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Kindergeld für ausländische Saisonarbeiter

Verfasst: 13.05.2014, 09:11
von maxikatze
Der Europäische Gerichtshof hat zwei Polen, die auf Zahlung des Kindergeldes geklagt hatten, obwohl ihre Familien nicht in Deutschland leben, zugunsten der beiden entschieden. Das Geld stünde ihnen zu. Und dass sogar rückwirkend. Zwar wird das mit dem in Polen gezahlte Kindergeld verrechnet, aber es werden, so laut Morgenmagazin, Kosten in Höhe von einer Milliarde € auf auf unseren Staat zukommen.
Aber was hat ein Arbeitsverhältnis mit der Zahlung des Kindergeldes zu tun?
Und werden durch die verhältnismässig überdurchschnittlich hohen Zahlungen auch die Lebensumstände in ihren Heimatländern berücksichtigt? Nein.
Selbst wenn das Geld (20,00€ in Polen) verrechnet wird, warum überhaupt Kindergeldzahlungen für nicht in Deutschland lebenden Kinder?


1. Kind = 184,00 €
2. Kind = 184,00 €
3. Kind = 190,00 €
und für jedes weitere Kind 215,00 €


http://www.bild.de/politik/inland/gasta ... .bild.html

Re: Kindergeld für ausländische Saisonarbeiter

Verfasst: 13.05.2014, 15:25
von AlexRE
Aber was hat ein Arbeitsverhältnis mit der Zahlung des Kindergeldes zu tun?
Von Sozialleistungen wird das Kindergeld abgezogen, wird mithin nur auf Erwerbseinkommen aufgeschlagen. Das könnte man also tatsächlich als eine Subventionierung von Arbeit in Deutschland ansehen - und da folgt die Rechtsprechung des EGH seit jeher unbeirrbar dem "equal pay" - Prinzip, gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Re: Kindergeld für ausländische Saisonarbeiter

Verfasst: 13.05.2014, 19:11
von Staber
Ich glaube, zum Teil wird hier auch vergessen, das viele Länder unserer Gastarbeiter gar nicht den Euro haben. Rechnet man mal den Euro, das was die hier verdienen, in deren Währung um; dann haben die richtig Zasster. :) und nur deswegen machen die das! Wenn Polen und Co auch erst mal den Euro haben, ist das vorbei. Dann machen die sich hier auf dem Spargelfeldern auch nicht mehr den Rücken krumm! :)

Re: Kindergeld für ausländische Saisonarbeiter

Verfasst: 13.05.2014, 20:53
von AlexRE
Dann nehmen sie Bulgaren und Rumänen, wie jetzt schon die Fleischindustrie. Und wenn die nicht mehr für Spottbilliglöhne arbeiten wollen / müssen, dann müssen Arbeitserlaubnisse für Nicht - EU - Ausländer her und in der Bildzeitung steht jeden Tag, dass sich Europäer zu fein zum Arbeiten seien.

Re: Kindergeld für ausländische Saisonarbeiter

Verfasst: 14.05.2014, 09:16
von maxikatze
AlexRE hat geschrieben:
Aber was hat ein Arbeitsverhältnis mit der Zahlung des Kindergeldes zu tun?
Von Sozialleistungen wird das Kindergeld abgezogen, wird mithin nur auf Erwerbseinkommen aufgeschlagen. Das könnte man also tatsächlich als eine Subventionierung von Arbeit in Deutschland ansehen - und da folgt die Rechtsprechung des EGH seit jeher unbeirrbar dem "equal pay" - Prinzip, gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Es ist überhaupt nach meinem Empfinden nicht richtig, dass Kindergeld mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird, sofern es sich um einen H4-Bezieher handelt. Das ist eine grobe Benachteiligung der Kinder von armen Eltern. Und genau diese Masche fährt Vater Staat auch bei der sogenannten Mütterrente. Die wird nicht obenauf gepackt, wer mit Ach und Krach nur die Grundsicherung erhält.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - ja, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das ist aber nicht das Thema. -

Kindergeld ist eine Sozialleistung vom Staat und keine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Wenn also ausländische Familien ihr Leben ausserhalb von Deutschland verbringen und keine deutschen Staatsbürger sind, halte ich diese Zahlungen für ungerechtfertigt. Zumal sie ihr Kindergeld in ihrem Heimatland bekommen.

Re: Kindergeld für ausländische Saisonarbeiter

Verfasst: 14.05.2014, 13:38
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - ja, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das ist aber nicht das Thema.
Alle arbeitenden Menschen vom Billiglöhner bis zum Einkommensmillionär haben Anspruch auf Kindergeld, nur Sozialleistungsempfänger nicht. Die arbeitenden Eltern zahlen aber auch in die Rentenkassen ein und kommen zusätzlich aus ihrem Nettoeinkommen für ihre Kinder auf, ohne die jedes Alterssicherungssystem zusammenbrechen würde. Die Kinderlosen zahlen auch ein und erwerben so die selben Ansprüche bzw. Anwartschaften wie die Eltern, erbringen aber die direkten Leistungen an die nächste Generation nicht.

Daraus erwachsende Ungerechtigkeiten sollen durch den "Familienlastenausgleich" verhindert werden:
(...)

Elemente des Familienlastenausgleichs sind beispielsweise Kindergeld, Kinder- und Betreuungsfreibetrag sowie das Ehegattensplitting in der Einkommensteuer, (...)
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/l ... nausgleich

In dieses Gesamtsystem zahlen ausländische Arbeitnehmer auch ein, deren Rentenbeiträge fließen direkt an alle deutschen Rentner einschließlich der kinderlosen.

Natürlich gibt es auch einen Unterschied: Die Früchte der Direktleistungen an die eigenen Kinder fließen mit einiger Wahrscheinlichkeit später einem fremden Rentenssystem zu. Diesen Unterschied will der Europäische Gerichtshof aber wohl nicht gewichten, wenn es um das Verhältnis zwischen zwei EU - Staaten geht.