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Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 22.06.2013, 18:16
von maxikatze
Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 23.06.2013, 09:42
von Livia
Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 23.06.2013, 11:45
von maxikatze
Ich finde es nicht schlecht, wenn man versucht den Räuber entgegenzuwirken und nicht wie immer progadiert wird, ihnen alles ohne Gegenwehr zu überlassen. Diese Rentnerin hat bewiesen dass das auch möglich ist.
Das war unglaublich leichtsinnig von ihr. Das hätte für die ältere Dame auch anders ausgehen können. Man kann bei einem Raubüberfall nicht davon ausgehen, dass die Täter bei geringer Gegenwehr den Rückzug antreten.
Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 23.06.2013, 16:13
von Livia
maxikatze hat geschrieben: Ich finde es nicht schlecht, wenn man versucht den Räuber entgegenzuwirken und nicht wie immer progadiert wird, ihnen alles ohne Gegenwehr zu überlassen. Diese Rentnerin hat bewiesen dass das auch möglich ist.
Das war unglaublich leichtsinnig von ihr. Das hätte für die ältere Dame auch anders ausgehen können. Man kann bei einem Raubüberfall nicht davon ausgehen, dass die Täter bei geringer Gegenwehr den Rückzug antreten.

Das hat sich aber bei uns schon öfters so bewiesen, weil die Räuber nicht damit rechnen, dass man ihnen entgegentritt. Sie sind dann genauso perplex wie die Ueberfallenen. Es kann jedoch auch schief gehen wie du das beschrieben hast und gefährlich werden.

Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 24.06.2013, 10:09
von Livia
Neugeborenes überlebt 40 Stunden in Lüftungsschacht
Ein Neugeborenes hat 40 Stunden allein im Lüftungsschacht eines Wohngebäudes in Alicante in Ostspanien überlebt. Die Mutter hatte den Kleinen unmittelbar nach der Geburt in den Schacht gelegt und dort zurückgelassen.
Die 26-Jährige wurde festgenommen. Der Säugling wies einen Knochenbruch am Unterarm und weitere Verletzungen auf, sein Leben war jedoch nicht in Gefahr, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/26,8 ... chtes/sda/
Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 24.06.2013, 15:45
von Livia
Meerschweinchen-Rüstung auf Ebay versteigert
Was für eine verrückte Auktion: Für mehr als 20'000 Dollar kam eine Ritterrüstung für Meerschweinchen unter den Hammer des Online-Auktionshauses Ebay.
Der Begleittext warf berechtigte Fragen auf: «Hat Ihr Meerschweinchen auch die Nase voll, zu Hause schutzlos und verletzbar herumzulaufen? Wird es von anderen Meerschweinchen gepiesackt? Wollte Ihr Meerschweinchen auch schon mal einen Mittelalter-Markt besuchen und hatte nichts zum Anziehen?»
Handgefertigter Schuppenpanzer
Flankiert wurde die Beschreibung mit niedlichen Fotos eines flauschigen Tiermodels namens Lucky, das die Ritterrüstung auftrug. Das sorgte im Netz für Verzücken und brachte der Auktion nicht nur viele Gebote, sondern auch zahlreiche begeisterte Kommentare ein.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1979 ... rial/news/

Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 24.06.2013, 15:50
von Livia
maxikatze hat geschrieben:
Passanten stellen Bancomat-Räuber
Winterthur ZH
Ein Räuber überfiel am Freitabend am Winterthurer Hauptbahnhof einen Mann, der gerade am Bancomat Geld abhob. Der Schweizer (20) schlug seinem Opfer ins Gesicht und klaute ihm das Portemonnaie. Passanten rannten ihm nach und konnten ihn stellen.
Das und ähnliches kann man fast täglich in der Presse lesen. Die Menschen sind es Müde, sich um ihre Habe bringen zu lassen ohne Gegenwehr.

Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 24.06.2013, 16:49
von AlexRE
Livia hat geschrieben:Das und ähnliches kann man fast täglich in der Presse lesen. Die Menschen sind es Müde, sich um ihre Habe bringen zu lassen ohne Gegenwehr.

Das weiß die Justiz auch. Daraus ziehen aber noch lange nicht alle Richter die Konsequenz, die Rechte der Menschen wirksamer zu schützen, um eine Eskalation der Gewalt in der Öffentlichkeit zu verhindern. Alternativ kann man nämlich auch das Notwehrrecht einschränken, damit die Gewaltopfer sich in ihr Schicksal fügen und die Schnauze halten, dann ist auch Ruhe:
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html
Das gesteht zwar kein Gesetz solchen Richtern zu, die haben Gesetze anzuwenden und sie nicht abzuschaffen oder einzuführen, aber was eine Rechtsbeugung ist und was nicht, können wiederum nur Richter entscheiden. Und die hauen ihre Kollegen nicht in die Pfanne. Also läuft es im Endeffekt darauf hinaus, dass übergeschnappte Richter de facto ungestraft doch Gesetze ändern können - in dem verlinkten Fall gleich das Grundgesetz, das schließt eine derartige Interpretation des Notwehr - § nämlich aus und verbietet sogar dem Gesetzgeber, das Notwehrrecht so weit einzuschränken, wie dieser Richter das getan hat.
Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 24.06.2013, 22:48
von Livia
Alex schrieb
Für Richter Götzl war dies Anlass genug, gegen Josef I. eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu verhängen - ein Strafmaß, bei dem keine Aussetzung zur Bewährung mehr möglich ist. Als der 57-jährige seine damals verspürte Angst im Prozess dadurch verständlich zu machen versuchte, dass er schilderte, wie er in der Vergangenheit von Jugendlichen derart zusammengeschlagen wurde, dass er zahlreiche Trümmerbrüche im Gesicht erlitt, die mit im Kiefer verbleibenden Drähten zusammengeflickt werden mussten, hielt ihm Götzl vor, in "Selbstmitleid" zu zerfließen.
Auf solch eine Situation lässt auch das anschließende Handeln des Stundenten schließen, der in seine Wohnung flüchtete und sich in Erwartung weiterer Angriffe ein Messer und einen Baseballschläger zurechtlegte. Gerade in diesem Verhalten aber wollte Götzl erkennen, dass Sven G. nicht in Angst, sondern überlegt gehandelt habe. Mindestens genauso gut lässt sich allerdings argumentieren, dass die Tatsache, dass er nicht die Rettungsleitstelle oder die Polizei rief, ein deutliches Anzeichen dafür war, dass die Entscheidungsfähigkeit des Studenten durchaus in schwerer Weise von Panik getrübt war. Denn erst das gegen ihn gefällte Urteil - das vor dem Bekanntwerden der Rechtsprechungspraxis Götzls niemand erwarten konnte - macht dieses Unterlassen der Information von Behörden im Nachhinein zu einem "vernünftigen" Handeln.
Zu dem Schluss, dass Götzl hier zu weit ging, kam nun auch der Bundesgerichtshof, der in der Revision des Falles darauf hinwies, dass das Münchner Schwurgericht den "besonderen Umständen des Falles" nicht gerecht" wurde. Jetzt muss der Fall unter einem anderen Richter neu verhandelt werden. Möglicherweise etwas zu spät für Sven G., der bereits eineinhalb Jahre Haft hinter sich hat. Und möglicherweise auch zu spät, um jene Zivilcourage wieder zu etablieren, mit der Dominik Brunner vielleicht geholfen hätte werden können.
Das ist ja entsetzlich, so einem Richter sollte man auch mal die Schnauze verhauen, damit er weiss wie das ist.

Re: Schräge Geschichte(n)
Verfasst: 29.06.2013, 09:40
von Livia
1600 km/h soll der «Bluthund» bringen
Das schnellste Auto der Welt existierte jahrelang nur am Computer, bis es langsam in Stahl und Carbon Gestalt annahm. 2014 wird das Raketentriebwerk des «Bloodhound Super Sonic Car» versuchen, den bisherigen Geschwindigkeitsrekord von knapp 1228 km/h (763 mph) zu brechen. 2015 soll dann die eigentliche Rekordfahrt stattfinden, bei dem der Bloodhound die 1000 mph-Grenze (entspricht 1609,344 km/h) durchbrechen soll.
Dabei wird der 80'000 PS starke «Sportwagen» in 20 Sekunden fünf Badewannen Sprit schlucken.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1756 ... e?id=24726
Das wird die Grünen besonders freuen.
