Und nochmal Daschner

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Do 21. Nov 2024, 17:34

Der Mörder hat inzwischen seinen Namen geändert und wird voraussichtlich im Jahr 2025 entlassen:

https://www.n-tv.de/panorama/Kindermoer ... 04906.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Do 17. Jul 2025, 18:36

Ein zu dem Thema Rettungsfolter veröffentlichter Lösungsansatz hat im Jahre 2008 dazu geführt, dass der Professor Horst Dreier, Doktorvater der aktuell als Kandidatin für das Amt der Bundesverfassungsrichterin umstrittenen Professorin Brosius-Gersdorf, seinerseits als von der SPD vorgeschlagener Verfassungsrichter - Kandidat ausscheiden musste:

(...)

Wirken

(...)

.[2] Da Dreier vorgeworfen wurde, in seiner Kommentierung von Art. 1 des Grundgesetzes (GG)[3] in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel zu halten,[4] wurde Kritik an seiner Nominierung geübt.[5][6][7]

In seiner Kommentierung zu Art. 1 GG[8] führt Dreier zunächst aus, dass die Garantie des Art. 1 GG jeder Abwägung mit anderen Werten von Verfassungsrang entzogen sei (Rn. 132) und dies nach herrschender Meinung auch für die Situation gelte, in der polizeiliche Folter des mutmaßlichen Täters zum Schutz des Lebens eines entführten Opfers eingesetzt werde. In der folgenden Rn. 133 führt Dreier aus, dass dieser absolute Vorrang der Menschenwürde nicht weiterhelfe, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden könne, und sich staatliche Organe mit zwei Rechtspflichten konfrontiert sehen könnten, die beide aus Art. 1 GG folgten. Für diesen Fall gibt Dreier keine „Lösung“, sondern sagt im folgenden Satz nur, dass bei der Beurteilung solcher Fälle „der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein“ dürfte. Dabei bezieht er sich auf einen Aufsatz seines Schülers, des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Fabian Wittreck, in dem dieser „präventivpolizeiliche Folter“ zum Schutz der Menschenwürde von Entführungsopfern befürwortet.[9] Darüber hinaus wurde Dreier wegen seiner Ansichten zum Embryonenschutz im Rahmen der Stammzellforschung kritisiert.

(...)



https://de.m.wikipedia.org/wiki/Horst_Dreier
Der Stuttgarter OB Rommel:

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