Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

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Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Santo » Fr 25. Nov 2011, 18:59

Hier haben wir zum wiederholten Mal das Ergebnis einer nachlässigen, verweichlichten Politik, Rechtsprechung und sozialen Entwicklung auf Grundlage soziologisch desolater Erziehungskonzepte:
Jeden Tag werden etwa dreißig wehrlose Senioren aus Gründen reiner Raffgier überfallen. Jugendliche die in nahezu pathologischem Anspruchsdenken erzogen werden, die in einem System aufwachsen in welchem gerade jugendliche Straftäter über die Maßen belohnt werden, so dass das begangene Unrecht von diesen Tätern kaum noch wahrgenommen wird...
Es braucht denke ich keines gesonderten Hinweises, dass sich die Täter des im link dargestellten Falles selbstverständlich auf freiem Fuß befinden.
Staatsanwälte, die selbst bei schwerwiegenden Straftaten keine Haftgründe finden, Richter, die später auf Bewährungsstrafen erkennen, die faktisch gar keine Strafen sind und zu noch mehr kriminellem Handeln förmlich auffordern.
Welch erbärmliche Situation für einen angeblichen Rechtsstaat, in dem sowohl Politiker als auch Juristen und ebenfalls die eigentlich am sachlich nächsten zuständigen Soziologen, Psychologen und Pädagogen die grundlegenden Prinzipien einer funktionablen Erziehung nicht verstanden zu haben scheinen. Die verweichlichten Erziehungsmodelle, die den Grundsatz des "laissez-faire" zur Prämisse erkoren sind seit längerem gescheitert, doch niemand will es wahrhaben. Was muss eigentlich noch alles geschehen bis die pflichtwidrig handelnden Verantwortlichen endlich begreifen, dass es so definitiv nicht weitergehen kann. Auch hier ist offenkundig, dass es immer mehr darauf hinausläuft, dass die Bürger sich letztlich selbst schützen müssen.

Siehe dazu:

http://www.bild.de/news/inland/koerperv ... .bild.html
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Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Staber » So 27. Nov 2011, 11:46

Die Bevölkerung wird mit kriminellen Taten überflutet und da wie geschehen der Haupttäter der 14 jährige Bosnier sofort auf freien Fuß gesetzt wurde, da kein Haftgrund besteht, wobei mir die Haare zu Berge stehen, platzt den meisten vor Wut der Kragen.

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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Uel » So 27. Nov 2011, 13:31

Staatsanwältin Claudia Krauth (38): „Vor Erlass eines Urteils können die Tatverdächtigen nicht einfach ins Gefängnis gesperrt werden. Weil für die U-Haft gesetzlich festgelegte Haftgründe vorliegen müssen.“


Jenseits von "Schaum vorm Mund" dessen ich mich natürlich im ersten Impuls auch nicht erwehren kann, ist die Frage zu stellen: Stimmt das, was die Staatsanwältin sagt, oder ist es eine Schutzbehauptung.

Das ist natürlich eine Frage an unsere Juristen/Juristin hier! Wenn es stimmt, was die Frau Staatsanwältin sagt, so ist sie moralisch aus dem Schneider, dann sind die Politiker der derzeitigen Mehrheitsfraktionen am Pranger. Sie allein haben das Vermögen, solche Zustände zu beenden. Da bringt auch kein Ablenkungsritual weiter: >>>die Oppositionsparteien machen doch auch ... <<<. Nein, die Regierungsparteien allein haben die Macht, - wenn sie ein Hoteliersgeschenk handstreichartig durchsetzen können, dann könnten sie bei ausreichendem Willen auch ein Gesetz, was die Untersuchungshaft regelt, schon in der kommenden Woche verschärfen.

Schauen wir also, wer wirklich den >Schwarzen Peter< hat. Wenn wir etwas aus dem Horror und den Toten der Französischen Revolution lernen konnten, so ist es: erst "Namennennen" kann politiche Geitserfahrten beenden.

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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon AlexRE » So 27. Nov 2011, 13:52

Uel hat geschrieben:Jenseits von "Schaum vorm Mund" dessen ich mich natürlich im ersten Impuls auch nicht erwehren kann, ist die Frage zu stellen: Stimmt das, was die Staatsanwältin sagt, oder ist es eine Schutzbehauptung.


Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb dürfen Beschuldigte nur aus schwerwiegenden Gründen der Gefahrenabwehr in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Das heißt für die U-Haft:

1. Fluchtgefahr - die ist nur bei drohenden sehr hohen Strafen anzunehmen oder bei Beschuldigten, die keinen festen Wohnsitz im Inland haben.

2. Verdunkelungsgefahr - wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Beweismittel unterdrückt oder Zeugen eingeschüchtern werden könnten, wenn der Beschuldigte auf freiem Fuß bleibt.

3. Wiederholungsgefahr - wenn der Beschuldigte voraussichtlich weitere Straftaten begehen wird.

Hier werden die Jugendlichen einen festen Wohnsitz haben und sich von den bescheidenen Strafandrohungen des Jugendstrafrechts für Kriminalitäts - Einsteiger in ihrem Alter kaum zu einer Flucht ins Ausland veranlasst sehen.

Da die Polizei jetzt ein Auge auf die Herzchen haben wird, sieht die StA eben auch keine großartige Wiederholungsgefahr. Nach der gegenwärtigen Praxis war in diesem Fall keine Verhängung von U-Haft zu erwarten.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Uel » So 27. Nov 2011, 15:56


Also ist der >Schwarze Peter< und der Weichspülervorwurf bei der Staatsanwältin. Bei derart schweren Verletzungen und ausdauernden Gewaltanwendung von dann auch noch mehreren Tätern sollte man von Mordversuch ausgehen und Verdunklungsgefahr annehmen, weil dies Früchtchen bis zum fernen Prozessbeginn täglich am Kiosk der alten Frau vorbeigehen können um ihre Tat durch psychologische Druckausübung gegenüber dieser Frau dann doch noch zu verdunklen (Rücknahne der Aussagen dieser Frau).

Zumindestens müsste ein Annährungsverbot wie bei Stalkern ausgesprochen werden, damit man wenigstens die Grundlagen schafft, um bei weiterem bösartigen Verhalten eine schnelle scharfe Sanktionswaffe in der Hand hat.
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon AlexRE » So 27. Nov 2011, 16:20

Uel hat geschrieben:
Also ist der >Schwarze Peter< und der Weichspülervorwurf bei der Staatsanwältin. Bei derart schweren Verletzungen und ausdauernden Gewaltanwendung von dann auch noch mehreren Tätern sollte man von Mordversuch ausgehen und Verdunklungsgefahr annehmen, weil dies Früchtchen bis zum fernen Prozessbeginn täglich am Kiosk der alten Frau vorbeigehen können um ihre Tat durch psychologische Druckausübung gegenüber dieser Frau dann doch noch zu verdunklen (Rücknahne der Aussagen dieser Frau).

Zumindestens müsste ein Annährungsverbot wie bei Stalkern ausgesprochen werden, damit man wenigstens die Grundlagen schafft, um bei weiterem bösartigen Verhalten eine schnelle scharfe Sanktionswaffe in der Hand hat.


Mal abgesehen davon, dass Staatsanwälte von Politikern - Landesjustizministern -weisungsabhängig sind, ist selbst bei Fehlentwicklungen, für die nur unabhängige Richter verantwortlich sind, die Politik nie ganz aus dem Schneider, auch wenn die Politiker sich gerne mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit der 3. Gewalt aus der Affäre ziehen. Sie könnten aber einem ständigen Ermessensfehlgebrauch der Richter durch bestimmte gesetzliche Ermessenseinschränkungen begegnen und müssten dies m. M. n. im Bereich Gewaltkriminalität schon aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen auch tun. Wenn jemand schwere Gewalttaten an ihm völlig unbekannten Menschen in der Öffentlichkeit begeht, müsste per Gesetzesdefinition immer Wiederholungsgefahr vorausgesetzt werden. Dann haben die 68er Traumtänzer unter den Richtern ausgesponnen, wenn sie keine Rechtsbeugungsanklage riskieren wollen.
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Staber » So 27. Nov 2011, 17:39

AlexRE hat geschrieben:
Uel hat geschrieben:Jenseits von "Schaum vorm Mund" dessen ich mich natürlich im ersten Impuls auch nicht erwehren kann, ist die Frage zu stellen: Stimmt das, was die Staatsanwältin sagt, oder ist es eine Schutzbehauptung.


Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb dürfen Beschuldigte nur aus schwerwiegenden Gründen der Gefahrenabwehr in ihren Rechten beeinträchtigt werden. Das heißt für die U-Haft:

1. Fluchtgefahr - die ist nur bei drohenden sehr hohen Strafen anzunehmen oder bei Beschuldigten, die keinen festen Wohnsitz im Inland haben.

2. Verdunkelungsgefahr - wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Beweismittel unterdrückt oder Zeugen eingeschüchtern werden könnten, wenn der Beschuldigte auf freiem Fuß bleibt.

3. Wiederholungsgefahr - wenn der Beschuldigte voraussichtlich weitere Straftaten begehen wird.

Hier werden die Jugendlichen einen festen Wohnsitz haben und sich von den bescheidenen Strafandrohungen des Jugendstrafrechts für Kriminalitäts - Einsteiger in ihrem Alter kaum zu einer Flucht ins Ausland veranlasst sehen.

Da die Polizei jetzt ein Auge auf die Herzchen haben wird, sieht die StA eben auch keine großartige Wiederholungsgefahr. Nach der gegenwärtigen Praxis war in diesem Fall keine Verhängung von U-Haft zu erwarten.



Und welche passende Lektion wird jetzt für diese > Herzchen >angewand? Was hat die Kioskdame jetzt davon, wenn diese Schläger ungeschoren davon kommen?
Also, Herkunft der Täter ist klar ;-) Ich würde sagen: "He*m in* Re*ch" ( ist jetzt gemein von mir) mit euch und überfallt dort eure Omis!
Dann drohen euch nämlich keine 10 Sozialstunden im Kindergarten, sondern ihr wandert ins Gefängnis. Das ist es, was euch blühen sollte!

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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon AlexRE » Mo 28. Nov 2011, 19:29

Staber hat geschrieben:Dann drohen euch nämlich keine 10 Sozialstunden im Kindergarten, sondern ihr wandert ins Gefängnis. Das ist es, was euch blühen sollte!

gruß staber


Ein Raubüberfall in Verbindung mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung bedeutet auch nach deutschen Jugendstrafrecht Knast. Dass die Früchtchen nicht in U-Haft gekommen sind, liegt eben daran, dass weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehen.
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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Staber » Mo 28. Nov 2011, 20:59

AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Dann drohen euch nämlich keine 10 Sozialstunden im Kindergarten, sondern ihr wandert ins Gefängnis. Das ist es, was euch blühen sollte!

gruß staber


Ein Raubüberfall in Verbindung mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung bedeutet auch nach deutschen Jugendstrafrecht Knast. Dass die Früchtchen nicht in U-Haft gekommen sind, liegt eben daran, dass weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehen.


Eine Fluchtgefahr besteht auch nicht im Knast! Ich weiß, blöder Witz! :lol:

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Re: Wie weit muss es eigentlich noch kommen?

Beitragvon Uel » Di 29. Nov 2011, 01:59

Dann haben die 68er Traumtänzer unter den Richtern ausgesponnen, wenn sie keine Rechtsbeugungsanklage riskieren wollen.


Jau, Alex, ... die 68, die an allem Schuld sind! Sind wir in der Märchenstunde der Ysilanti-Zeitung?

Ich denke die haben damals von Peace geredet und nicht von Crime. Die 68er hatten nie die Macht im Staat, schon garnicht bei den Juristen. Nicht die Opposition macht Fehler, sondern immer nur die Regierenden und Machtinhaber. Das sind halt die 16 Jahre der moralischen Wende, die uns damals von der CDU versprochen wurde, die Prinzipienlosigkeit der Konservativen, gestaltgeworden in Kohl. Wenn die CDU sich aus Angst vor Machtverlust aus rein opportunistischen Gründen den 68ern angebiedert hat und lieber in grundsätzlichen Fragen nicht Flagge gezeigt hat, so ist es damit ein gesamtgesellschaftliches Problem geworden und hat Nichts mehr mit den 68ern zu tun.
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