FOCUS Online Politik - "Hunderte Fälle - Nicht nur Linda W.: So geht Deutschland mit Dschihad-Rückkehrern um"
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Experten gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Dschihadisten, die nach Syrien oder in den Irak ausreisen, nach Deutschland zurückkehren. Eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) gab für Ende Juni 2016 die Zahl von 274 Rückkehrern an. Insgesamt wusste das BKA damals von 784 Ausreisen von Dschihadisten nach Syrien oder in den Irak.
Den Ermittlern gelten die Rückkehrer als hohes Sicherheitsrisiko: Denn viele von ihnen dürften radikalisiert und mit Kampferfahrung nach Deutschland zurückkehren. Möglicherweise bereiten sie Anschläge in Deutschland vor.
Erfahren die Behörden von einer Rückkehr, beginnen in der Regel Ermittlungsverfahren – zum Beispiel wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Tat. Der Generalbundesanwalt versendet mittlerweile wöchentlich mehrmals Mitteilungen über solche Ermittlungen und Anklageerhebungen.
Für Linda W. heißt das: Käme sie nach Deutschland, könnte sie vor Gericht gestellt werden. Theoretisch wäre eine mehrjährige Haftstrafe möglich. Die bisherigen Urteile gegen deutsche „Dschihad-Rückkehrer“ lassen Rückschlüsse darauf zu, woran sich die Richter beim Strafmaß orientieren:
Der Syrien-Rückkehrer Ismail I. wurde für seine Zeit als „Glaubenskrieger“ zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er sagte umfangreich gegen andere Dschihadisten aus – zuletzt als Belastungszeuge gegen den Islamisten Sven Lau.
Ein anderer Syrien-Rückkehrer, Nils D. aus Dinslaken, gestand, in einem „Sturmtrupp“ des IS gearbeitet und unter anderem ein Foltergefängnis bewacht zu haben. Er kooperierte umfangreich mit den Behörden und kam mit viereinhalb Jahren Haft davon.
Kreshnik B. aus Frankfurt war der erste Heimkehrer, der in Deutschland verurteilt wurde. Zur Zeit des Urteils 2014 war er 20 Jahre alt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt – wie es auch für Linda W. erwartet wird. Kreshnik B. erhielt drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Eine solche Haftstrafe ist das härteste Mittel des Jugendstrafrechts.
Eine der bisher höchsten Strafen erhielt der Münchner Harun P.: Er wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, weil die Tatvorwürfe gegen ihn besonders schwer waren: Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte gestanden, in einem islamistischen Terrorcamp ausgebildet worden zu sein und beim Sturm von Terroristen auf das Zentralgefängnis von Aleppo eine Mörsergranate abgefeuert zu haben. Dabei waren laut Bundesanwaltschaft sieben Menschen ums Leben gekommen. [...]"
Quelle:
http://www.focus.de/politik/ausland/wir ... 01055.html
Kommentar
Wenn wir die Zahl zu den hier bekannten "Gefährdern" hinzurechnen gibt es für die Verantwortlichen reichlich zu tun ... Die bisher verhängten Strafen lassen darauf schließen, dass mit derart Kriminellen nicht ganz so nachsichtig umgegangen wird, wie mit den üblichen Standard-Kriminellen. Das ist schon einmal ein kleiner Lichtblick im Dunkel des deutschen "Wunsch-Rechtsstaats".