Artikel 5 GG

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.
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AlexRE
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Artikel 5 GG

Beitrag von AlexRE »

Jetzt wird`s wirklich finster für die Meinungs- und Kunstfreiheit ...
NetzDG: Facebook sperrt Karikaturisten Schwarwel

Bild

(...)

Der in Leipzig wohnende Karikaturist Thomas Meitsch, alias Schwarwel, ist in der vergangenen Woche als Administrator seiner Facebook-Seite gesperrt worden. Als Begründung führte Facebook an, seine Karikatur würde gegen die "Allgemeinen Gemeinschaftsstandards" verstoßen. Zuvor war das Bild bereits am Montag auf Instagram gesperrt worden. Es sei inzwischen die zweite Sperrung, die Facebook gegenüber dem Künstler verhängt hätte, so Schwarwel.

(...)
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 47319.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Sonnenschein+8+
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von Sonnenschein+8+ »

schlimm finde ich das Sperren schon aber fb kommt ja nicht von alleine darauf ihm zu Sperren sondern vorher muss ein A..löch in angeschwärzt haben. beides finde ich zum ko.. bei meinen freunden sind viele regelmäßig gesperrt :(
Bin ich zu bunt für euch, seid ihr zu braun.
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AlexRE
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von AlexRE »

Ich fürchte, das ist nicht übertrieben:

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=MIknIT6DQgg[/youtube]
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von AlexRE »

Die Bundesrepublik als "Drecksstaat" zu bezeichnen, ist nach derzeitiger justizseitiger Lesart wg. § 90a StGB eine Straftat:

https://www.lawblog.de/archives/2023/09 ... cht-sagen/

Fragt sich nur, ob dieser § wirklich mit Artikel 5 GG vereinbar ist. In der internationalen Gemeinde der demokratischen Rechtsstaaten ist es jedenfalls nicht selbstverständlich, dass sich der Staat selbst die Rolle einer beleidigten Leberwurst zugesteht und dafür Freiheitsrechte einschränkt. In den USA z. B. wäre es aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, jemanden wegen so etwas strafrechtlich zu verfolgen.
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von AlexRE »

Fortsetzung der Diskussion auf dem Aktualitäten - Thread anlässlich der Freilassung von Julian Assange.

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... 78#p140178

Zuletzt dort geschrieben:
------------

Bei aller Begeisterung über Erfolge der Whistleblower und Niederlagen der Vertuscher von Kriegs- und Regierungsverbrechen kann ich diesen Aspekt der Assange - Story nicht einfach unter den Teppich kehren:
(...)

Andererseits soll er dem Guardian-Reporter Nick Davies, der mit ihm an der Sichtung der US-Geheimdienst-Dokumente arbeitete, gesagt haben, dass ein afghanischer ziviler Informant der westlichen koalitionären Streitkräfte den Tod verdiene und man deshalb seine Identität bei den WikiLeaks-Veröffentlichungen nicht zu schützen brauche.[303][304]

(...)
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange Unter dem Abschnitt "Wirken, Positionen und Kritik".

Wer sich als Streiter für das Gute so toll findet, dass er sich zum Richter und Henker über einzelne (vermeintlich) böse Menschen aufschwingt, tut letztendlich das Gleiche wie amerikanische Militärs, die eigene Kriegsverbrechen für gerechtfertigt halten, weil sie ja für die Demokratie Krieg führen.
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von AlexRE »

Grundsätzlich ist hier aber auch noch anzumerken, dass politische Whistleblower und Investigativjournalisten nicht in erster Linie ihre persönlichen Freiheitsrechte ausleben, sondern einen unverzichtbaren Baustein im Fundament der Demokratie bilden. Das wird im Text des Art. 5 GG dadurch deutlich, dass die Meinungsfreiheit in einem Atemzug mit der Informationsfreiheit aller Menschen genannt wird:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Wenn Politiker die Bürger ganz ungestört belügen und in die Irre führen könnten, hätte das die gleichen Auswirkungen wie geheime und nicht vertrauenswürdige Auswertungen von Wahlzetteln. Das ganze politische System würde zur Scheindemokratie verkommen, weil kaum jemand das Wissen hätte, um sich völlig eigenverantwortlich eine politische Meinung zu bilden und eine Wahlentscheidung zu treffen.
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von AlexRE »

"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" in dem Sylter "döp döp" - Video ist nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... deckt.html

Das hat Politik und Medien aber nicht davon abgehalten, die Partygäste öffentlich zu verdammen und ihnen gezielt beruflichen Schaden zuzufügen. Die Meinungsfreiheit wird also ganz ohne Zutun der Justiz eingeschränkt.

Nicht eingeschränkt dagegen sind die Gedankenfreiheit und das Wahlgeheimnis. Wer ernsthaft meint, mit einer öffentlichen Hexenjagd gegen ein paar angetrunkene Partygäste der AfD zu schaden, hat seinen Job als Politiker oder Journalist verfehlt.
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Staber
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Re: Artikel 5 GG

Beitrag von Staber »

Moin Alex!
Ich empfehle jedem, auch Journalisten und Politiker, sich den "Wunsiedel Beschluss vom 4. November 2009" vom BVG in Ruhe durchzulesen!
Sie werden feststellen, dass die Meinungsfreiheit viel weiter reicht als es Politiker und Journalisten oft lieb ist. An diesem Urteil haben unter anderem die Richter Papier und Kirchhof mitgewirkt.
Daher ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft voll nachzuvollziehen.
Beschämend ist die Berichterstattung der Journalisten und das Verhalten der Politiker über diesen Vorfall.

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 15008.html


(Link lesbar gemacht von maxikatze)
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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