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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 11.12.2021, 18:51
von AlexRE
Ich hatte bei der möglichen strafrechtlichen Verfolgung der Schweizer Akteure weniger an die Unterstützung von Betrug und Steuerhinterziehung gedacht, sondern an die Kriminalisierung der Deutschen, die sich gegen die Betrüger und Diebe wehren, wegen angeblicher Wirtschaftsspionage. Als Spione werden von den Justizbütteln der Lukaschenkos und Putins dieser Welt häufig Leute verfolgt, die politisch irgendwie stören. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Art von Justiz - Staatsterror strafrechtlich greifbar ist.

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 14:27
von icke
Ausländischen Finanzinstitute und deutsche Staatsbürger begingen den größten Steuerbetrugs seit Gründung der BRD. Der Entwickler dieses Betrugs schaffte die Beute in die Schweiz, die jetzt immer noch von Steuerbetrug und Straftaten in Deutschland profitieren möchte. Deshalb hat sie den Journalisten wegen Wirtschaftsspionage angezeigt, der den Betrug aufdeckte und deshalb 2021 zurecht ausgezeichnet wurde. Straftaten fanden in Deutschland statt, nicht in der Schweiz. Der Hauptangeklagte floh in die Schweiz. Die Schweiz mischt sich also in deutsche Angelegenheiten ein. Und das hat sie in Zukunft wie Trump und Putin zu unterbinden.

Am 6.12. entschied das VG Berlin, dass die Deutsche Botschaft Hanno Berger zurecht den Reisepass entziehen durfte. Herr Berger beauftragte seinen Hausmeister Goldbarren in die Schweiz zu schaffen.


Aktenzeichen:23 L 684/21
Entscheidungsdatum:06.12.2021
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp

Wirecard

Verfasst: 12.12.2021, 15:50
von icke
Im März beauftragte der Wirecard-Untersuchungsausschuss Martin Wimbach damit, EYs Rolle in dem Bilanzskandal zu untersuchen. EY hatte fast zehn Jahre lang die Bilanzen testiert – bis Wirecard im Juni 2020 zusammenbrach. Verfasser des Wambach-Berichts ist Martin Wambach, der Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Der Bericht sollte geheim bleiben, aber das Handelsblatt leistet wie bei Cum-Ex wertvolle Aufklärung und veröffentlichte das ganze Gutachten. EY geht deshalb juristisch gegen das Handelsblatt vor.


Ein Bericht über die Arbeit von EY bei Wirecard wurde vom Bundestag als geheim gestempelt. Das Handelsblatt legt das brisante Dokument offen.
https://www.handelsblatt.com/unternehme ... 90058.html
https://www.handelsblatt.com/finanzen/b ... xample.org

Re: Wirecard

Verfasst: 12.12.2021, 17:08
von AlexRE
Angriff ist die beste Verteidigung. Schnell noch zum Ankläger aufschwingen, bevor man selbst angeklagt wird.

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 18:15
von Livia
Bevor man die Schweiz irgendwelcher Schuld zuspricht, sollte man die ganze Geschichte kennen. Das kannst du bei dem folgenden Link, aber bitte alles lesen. https://www.watson.ch/wirtschaft/intern ... rdenbetrug

https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/ ... uber-yjkgq
Ein Anwaltsbüro, das Hanno Berger in der Schweiz vertritt.

https://www.nzz.ch/wirtschaft/erneut-sc ... ld.1658385
Kurz vor Mittag lagen sich die drei Angeklagten aus Deutschland und ihre Verteidiger in den Armen: In der Berufungsverhandlung im Cum-Ex-Prozess hatte ihnen das Obergericht in Zürich recht gegeben und den Abbruch der Hauptverhandlung verfügt.
Ich verteidige keine Verbrecher, es sollte jedoch auch mit Recht und Fug darüber diskutiert werden, das wird bis jetzt, was die Schweiz betrifft, nicht gemacht.

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 19:19
von AlexRE
Livia hat geschrieben:Bevor man die Schweiz irgendwelcher Schuld zuspricht, sollte man die ganze Geschichte kennen. Das kannst du bei dem folgenden Link, aber bitte alles lesen. https://www.watson.ch/wirtschaft/intern ... rdenbetrug

https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/ ... uber-yjkgq
Ein Anwaltsbüro, das Hanno Berger in der Schweiz vertritt.

https://www.nzz.ch/wirtschaft/erneut-sc ... ld.1658385
Kurz vor Mittag lagen sich die drei Angeklagten aus Deutschland und ihre Verteidiger in den Armen: In der Berufungsverhandlung im Cum-Ex-Prozess hatte ihnen das Obergericht in Zürich recht gegeben und den Abbruch der Hauptverhandlung verfügt.
Ich verteidige keine Verbrecher, es sollte jedoch auch mit Recht und Fug darüber diskutiert werden, das wird bis jetzt, was die Schweiz betrifft, nicht gemacht.
Dass das Obergericht meine Rechtsauffassung zur illegitimen bis staatskriminellen Verfolgung von Whistleblowern jetzt bestätigt hat, hast du aber schon gemerkt, oder?

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 20:41
von Livia
AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Bevor man die Schweiz irgendwelcher Schuld zuspricht, sollte man die ganze Geschichte kennen. Das kannst du bei dem folgenden Link, aber bitte alles lesen. https://www.watson.ch/wirtschaft/intern ... rdenbetrug

https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/ ... uber-yjkgq
Ein Anwaltsbüro, das Hanno Berger in der Schweiz vertritt.

https://www.nzz.ch/wirtschaft/erneut-sc ... ld.1658385
Kurz vor Mittag lagen sich die drei Angeklagten aus Deutschland und ihre Verteidiger in den Armen: In der Berufungsverhandlung im Cum-Ex-Prozess hatte ihnen das Obergericht in Zürich recht gegeben und den Abbruch der Hauptverhandlung verfügt.
Ich verteidige keine Verbrecher, es sollte jedoch auch mit Recht und Fug darüber diskutiert werden, das wird bis jetzt, was die Schweiz betrifft, nicht gemacht.
Dass das Obergericht meine Rechtsauffassung zur illegitimen bis staatskriminellen Verfolgung von Whistleblowern jetzt bestätigt hat, hast du aber schon gemerkt, oder?
Ja das habe ich auch bemerkt. Ändert aber an der ganzen Finanzaffäre nur wenig, die hauptsächlich in Deutschland stattfand. Bei dem Gesetz der Whistleblower gelten die Schweizer Gesetze nach wie vor.
Während Whistleblower in der Europäischen Union durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie mittlerweile einen besonderen Schutz geniessen, haben sie in der Schweiz wohl auch in Zukunft einen schweren Stand, wenn sie illegales oder unethisches Verhalten im Unternehmen melden. Der Nationalrat folgte nicht dem EU-Vorbild und lehnte einen entsprechenden Gesetzentwurf zum zweiten Mal – und damit wohl endgültig – ab. Dennoch sollten auch Konzerne in der Schweiz nicht auf eine Whistleblowing-Software verzichten.
https://www.integrityline.com/de-ch/kno ... r-schweiz/

Auch in Deutschland kommt es vor, dass Whistleblowing gekündigt werden siehe auch folgenden Link;
https://www.ecovis.com/wirtschaftsstraf ... z-hinschg/

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 20:58
von AlexRE
In Deutschland war der Umgang mit Whistleblowern finsterer als sonstso auf der Welt, bis die EU sich damit befasst hat.

Wir haben einen langen und traurigen thread dazu:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... p?f=8&t=55

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 23:05
von Uel


Da scheint mir gleich als erster Beitrag auf dem Thrad etwas doch zu relativieren, was wir jetzt mit dem König der Whistleblower gegen Kriegsverbrechen, "Julian Assange", von der US-Justiz vorgeführt bekommen.
Das ist wirklich ein wahres Wort. In den USA z. B. geniessen sogenannte "whistleblower" hohes Ansehen und den Schutz der Justiz. Das sind Leute, die als Mitarbeiter oder Angehörige von Geschäftsleitungen bzw. Verwaltungen kriminelle Machenschaften ihrer Kollegen an die Öffentlichkeit bringen und sich dabei um öffentliche Interessen verdient machen.


Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Verfasst: 12.12.2021, 23:13
von Uel

Alex schrieb:
In Deutschland war der Umgang mit Whistleblowern finsterer als sonstso auf der Welt, bis die EU sich damit befasst hat.

Wir haben einen langen und traurigen thread dazu:


Da scheint mir gleich als erster Beitrag auf dem Thread etwas doch inzwischen zu relativieren, was wir jetzt mit dem König der Whistleblower gegen Kriegsverbrechen, "Julian Assange", von der US-Justiz vorgeführt bekommen. Mit kolpotierten drohenden 175 Jahren möglicher Haftstrafe, - ersatzweise, weil man die Todesstrafe ausschließen musste, um die Chance zu erhalten ihn aus dem teilzivilisierten Europa doch noch zu bekommen.

Das ist wirklich ein wahres Wort. In den USA z. B. geniessen sogenannte "whistleblower" hohes Ansehen und den Schutz der Justiz. Das sind Leute, die als Mitarbeiter oder Angehörige von Geschäftsleitungen bzw. Verwaltungen kriminelle Machenschaften ihrer Kollegen an die Öffentlichkeit bringen und sich dabei um öffentliche Interessen verdient machen.