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Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 05.03.2015, 15:02
von maxikatze
Das Angebot einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO....
Mich würde noch interessieren, aus welchem Jahr dieses Gesetz stammt. Habe dazu folgende Seite gefunden:
http://www.tagesschau.de/inland/faq-ecclestone-100.html
Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ist laut Gesetz möglich, wenn "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht" und die Auflage geeignet ist, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen".[/quote]

:roll:
Kann man die Einstellung angreifen?


Nein, ein Rechtsmittel gegen den Beschluss gibt es nicht.
:evil:

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 05.03.2015, 15:10
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
Das Angebot einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO....
Mich würde noch interessieren, aus welchem Jahr dieses Gesetz stammt.
Die StPO ist im Jahre 1877 in Kraft getreten und meines Wissens waren Einstellungen wegen geringer Schuld mit und ohne Geldauflage von Anfang an möglich ...

P. S.

In der Facebook - Gruppe "SPD in Facebook" gibt es eine ellenlange Diskussion zu dem Thema der 153a - Einstellung:

https://www.facebook.com/groups/1265259 ... 0916651456

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 05.03.2015, 15:29
von maxikatze
1877
Ich danke dir für die Info. ;)
Als ob ich es geahnt habe. Ein Gesetz aus dem vorletzten Jahrhundert. :lol:

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 05.03.2015, 16:00
von AlexRE
Hier mal als Kontrast zu der Einlassung Edathys (Herunterladen war ein Fehler, aber nicht strafbar) ein echtes Eingeständnis von Schuld im strafrechtlichen Sinne, das zu einer milden Strafe führen wird:
Alkohol am Steuer: Ex-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger droht Fahrverbot

(...)

Der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger droht ein Fahrverbot, weil sie alkoholisiert am Steuer erwischt wurde. "Ich hatte so etwa 0,8 Promille", sagt die 63-Jährige der "Bild"-Zeitung: "Das war ein großer Fehler. Es wird nicht wieder vorkommen." Sie rechne mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe. "Das akzeptiere ich".

(...)
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 21896.html

Das wird der Richter sicherlich mit Wohlgefallen vernehmen (es sei denn, er wohnt an einer Straße, die dauernd von besoffenen Kirchenvorsitzenden und freiheitlichen Verfassungsexpertinnen verunsichert wird).

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 05.03.2015, 19:07
von Sonnenschein+8+
maxikatze hat geschrieben:
1877
Ich danke dir für die Info. ;)
Als ob ich es geahnt habe. Ein Gesetz aus dem vorletzten Jahrhundert. :lol:
stimmt leider.

In der Facebook - Gruppe "SPD in Facebook, ( das ist auch so ein Fall für sich ;) Es erstaunt mich, das ich Heute da nicht raus geflogen bin. Bei CDU/CSU AFD Linken bin ich raus geschmissen worden. Warum nur :D )

ok, er ist freigesprochen und gut ist

Und es ist gut, das es jetzt zum Thema gemacht wird vielleicht schafft unsere Regierung endlich härtere und richtige Gesetze.

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 07.03.2015, 14:46
von Sonnenschein+8+
Frage an euch: wenn also das Gericht kein Urteil über Edathy gefällt. Sie haben sich geeinigt. Das heißt man kann nicht sagen er habe was Schlimmes getan, Richtig? Ok Akzeptiert. Irgend wie. Aber warum kann man das bei Kachelmann nicht sagen, obwohl er frei gesprochen wurde? Und ich weiss was jetzt wieder kommt: Der Kachelmann hat es gemacht bla bla bla und der Edathy hat ja "NUR" Kinder Bilder hochgeladen also kein Vergleich. Ich lese es seit Tagen und frage mich, ob die Leute das Glauben was sie schreiben. Mir geht es eigentlich darum: dass der einen Freigesprochen hat. ( egal was er danach geschrieben hat) und bei den anderen haben sie sich Geeinigt ( egal was er danach geschrieben hat) Also beide wären im Prinzip als Unschuldig zu Behandeln. Und warum tut man den Anderen ( Kachelmann) als Schuldig hinstellen und bei den anderen,:" Ich weiss ja nicht ob und was er gemacht hat und überhaupt ist er ne armes Schw..." wisst ihr was ich meine?

http://www.stern.de/panorama/til-schwei ... 78287.html

recht hat er. Man Beruft sich nur auf das Urteil, wenn es um Kinder geht. Geht es um Frauen dann sieht es anders aus.

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 07.03.2015, 17:28
von AlexRE
Auf Facebook gesehen und kommentiert:
Schweiger antwortet Augstein

"Ich will Edathy nicht fertigmachen. Mir geht es um die Opfer"

Darf Til Schweiger den Fall Edathy kommentieren? "Spiegel"-Autor Jakob Augstein zweifelt die Kompetenz Schweigers an. Jetzt äußert sich Schweiger erneut - direkt an Augstein. "Ja, ich bin befähigt." Von Til Schweiger

(...)
http://www.stern.de/panorama/til-schwei ... 78287.html


Til Schweiger: >> Und ich wüsste gerne, warum man solche Deals nicht abschaffen kann. <<

Weil dann die aktuell Regierenden höchstpersönlich zugeben müssten, dass sie Sch ... gebaut haben. Deals im Strafrecht sind nämlich erst im Jahre 2009 ausdrücklich gesetzlich erlaubt und so endgültig "wasserdicht" gemacht worden:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__257c.html

Das soll die Justiz entlasten, ohne zusätzliche Richter und Staatsanwälte einstellen zu müssen. Für sowas ist kein Geld da, das wird für Flughafenbaustellen usw. gebraucht.

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 07.03.2015, 21:22
von maxikatze
... warum wird immer wieder betont, Recht hat nichts mit Rechtsempfinden zu tun?
http://www.stern.de/panorama/til-schwei ... 78287.html

Eine Justiz, die für den Schutz und die Interessen der Verbrechensopfer nicht oberste Priorität setzt, sondern stattdessen Zahlungen aushandelt und damit den Prozess ad acta legt, hat m. M. ihre Legitimation für die Rechtsprechung in einer Demokratie verloren.
Recht hat für mein Verständnis durchaus etwas mit Rechtsempfinden zu tun. Wenn das aber nicht so ist, entfernt sich immer mehr der Glaube an Gerechtigkeit.

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 07.03.2015, 21:54
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Recht hat für mein Verständnis durchaus etwas mit Rechtsempfinden zu tun.
Das ist auch so. Wenn das geschriebene Recht noch nicht einmal nach Gerechtigkeit strebt, sondern ausschließlich als Instrumentarium der Staatsmächtigen dient, ist es gar nicht verbindlich. An Gesetze, die Machtmissbrauch pur bedeuten, muss sich kein Richter halten. Die heute von der deutschen Justiz und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte "Radbruch`sche Formel" hat u. a. den DDR - Bonzen das Genick gebrochen, weil sie sich deshalb wegen der Mauertoten nicht auf ihre eigenen Gesetze (die noch nicht einmal Gerechtigkeit angestrebt hatten) herausreden konnten:
(...)

wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“

– Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht. SJZ 1946, 105 (107).

(...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruch%E ... che_Formel

Re: Edathy & Friedrich

Verfasst: 07.03.2015, 23:37
von Staber
5000 Euro abgelehnt.
Kinderschutzbund will Edathys Geld nicht
http://www.rundschau-online.de/politik/ ... 23916.html

Idiotisch eigendlich, denn das Geld kommt ja eigentlich über das Gericht. Wenn Edathy jetzt noch einmal freiwillig 5000 drauf gelegt hätte, dann hätte der Kinderschutzbund dieses Geld mit der gegebenen Begründung ablehnen können. So bedeutet die Ablehnung, dass der Kinderschutzbund die Gerichtsentscheidung ablehnt. Kann er natürlich machen. Die richtige Konsequenz wäre dann aber, dass niemals wieder Geld zum Kinderschutzbund per Gerichtsbeschluss kommt, welches aus Prozessen über Vergehen an Kindern stammt. Wurde schon einmal Geld in so einem Fall abgelehnt? Würde mich interessieren.