PeterS hat geschrieben:Du weißt so wie ich, daß das ein absolutes Wunschdenken ist. Einerseits die Justiz im Bereitschaftsdienst (Sonntags, feiertags und auch noch nachts) andererseits dann auch noch ein Richter, der sofort entscheidet, hm, das nenn ich Zukunftsmusik im WünschDirwasLand.
Nochmal, der Täter hatte zugegeben, daß er selber der Entführer ist. Unabhängig ob er einen weiteren beschuldigt, so hat er sich selbst beschuldigt und damit zur Zielscheibe zur "Intensivbefragung" gemacht. Für mich liegt da Gefahr im Verzug, was sofortiges Handeln notwendig macht.
Ich halte die Vorabfeststellung durch ein Gericht für unabdingbar, um die Unschuldsvermutung hinsichtlich der akuten Frage, was der Verdächtige wissen muss, auszuschliessen.
Das kann kein Polizeibeamter verantworten, sondern nur ein Gericht. Das Problem der praktischen Umsetzbarkeit eines Bereitschaftsdienstes halte ich angesichts der Monströsität des Rechtsstaatsproblems für nicht sehr gross. Da müssen die Leute im Medizinbetrieb und in vielen anderen Berufen ganz andere Bereitschaftsdienste leisten, als umschichtig ein paar Wochen im Jahr 24 Std. am Tag erreichbar zu sein.
Als politische Forderung ist das m. M. n. jedenfalls vertretbar, wie weit sich diese privilegierte Berufsgruppe gegen notwendige, aber unbequeme Neuerungen stellen kann, ist eine ganz andere Frage und ein Thema für sich.