Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Themensammlung zum Betreuungsrecht

Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon AlexRE » Sa 23. Jul 2011, 20:37

Ursprünglich nicht auf Spiegel Online veröffentlichte Printartikel werden vom Spiegel irgendwann später in das Online - Archiv geladen. Der Artikel über Ricardas Buch ist mittlerweile im Netz:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78145127.html

http://wissen.spiegel.de/wissen/image/s ... humb=false
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 12. Sep 2012, 08:40

Dieses Thema ist sehr interesant und wichtig den fasst jede/r hat in seiner Familie oder in dem Freundeskreiß jemand/e die Betreut wird. Das habe ich gefunden.

http://www.familienratgeber.de/recht/ge ... reuung.php

Jeder hat sich die frage schon mal gestellt was eine Gesetzliche Betreuung ist oder was es bedeutet. Hier gibt es mehr infos dazu.

<Das Betreuungsgesetz
Bei der Betreuung handelt es sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Hiervon sind rund 1,3 Millionen Bundesbürger betroffen.<

Leider werden oft Leute eine etreuer/in drauf gebrumt wo man eigendlich nur eine sozialer dienst braucht.


<Wie kommt es zu einer Betreuung?
Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichts). Hier können der Betroffene selbst einen Antrag stellen oder Dritte die Einrichtung einer Betreuung anregen. Für einen Menschen mit körperlicher Behinderung darf eine Betreuung, solange er seinen eigenen Willen noch bekunden kann, nur auf dessen eigenen Antrag gestellt werden. Hilfestellung hierzu geben die Allgemeinen Sozialen Dienste, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie fachkundige Rechtsanwälte.Die Einrichtung einer Betreuung wird zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt (vorläufige Betreuung). Dann wird erneut überprüft, ob eine endgültige Betreuung notwendig ist. Endgültige Betreuungen werden vom Betreuungsgericht nach sieben Jahren wieder überprüft. Betreuungen können – auf Anregung des Betroffenen oder des Betreuers – jederzeit wieder aufgehoben werden. Die Aufhebung der Betreuung kann beim Betreuungsgericht beantragt werden. Das Gericht ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen, sofern nicht immer wieder Anträge gestellt werden. Fällt der GrundHandlungsbedarf für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben. Der Betreute kann des Weiteren Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen, wenn er damit nicht einverstanden ist.<

Klar doch, oder man wird gezwungen einen(un) freihwillig zu nehmen.Klar doch, es geht leicht so ne auf hebung.. ha ha ich hab mich selten so köstlich amisiert. Da sagt der Betreuer die/der ist nicht so weit und dann??? ales schon vor gekommen und ich könnte kotzen auf manche Betreuer.(sind nicht alle so) aber leider in sehr sehr viele.

<Wer wird Betreuer?
Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer Betreuer werden beziehungsweise nicht werden soll. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte sein. Bundesweit werden etwa 75 Prozent aller Betreuungen von Angehörigen und sozial engagierten Bürgern übernommen.<

Angehörige rate ich dringend davon ab. wenn angehörige betreuen das ist gar nicht gut( aber es gibt aus nahmen) ich kenne viele angehörige die tun und machen was sie wollen mit ihren etreuten ferwanten.lieber dann von Gericht einen.die müssen dem gericht vieles vor legen Zb. Geld angelegenheiten

<Kontrolle der Betreuer
Betreuer werden vom Betreuungsgericht kontrolliert. Dritte oder Angehörige haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Beschwerden beim Betreuungsgericht einzureichen. Das Gericht muss dann den Hinweisen nachgehen.
Rechtliche Hilfe erhalten die Betreuten und Angehörigen bei fachkundigen Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde.<

und wenn sie das nicht machen? Dann schaut man blöd?
unterm strich muss man als betreute Hirn haben, weil sonst sieht man alt aus. Aber es gibt auch gute Betreuer/inen nur sind die etwas rar ;)
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Arbeitslos » Do 25. Okt 2012, 10:36

Der Freund, von dem ich im Gesundheitskapitel schrieb, hat auch einen Betreuer, mittlerweile den 2.

Das Wort *betreuen* stand für mich immer in der der Bedeutung: hüten, pflegen, begleiten so in etwa. In meiner rosaroten Wollwolke habe ich mir gedacht, dass ist jemand, der einen anderen - der es nicht mehr alleine schafft - durch das Leben begleitet und dafür sorgt, dass der Schwache nicht irgendwo strandet. Schön und rosarot dieser Gedanke.

In Bezug auf meinen Freund habe ich festgestellt, dass der Betreuer lediglich ein Fallmanager ist. Er stellt sicher, dass Miete/Strom und sowas gezahlt wird. Hat der Freund Schwierigkeiten mit der Justiz (Alkoholdiebstahl :( ), dann erscheint er sogar manchmal mit bei Gerichtsterminen. Aber sonst ist von meiner Wunschvorstellung nicht viel übrig. OK der Freund ist ein Alkoholiker.

Anderer Fall. Die Mutter (80 J.) einer Nachbarin hatte einen Unfall. Aufgrund des Unfalls musste die alte Frau ins Krankenhaus und wurde dort nicht richtig versorgt. Da die Mutter in Norddeutschland wohnte und meine Nachbarin berufstätig ist, wurde eine Betreuung vom Gericht verfügt. Einmal rief das Krankenhaus bei der Nachbarin an, dass sie nun schon seit Tagen versuchen würden, die Betreuerin zu erreichen (es ging um eine Verlegung der Mutter in ein Pflegeheim), die Betreuerin war nicht zu erreichen. Kurze Zeit später verstarb die Mutter. Die Betreuerin hat erst ein paar Wochen nach dem Tod sich gemeldet (es galt die Wohnung aufzulösen). Monatelang hat sie sich nicht gekümmert, sie hat die Mutter nicht einmal besucht, sie hat sich damit entschuldigt, dass sie zuviel Fälle hätte, und die Mutter ja im Krankenhaus gut versorgt gewesen wäre :o ... sowie ich meine Nachbarin verstanden habe ist das kein Einzelfall. Stellt sich her die Frage: Wer oder Was wird denn eigentlich betreut? Der Mensch oder das diesem Menschen zur Verfügung stehende Kapital?
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Do 25. Okt 2012, 11:14

Das ist so ne sache mit Betreuer/inen ich kann da auch ein Lied mit singen. Wenn man nicht so Helle im Kopf ist bitte nicht fallsch verstehen( heißt wenn man sich nicht aus kennt was muss eine Betreuerin machen was für rechte hat ein betreuer) dann sieht man wirklich Alt aus. nun ja, sie haben viele Betreute, aber sie holen sich Sozialtherapeuten dazu. die kommen einmal in der Woche für 2 Stunden( kommt drauf an wie man es bespricht) dann verlassen die sich auf die Dame. Ich persönlich bin meistens dahinter. Ob die Miete überwiesen ist usw. und meistens habe ich leider einen guten Riecher dass wieder was hängen geblieben ist. Am besten man holt sich dazu noch eine so nenne ich sie "sozialtante" dazu. dann machen so manche Betreuer keinen Sch.. aber das ist ein gutes Tema
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Arbeitslos » Do 25. Okt 2012, 12:13

Viele alte Menschen haben Betreuer.

Ist ein alter Mensch mal in einem Alters- oder (schlimmer noch) in einem Pflegeheim, dann ist da Enstation. Mensch bekommt 100 € Taschengeld, weil meist die Rente für die unglaublich hohen Heimkosten.

Kosten eines AWO Heimes (habe ich aus dem WWW) in Koblenz bei Pflegestufe 0 in einem Zweibettzimmer 1.932,00 €

Erklärung:
Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Dies wird manchmal als Pflegestufe 0 oder "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" bezeichnet. Das kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt sind.

http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_0.html

Ich mag mir gar nicht vorstellen irgendwann einmal in so ein Haus einziehen zu müssen. Alt, nicht mehr ganz fit auf den Beinen, um dann meine letzten Tag mit einem wildfremden Menschen Zimmer, Toilette etc. teilen zu müssen (nein ich werde sicherlich nicht genug Rente haben um eine Einzelzimmer zu finanzieren). Das ist für mich eine Horrorvorstellung.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Staber » Do 25. Okt 2012, 13:14

@Arbeitslos
Das ist für mich eine Hororvorstellung.


Dazu meine Meinung:

1. Sind alle Pflegeheime nicht auf einer Stufe zu stellen. Es gibt gute und schlechte.

2. Viel andere Möglichkeiten wirst Du im Alter nicht haben, das ist die Realität.Vor allem Alleinstehende nicht.

Ja,wenn man das Schlechte im Leben immer aus dem Weg gehen will,dann muss man mal die" Brücke " ins Auge fassen! Dann brauchst Du Dir keine Hororvorstellungen mehr

machen. Ist nicht ermutigend....ich weiß!


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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Arbeitslos » Do 25. Okt 2012, 13:23

Staber hat geschrieben:@Arbeitslos
Das ist für mich eine Hororvorstellung.


Dazu meine Meinung:

1. Sind alle Pflegeheime nicht auf einer Stufe zu stellen. Es gibt gute und schlechte.

2. Viel andere Möglichkeiten wirst Du im Alter nicht haben, das ist die Realität.Vor allem Alleinstehende nicht.

Ja,wenn man das Schlechte im Leben immer aus dem Weg gehen will,dann muss man mal die" Brücke " ins Auge fassen! Dann brauchst Du Dir keine Hororvorstellungen mehr

machen. Ist nicht ermutigend....ich weiß!


gruß staber


Gott sei Dank habe ich Kinder und hoffe, dass - wennich mal nicht mehr so fit bin -, diese sich etwas kümmern werden, gerade so,wie ich das zur Zeit mit meinen Eltern mache. Putzen, kaufen, Post erledigen, ich begleite sich zum Arzt, zur Apotheke usw.uwf. ich mache das gerne und ohne Bezahlung (sind ja meine Eltern), aber klar ist auch, wenn ich nicht da wäre, dann wären sie a) schon im Heim und b) wahrscheinlich schon tot, weil sie sich aufgeben würden. Wenn es gar nicht mehr geht, würde ich sie auch pflegen, aber zur Zeit reicht es aus, wenn ich ein paar Stunden am Nachmittag mit und bei ihnen verbringe.

Aber du hast recht, vernünftige Alternativen (bezahlbare für einen normalen Bürger) wird es nicht geben, wenn es so weiter geht.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon maxikatze » Do 25. Okt 2012, 15:09

... Monatelang hat sie sich nicht gekümmert, sie hat die Mutter nicht einmal besucht, sie hat sich damit entschuldigt, dass sie zuviel Fälle hätte ...


Zu viele Fälle? Hat das Gericht Tomaten auf den Augen? Warum wird überhaupt zugelassen, dass ein Betreuer zu viele Fälle bearbeitet? Mir kann keiner erzählen, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe sorgfältig erledigt wird, wenn die Anzahl nicht überschaubar bleibt. Erst recht nicht, wenn der Betreuer auch noch seinem regulären Beruf nachgeht.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon maxikatze » Do 25. Okt 2012, 15:15

Ja,wenn man das Schlechte im Leben immer aus dem Weg gehen will,dann muss man mal die" Brücke " ins Auge fassen!


Keine Horrorvorstellung, sondern für mich eine adäquate Lösung um keinen Angehörigen zur Last zu werden. Das möchte ich nämlich nicht!
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Do 25. Okt 2012, 16:57

maxikatze hat geschrieben:
Zu viele Fälle? Hat das Gericht Tomaten auf den Augen? Warum wird überhaupt zugelassen, dass ein Betreuer zu viele Fälle bearbeitet? Mir kann keiner erzählen, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe sorgfältig erledigt wird, wenn die Anzahl nicht überschaubar bleibt. Erst recht nicht, wenn der Betreuer auch noch seinem regulären Beruf nachgeht.


Betreuer/inen sind nur da für Ämter( hin gehen ausfüllen unter schreiben) sie sind da wenn Gesundheitliche Sachen anstehen(da auch wieder meistens unterschreiben oder Zwangseinweisung in die Klinik usw) kommt drauf an welchen aufgabe er/sie hat. Ein Beruflicher Betreuer/in hat bis weit über 150 Betreute/r. Von meinen ex weiß ich, deren Betreuer hat 150 Leute aber er kümmert sich um die leute so gut es geht.
Zuletzt geändert von Sonnenschein+8+ am Do 25. Okt 2012, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
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