Seite 2 von 2

Re: Gazprom/Nord Stream 1/Nord Stream 2

Verfasst: 19.04.2026, 13:20
von maxikatze
Nord Stream 1 (Nord Stream AG): Gazprom hält 51 % der Anteile. Weitere Partner sind Wintershall Dea (15,5 %), PEG Infrastruktur AG/E.ON (15,5 %), N.V. Nederlandse Gasunie (9 %) und Engie (9 %).

Nord Stream 2 (Nord Stream 2 AG): Die Pipeline gehört zu 100 % Gazprom. Die Finanzierung erfolgte jedoch zur Hälfte durch die westeuropäischen Energiekonzerne Engie, OMV, Shell, Uniper und Wintershall Dea.


Halten wir also fest:
Die Sprengungen der beiden Leitungen ist deshalb nicht als terroristischer Akt zu werten und sollte daher am besten nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil wir weiterhin die Hauptunterstützer der Ukraine bleiben wollen. Komme was wolle.

Re: Gazprom/Nord Stream 1/Nord Stream 2

Verfasst: 20.04.2026, 12:41
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben: 19.04.2026, 13:20 Halten wir also fest:
Die Sprengungen der beiden Leitungen ist deshalb nicht als terroristischer Akt zu werten und sollte daher am besten nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil wir weiterhin die Hauptunterstützer der Ukraine bleiben wollen. Komme was wolle.
Das ist eine Vermischung von rechtlichen und politischen Argumenten. Wer die Ukraine aus politischen Gründen im Stich lassen will, soll das auch politisch begründen und nicht vorschieben, dass die Ukrainer das Völkerrecht verletzt hätten.