2026, 12:38 Spräche irgendwas dagegen, dass generell die deutsche Staatsbürgerschaft bei Schwerkriminellen mit Migrationshintergrund aberkannt wird?

In Fällen wie Abdul B., wenn er noch leben würde, könnte nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft der Mutter oder des Vaters zu vergeben, damit er nicht staatenlos wird?
Nach der heutigen Verfassungsrechtslage ist das unmöglich. Früher, vor dem GG, konnte man Leute in die Staatenlosigkeit treten, wenn sie z. B. in der französischen Fremdenlegion gegen Deutschland gekämpft haben.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, das GG so zu ändern, dass man mit erklärten islamistischen Todfeinden der Mehrheitsbevölkerung und Möchtegern - Eroberern auch so umgehen könnte. Für eine wirklich wehrhafte Verfassung wäre das vielleicht sogar notwendig.
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Re: Das Flüchtlingsproblem, das keins hätte sein müssen

Beitrag von maxikatze »

AlexRE hat geschrieben: 01.08.2026, 12:59
maxikatze hat geschrieben: 01.08.2026, 12:38 Spräche irgendwas dagegen, dass generell die deutsche Staatsbürgerschaft bei Schwerkriminellen mit Migrationshintergrund aberkannt wird?

In Fällen wie Abdul B., wenn er noch leben würde, könnte nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft der Mutter oder des Vaters zu vergeben, damit er nicht staatenlos wird?
Nach der heutigen Verfassungsrechtslage ist das unmöglich. Früher, vor dem GG, konnte man Leute in die Staatenlosigkeit treten, wenn sie z. B. in der französischen Fremdenlegion gegen Deutschland gekämpft haben.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, das GG so zu ändern, dass man mit erklärten islamistischen Todfeinden der Mehrheitsbevölkerung und Möchtegern - Eroberern auch so umgehen könnte. Für eine wirklich wehrhafte Verfassung wäre das vielleicht sogar notwendig.
Das würde ich auch befürworten.
Bevor jemand staatenlos werden würde, sollte m.M. auf die Staatsbürgerschaft seines Migrationshintergrunds zurückgegriffen werden. Was hindert den Gesetzgeber daran?
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