Re: NSU-Prozess: Türkische Zeitung prüft Klage
Verfasst: 19.04.2013, 23:21


Auch die Folgenabwägung findet nur statt, wenn der Antrag im einstweiligen Verfahren nicht offensichtlich unbegründet ist. Da muss also auf jeden Fall materiellrechtlich was dran sein.maxikatze hat geschrieben:Ja, wenn.... wenn der materiellrechtliche Verfassungsverstoß mit gegen 100 % laufender Wahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde.
Die Zeit hat das BVG nicht, um das genauer zu prüfen. Oder man lässt den ersten Verhandlungstermin platzen.
Aber aus der Begründung des BVG geht klar hervor, dass deshalb so entschieden wurde, um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu giessen. Nur so und nicht anders ist der Satz zu verstehen:
"...Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden"
Wenn neu verlost wird, gibt es doch auch wieder Ärger. Weil Journalisten, die bereits Plätze hatten, möglicherweise nicht mehr zum Zug kommen. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz, wenn von vornherein 4 türkische Plätze reserviert werden?AlexRE hat geschrieben:
Meiner Meinung nach ist es hier sogar so, dass da nicht nur was dran ist, sondern dass die Nichtberücksichtigung der Presse der Heimatländer der Opfer von rassistischen motivierten Morden ganz eindeutig (insbesondere wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) verfassungswidrig ist.
Der richtig verstandene Gleichheitsgrundsatz erfordert das sogar zwingend:maxikatze hat geschrieben:Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz, wenn von vornherein 4 türkische Plätze reserviert werden?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz(...)
Überblick [Bearbeiten]
Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen – immer (nur) auf Aristoteles zurückgeführten, tatsächlich aber mindestens 1.400 Jahre weiter auf Abraham[1] zurückführbaren – allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) oder: wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln (Bundesverfassungsgericht). Die speziellen Gleichheitssätze legen fest, in welchen Fällen wesensgemäß Verschiedenes dennoch rechtlich gleich zu behandeln ist, z. B. die Gleichheitssätze in Art. 3 GG.
(...)
http://www.sueddeutsche.de/politik/sitz ... -1.1653276Nun hat das Gericht das Verfahren neu ausgeschrieben, seit Freitag, 12 Uhr, können sich Medien neu bewerben. Damit die Vergabe diesmal nicht wieder zu Chaos führt, haben die Juristen vorgesorgt: Sechs Seiten ist die Verfügung lang, die am Freitagvormittag verschickt wurde.
Über den Erfolg bei der Akkreditierung entscheidet das Zufallsprinzip, allerdings gibt es feste Kontingente. Vier Plätze werden für türkische Medien reserviert, weil acht der zehn NSU-Opfer türkischer Abstammung waren. Auch ein griechischsprachiges und sogar ein persischsprachiges Medium haben einen garantierten Platz - eines der Münchner Opfer war Grieche, bei einem Sprengstoffattentat in Köln wurde eine Deutsch-Iranerin schwer verletzt. Allerdings hat bislang weder eine griechisches noch ein persisches Medium gesteigertes Interesse an einer Teilnahme am Prozess bekundet.
Auch Nachrichtenagenturen, Fernsehen, Rundfunk, Tagezeitungen und Wochenzeitungen teilte das Gericht ein festes Kontingent zu. Während Fernsehen und Rundfunk zehn Plätze haben, erhalten Tageszeitungen aber nur acht garantierte Plätze, eine Differenzierung zwischen regionalen und überregionalen Medien fehlt. Es wäre also möglich, dass große Tageszeitungen nun leer ausgehen.
Natürlich sind nicht alle gleich, es haben ja auch nicht alle ein gleich schutzwürdiges Interesse an der Prozessbeobachtung. Also darf man sie gar nicht über einen Kamm scheren, wenn man den (wie gesagt: richtig verstandenen) Gleichheitsgrundsatz nicht verletzen will.maxikatze hat geschrieben:Vor dem Lostopf sind eben nicht alle gleich!
http://www.sueddeutsche.de/politik/sitz ... -1.1653276Nun hat das Gericht das Verfahren neu ausgeschrieben, seit Freitag, 12 Uhr, können sich Medien neu bewerben. Damit die Vergabe diesmal nicht wieder zu Chaos führt, haben die Juristen vorgesorgt: Sechs Seiten ist die Verfügung lang, die am Freitagvormittag verschickt wurde.
Über den Erfolg bei der Akkreditierung entscheidet das Zufallsprinzip, allerdings gibt es feste Kontingente. Vier Plätze werden für türkische Medien reserviert, weil acht der zehn NSU-Opfer türkischer Abstammung waren. Auch ein griechischsprachiges und sogar ein persischsprachiges Medium haben einen garantierten Platz - eines der Münchner Opfer war Grieche, bei einem Sprengstoffattentat in Köln wurde eine Deutsch-Iranerin schwer verletzt. Allerdings hat bislang weder eine griechisches noch ein persisches Medium gesteigertes Interesse an einer Teilnahme am Prozess bekundet.
Auch Nachrichtenagenturen, Fernsehen, Rundfunk, Tagezeitungen und Wochenzeitungen teilte das Gericht ein festes Kontingent zu. Während Fernsehen und Rundfunk zehn Plätze haben, erhalten Tageszeitungen aber nur acht garantierte Plätze, eine Differenzierung zwischen regionalen und überregionalen Medien fehlt. Es wäre also möglich, dass große Tageszeitungen nun leer ausgehen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/sitz ... .1653276-2
Wenn das mal nicht den nächsten Verfassungsrechtsstreit ergibt. Das könnte man vielleicht reparieren, wenn das Gericht den Losgewinnern aufgibt oder zumindest erlaubt, den gewonnenen Platz gegen kostenlose Nachdruckrechte an fachlich spezialisierte Kollegen abzutreten.
AlexRE hat geschrieben:Nach der Verlosung der Plätze im NSU - Prozess bleiben einige große Medien wie die FAZ außen vor (und prüfen laut FAZ eine neue Klage), während kleinere lokale Zeitungen und die Brigitte einen Platz gewonnen haben:
http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu- ... 66808.html
Das habe ich auf Facebook dazu geschrieben:
Wenn das mal nicht den nächsten Verfassungsrechtsstreit ergibt. Das könnte man vielleicht reparieren, wenn das Gericht den Losgewinnern aufgibt oder zumindest erlaubt, den gewonnenen Platz gegen kostenlose Nachdruckrechte an fachlich spezialisierte Kollegen abzutreten.