Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)
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AlexRE
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitrag von AlexRE »

maxikatze hat geschrieben:"Notwehrrecht endete mit Griff zum Messer"
Frau tötet Belästiger – Urteil

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... trafe.html
Auszug:
(...)

Die Frau habe demnach nach einem "massiven sexuellen Übergriff" gerufen: "Don’t touch me". Das Notwehrrecht habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Griff zum Messer geendet.

(...)
Das ist ja mal wieder eine tolle Begründung. Meines Wissens endet das Notwehrrecht mit der Beendigung des Angriffs und nicht mit der Beschaffung des Mittels zu dessen Beendigung. :roll:

Immer das gleiche Spielchen. Die Justiz will einfach, dass die Angegriffenen sich in ihre Opferrolle schicken, damit nicht über das Notwehrrecht eine Gewaltspirale in der Öffentlichkeit entstehen kann.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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