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Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag
Verfasst: 06.08.2017, 19:02
von AlexRE
Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.
Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??
Aha. Kann es also sein, dass die Demokratie doch nicht so gut ist, wie es dem Wahlvolk immer vorgeheuchelt wird? Jedenfalls hat diese offensichtlich reichlich Lücken... Die einzige Möglichkeit wäre da eine noch für diese Zwecke zu implementierende Verfassungsklage, so dass selbst die einzelne Abgeordnete eine Möglichkeit hätte den Fraktionsstandpunkt im Sinn des Wählerwillens juristisch überprüfen zu lassen. Doch, um Deinen nächsten Einwand vorwegzunehmen, dürfte die Einrichtung eines solchen Rechtsinstituts aus nahe liegenden Gründen selbstverständlich derzeit nicht mehrheiitsfähig sein. Alles bleibt also vorerst so "bescheiden" wie es ist.
Die Lösung "Verfassungsklage" setzte voraus, dass die Richter der Verfassung näher sind als den Parteipolitikern, von denen sie ausgesucht wurden. Ist das derzeit der Fall?
Ich denke, ohne Volksabstimmungen auf allen Ebenen als generelles Korrektiv gegen Mandatsverletzungen geht überhaupt nichts.
Re: Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager
Verfasst: 06.08.2017, 19:04
von maxikatze
Staber schrieb:
Keine Parteien, nur Abgeordnete, die ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das wäre der Ausgangspunkt für eine Demokratie.
...nebenbei: der Wählerwille ist doch eigentlich lt. Wahl nur bei der Partei, es sei denn, man kann eine Personenbevorzugung bei der Wahl abgeben... nun, wenn eine Wahl, auf dem Wahlzettel nichts anderes als ein Kreuz bei der Partei zulässt, fände ich, sollt bei einem solchen Wechsel, das Mandat auch bei der Partei bleiben und nicht weiterwandern... das verfälscht doch sonst den Wählerwillen, nicht?...
Das sehe ich auch so.
Wenn ein Abgeordneter aus der Partei austritt, sollte es bis zum Eintritt zur anderen Partei eine bestimmte Frist geben.
Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag
Verfasst: 06.08.2017, 19:06
von AlexRE
Staber hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.
Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??
Keine Parteien, nur Abgeordnete, die ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das wäre der Ausgangspunkt für eine Demokratie.
...nebenbei: der Wählerwille ist doch eigentlich lt. Wahl nur bei der Partei, es sei denn, man kann eine Personenbevorzugung bei der Wahl abgeben... nun, wenn eine Wahl, auf dem Wahlzettel nichts anderes als ein Kreuz bei der Partei zulässt, fände ich, sollt bei einem solchen Wechsel, das Mandat auch bei der Partei bleiben und nicht weiterwandern... das verfälscht doch sonst den Wählerwillen, nicht?...
Das Verfassungsprinzip der Unabhängigkeit der Abgeordneten soll gerade verhindern, dass Parteibonzen den Wählerwillen verfälschen. Wenn man das abschafft, können einzelne "Verräter" natürlich keine Verfälschungen mehr generieren, aber das nützt dem Wähler dann auch nichts mehr. Dass die Bonzokratie dann macht, was sie will, wissen wir mittlerweile wohl alle.
Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag
Verfasst: 06.08.2017, 19:17
von Excubitor
AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.
Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??
Aha. Kann es also sein, dass die Demokratie doch nicht so gut ist, wie es dem Wahlvolk immer vorgeheuchelt wird? Jedenfalls hat diese offensichtlich reichlich Lücken... Die einzige Möglichkeit wäre da eine noch für diese Zwecke zu implementierende Verfassungsklage, so dass selbst die einzelne Abgeordnete eine Möglichkeit hätte den Fraktionsstandpunkt im Sinn des Wählerwillens juristisch überprüfen zu lassen. Doch, um Deinen nächsten Einwand vorwegzunehmen, dürfte die Einrichtung eines solchen Rechtsinstituts aus nahe liegenden Gründen selbstverständlich derzeit nicht mehrheiitsfähig sein. Alles bleibt also vorerst so "bescheiden" wie es ist.
Die Lösung "Verfassungsklage" setzte voraus, dass die Richter der Verfassung näher sind als den Parteipolitikern, von denen sie ausgesucht wurden. Ist das derzeit der Fall?
Ich denke, ohne Volksabstimmungen auf allen Ebenen als generelles Korrektiv gegen Mandatsverletzungen geht überhaupt nichts.
Dann hätten wir aber unter der Last der leicht Manipulierbaren zu leiden, dem "Diktat der Dummheit". Leider sind die weniger Intelligenten, ohne dass das persönlich abwertend sein soll, immer in der Mehrheit. Und diese sind gemeinhin leicht manipulierbar im Sinn der vorhandenen manipulativen Interessengruppen. Wie soll man bei Volksabstimmungen sicher stellen, dass etwas sinnvolles dabei herauskommt? Das ist fast unmöglich.
Es ist eine sehr schwierige und anspruchsvolle Aufgabe da ein sinnvolles Instrumentarium zu entwickeln.
Re: Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager
Verfasst: 06.08.2017, 20:02
von AlexRE
Die bei Volksabstimmungen vorkommenden Fehler bezahlen die Urheber. Deshalb werden diese Entscheidungen immer vernünftiger, wie das Beispiel der Schweiz zeigt. Wo aber privilegierte Kasten auf Kosten der Mehrheit entscheiden, geht es immer abwärts.