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Re: Verleumder müssen sich im Netz nicht outen
Verfasst: 01.07.2014, 14:07
von AlexRE
Caloderma hat geschrieben:Muss ein Internet-Anbieter bei falschen Behauptungen die Identität eines Nutzers preisgeben? Der BGH sagt Nein – und stellt damit die Anonymität im Netz über die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.
http://www.welt.de/finanzen/article1296 ... outen.html
Hm, das kann man sehen, wie man will. Was meint Ihr dazu ? Wird meine Meinungsfreiheit im Internet nun größer ?
Größer und wertloser. Wenn jeder behaupten kann, was er will, geht der Informationswert ja gegen Null.
Re: Verleumder müssen sich im Netz nicht outen
Verfasst: 01.07.2014, 14:38
von AlexRE
Caloderma hat geschrieben:Kriminell wird es dagegen schon, wenn ich als Kinderf.....bezeichnet werde. Ich denke, dann wird ein rechtlicher Schritt unausweichlich.
Straftaten wie Verleumdung betrifft das Urteil gar nicht, insofern is die thread - Überschrift falsch.
Die Anonymität dürfe nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke bei der Verkündung der Entscheidung. Er nannte Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Durchsetzung von Urheberrechten. "Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist nicht genannt", betonte Galke. Der Senat habe geprüft, ob es sich dabei um ein Versehen des Gesetzgebers gehandelt habe. "Das war nicht der Fall.
http://www.welt.de/finanzen/article1296 ... outen.html