Das war vollkommen klar, dass das BVerfG Artikel 1 und 2 GG hier nicht verletzt sieht. Die Strafrichter hatten diese Frage ja berücksichtigt und sich auf medizinische Gutachten gestützt. Das eigentliche Rechtsproblem liegt ganz woanders und ist hier völlig untergegangen:
Ehemaliger SS-Buchhalter verliert auch vor dem BVerfG
Oskar Gröning muss in Haft
(...)
Zwar müsse auch ein 96-Jähriger grundsätzlich die realisierbare Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen, führte die 3. Kammer des Zweiten Senats mit Blick auf einen menschenwürdigen Vollzug aus. Das sei aber nach den Ausführungen der Sachverständigen zum Gesundheitszustand und mit Blick auf eine mögliche teilweise Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auch möglich.
(...)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... saufschub/In der LTO - Gruppe auf Facebook dazu geschrieben:
>> Ein kleines Stück Gerechtigkeit. <<
Jemanden, der sich freiwillig zur Front gemeldet hat, weil ihm sogar für's profane Geldzählen die Umgebung zu ekelhaft war, zum Mörder zu stempeln, ist kein kleines Stück Gerechtigkeit, sondern ein großes Stück erbärmlicher Kriecherei vor dem politischen Zeitgeist.
Joseph Gobbels und Roland Freisler werden sich in der Hölle ständig kaputtlachen, wenn sie da bei Leuten wie Euch mitlesen können.
Staber hat geschrieben:@ alex
(wieso werden eigentlich die Lokführer, die Auschwitz angesteuert haben, nicht angeklagt?)
...oder LKW-Fahrer
Sowas habe ich in der LTO - Gruppe auf Facebook auch noch geschrieben:
>> Relativ sicher, dass ihn niemand zum mörder abstempelt und er sich korrekterweise wegen Beihilfe zum Mord verantworten muss <<
Die Mörder hätten auch gemordet, wenn das Geld nicht verbucht, sondern unter den Mittätern als eine Art Erschwerniszulage ("nie zu schreibendes Ruhmesblatt") verteilt worden wäre.
Wenn da jemand Beihilfe geleistet hat, dann solche Reichsbahner und polnische Lieferanten / Handwerker, die wussten, wem sie da zuarbeiten. Tatsächlich ist Gröning für die Mitgliedschaft in der kriminellen Truppe verurteilt worden, die Beihilfe ist Unfug und nur vorgeschoben, um zu dem für das heutige Rechtsverständnis und die heutige Rechtslage passenden Ergebnis zu kommen.
Diese Rechtslage besteht aber erst seit den 70er Jahren, um die RAF effektiver bekämpfen zu können. Schönen Gruß an`s besondere Bestimmheitsgebot, Ihr Experten.