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Re: Falsche Urteile
Verfasst: 04.08.2023, 08:23
von maxikatze
Aus dem Spiegel:
»Im Vordergrund steht nicht der Schuldausgleich, sondern die Verhinderung weiterer Straftaten.«
Interessante Frage: Wie hoch ist eigentlich die Rückfallquote ehemaliger Gefängnisinsassen?
https://www.uni-goettingen.de/de/479190 ... %C3%A4llig.
... während Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 Prozent rückfällig werden",
Fazit: Bewährungsstrafen machen nicht zwangsläufig einen gesetzestreuen Menschen. Diese Strafen sollten m.M. nur für Bagatelldelikte zur Anwendung kommen und nicht, weil der Täter "erst" 21 Jahre alt ist.
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 04.08.2023, 09:07
von AlexRE
In Spanien werden die vergewaltigten Frauen und Mädchen nicht so locker als unbedeutende Kollateralschäden einer (für jeden Lumpen) offenen und verständnisvollen Gesellschaft abgehakt wie in Deutschland:
https://infos-grancanaria.com/2023/grup ... erurteilt/
Strafen von 36 bis 42 Jahren Gefängnis für eine Gruppenvergewaltigung sind eine echte Ansage. Wer in Spanien wohnt und Bock auf vergewaltigen oder Kinder schänden hat, wird wohl künftig einen Kurzurlaub in Deutschland buchen.
Übrigens haben weder Spanien wegen der hohen Strafen noch England wegen der Strafmündigkeit ab dem Alter von 10 Jahren Probleme mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekommen, solange der Strafprozess an sich rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt (unabhängige Richter, ordentliche Verteidigung, kein Druck auf Beschuldigte etc.).
Die effektive Wehrfähigkeit des Rechtsstaats gegen Gewaltkriminelle liegt also in der Verantwortung jedes einzelnen europäischen Staates. Die Deutschen sind deshalb ganz alleine dafür verantwortlich, wenn ihr Land zu einem Verbrecherparadies und damit zu einem failed state verkommt.
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 20.07.2024, 19:57
von AlexRE
Während sich die deutsche Justiz mit ihrer Verbrecherfreundlichkeit an unschuldigen Opfern vergeht, wütet die amerikanische Justiz gegen unschuldig Angeklagte. Die Frau, die mit 43 Jahren die längste Zeit unschuldig im Gefängnis gesessen hat, wurde jetzt freigelassen:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... e-100.html
Zuvor musste der zuständige Richter dem Staatsanwalt aber noch eine harte Ansage machen, weil der die Frau entgegen der gerichtlichen Verfügung weiterhin im Knast lassen wollte.

Re: Falsche Urteile
Verfasst: 20.07.2024, 20:36
von maxikatze
Alex schrieb:
In Spanien werden die vergewaltigten Frauen und Mädchen nicht so locker als unbedeutende Kollateralschäden einer (für jeden Lumpen) offenen und verständnisvollen Gesellschaft abgehakt wie in Deutschland:
Ich komme nochmal auf den Vergewaltigungsfall von 2021 in Spanien zurück:
https://www.eldiario.es/canariasahora/t ... 09720.html
Selbst wenn die vier Vergewaltiger ihre Strafe, aus welchen Gründen auch immer, möglicherweise nicht vollständig absitzen, sind sie mit Bewährung nicht davongekommen.
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 21.07.2024, 10:38
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Alex schrieb:
In Spanien werden die vergewaltigten Frauen und Mädchen nicht so locker als unbedeutende Kollateralschäden einer (für jeden Lumpen) offenen und verständnisvollen Gesellschaft abgehakt wie in Deutschland:
Ich komme nochmal auf den Vergewaltigungsfall von 2021 in Spanien zurück:
https://www.eldiario.es/canariasahora/t ... 09720.html
Selbst wenn die vier Vergewaltiger ihre Strafe, aus welchen Gründen auch immer, möglicherweise nicht vollständig absitzen, sind sie mit Bewährung nicht davongekommen.
Wie gesagt, Spanien hat wegen sehr hoher Freiheitsstrafen noch nie Ärger mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehabt, so wie auch England wegen der Strafmündigkeit ab 10 Jahren keine Probleme mit Straßburg hat. Wenn in Deutschland weite Teile der Bevölkerung durch haarsträubende Urteile wie etwa Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltiger mit der Demokratie zunehmend fremdeln, geht das ganz alleine auf die Kappe der deutschen Justiz- und Politikblasen.
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 20.02.2025, 16:31
von maxikatze
Warum muss ein Freigesprochener 100.000 Euro zahlen?
https://web.de/magazine/panorama/justiz ... n-40678572
Manfred Genditzki ist 64 Jahre alt. 13 Jahre seines Lebens saß er hinter Gittern für ein Verbrechen, das er nicht begangen hat. 2023 wurde er nach neuen Gutachten freigesprochen. Doch anstatt endlich zur Ruhe zu kommen, kämpft er weiter. Denn der Freistaat Bayern verlangt fast 100.000 Euro von ihm – für Unterkunft und Verpflegung während seiner Haftzeit.
Was ist passiert?
Hier
Warum hat der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht gegolten?
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 20.02.2025, 18:19
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Was ist passiert?
Hier
Warum hat der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht gegolten?
Siehe auch:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Manfred_Genditzki
Anscheinend glaubt man in Teilen der Justiz, dass es ihrem Ansehen und ihrer Autorität förderlich sei, wenn man beharrlich zu einmal getroffen Entscheidungen steht. Dafür allerdings grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Unschuldige im Knast schmoren zu lassen, ist mit Sicherheit kontraproduktiv.
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 22.02.2025, 18:14
von Staber
Moin!
Also erstens sollte er passend entschädigt werden, zweitens sollten beteiligte Richter, Gutachter und Staatsanwalt usw, die an den ersten beiden Urteilen beteiligt waren, hart bestraft werden. Beides wird nicht passieren - weil wir ja in einem "Rechtsstaat" leben

.
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 10.04.2025, 08:16
von maxikatze
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=-_5q6j-6q3Y[/youtube]
Re: Falsche Urteile
Verfasst: 10.04.2025, 14:00
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=-_5q6j-6q3Y[/youtube]
Die Erklärung von Frau Schneider ist nicht ganz richtig. Dem Gericht ist sehr wohl ein Vorwurf zu machen, weil der fragliche § 188 die Grenzen der Meinungsfreiheit gar nicht verschoben hat. Politiker müssen immer noch mehr aushalten als Normalbürger, nur wird eindeutige reine Schmähkritik, Verleumdung etc. strenger verfolgt, wenn Politiker durch Hetzer in ihrer Arbeit ernsthaft behindert werden.
In diesem Fall hier hat das Gericht die Meinungsfreiheit verfassungswidrig (m. M. n. verfassungsfeindlich) eingeschränkt, nicht das Gesetz. Rechtsbeugungen durch politisch verblendete Richter sind derzeit in allen Demokratien weltweit ein immer größer werdendes Problem. Das sieht Frau Schneider nicht.