Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Wie dem Einleitungstext unserer Seite zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Aussagen des Artikel 3 GG für uns absolut unverhandelbar. Dieses Unterforum betrifft also unser Kernprogramm.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Di 7. Dez 2021, 12:43

Zwei Monate sind nach den beiderseitigen Anschuldigungen vergangen und immer noch kein Ergebnis? Trotz Zeugenaussagen und Video? Die Ermittler haben das Video längst ausgewertet. Und und nun wird die Szene nachgestellt?!
https://www.bunte.de/stars/gil-ofarim-e ... EgZZ2vZqbc
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Mi 8. Dez 2021, 13:19

Mich wundert der Aufwand der jetzt betrieben wird. Geht es um Schadensersatz?
Muss Ofarim die Kosten des Rechtsstreits bezahlen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Sache von ihm falsch dargestellt wurde?
Oder wird die Akte, die dem Steuerzahler jetzt schon viel Geld gekostet hat, geschlossen, weil die Nachstellung der Szene auch keine neuen Erkenntnisse bringt - oder weil es keinen Schuldigen G.O. geben darf/wird?
https://www.welt.de/vermischtes/article ... sitesearch
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon Staber » Mi 8. Dez 2021, 15:06

Moin!
Ob Herr Ofarim mit seinem Verhalten, dem Öffentlich machen, Interviews usw. hilft, dem Antisemitismus Einhalt zu gebieten, wage ich allerdings zu bezweifeln. Unabhängig davon, ob an der ganzen Nummer etwas dran ist oder nicht.
Hätte man dem Baron von Münchhausen die Möglichkeit gegeben, seine geschildeten Ereignisse und Wunder noch mal nachzustellen, wäre herausgekommen, dass er ein grundehrlicher Mann war.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » So 2. Jan 2022, 10:15

Bin gespannt auf das endgültige Ergebnis der Ermittlungen.
Wird das Ergebnis genau so lautstark der Öffentlichkeit präsentiert werden, wie die Vorwürfe gegen den Angestellten des Hotels? Oder wird das Ergebnis in einem kleinen Absatz in den Zeitungen mitgeteilt oder gar vollständig unter den Deckel gehalten, weil niemand den Sänger beschädigen will, falls er nur Halbwahrheiten von sich gegeben haben sollte? Denn Zeugen konnten nicht bestätigen, dass sich der Vorfall so abgespielt hat, wie von ihm behauptet.

Richtet es sich nach dem Bekanntheitsgrad der Person, wie hoch der Aufwand ist, der zur Aufklärung betrieben wird? Spielt man auf Zeit, um den Vorgang, der sich in der Hotelhalle abgespielt hat, für die Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten zu lassen?
Heißt es aber bei unbekannten Opfern kurz und knapp, Verfahren eingestellt, weil kein öffentliches Interesse besteht?

Update vom 30.12.21:
"Wir sind bestrebt, Anfang nächsten Jahres Ergebnisse vorzulegen", sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz

https://www.focus.de/kultur/stars/kontr ... 41685.html
"Wir sind bestrebt,..." hört sich nicht nach zügiger Veröffentlichung an.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Do 31. Mär 2022, 14:55

Anklage gegen Gil Ofarim erhoben
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat für den angeblichen Antisemitismus keine Beweise gefunden - weder durch zahlreiche Zeugenbefragungen, noch mit Hilfe eines digitalforensischen Gutachters und erhebt deswegen Anklage wegen Verleumdung.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/gi ... -1.5558250
... Demnach habe sich "in der Gesamtschau der hieraus gewonnenen Erkenntnisse das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet". ...
Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung entscheiden.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon AlexRE » Do 31. Mär 2022, 15:13

maxikatze hat geschrieben:Anklage gegen Gil Ofarim erhoben
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat für den angeblichen Antisemitismus keine Beweise gefunden - weder durch zahlreiche Zeugenbefragungen, noch mit Hilfe eines digitalforensischen Gutachters und erhebt deswegen Anklage wegen Verleumdung.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/gi ... -1.5558250
... Demnach habe sich "in der Gesamtschau der hieraus gewonnenen Erkenntnisse das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet". ...
Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung entscheiden.


Verleumdung und falsche Verdächtigung, wobei letzteres ein Offizialdelikt und der schwerwiegendere Vorwurf ist. Das hat die SZ blöd dargestellt.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Do 5. Mai 2022, 20:33

Was haben Medien daraus gelernt? ZAPP spricht mit dem Hoteldirektor sowie mit Ofarims Anwalt.

https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZ ... zYyZWE5MDM

Link
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon Staber » Do 5. Mai 2022, 21:53

Moin!
Dieser peinliche Typ ist mir eigentlich egal, viel schlimmer sind diese Besserdeutschen und Moralheinis, die sich bei jeder Gelegenheit für ihre eigene Eitelkeit über irgendetwas aufregen um zu zeigen, wie gut sie sind. kurz nach diesem Vorfall stand schon der übliche „Nazis raus“-Pulk vor dem Hotel und hat sich gut gefühlt, Transparente und Fahnen scheinen die für jede Situation vorrätig zu haben.
Das sind für mich absolut ekelhafte Gestalten.. !!
Wo sind denn eigentlich die vielen Autoren des Shitstorms? Als es darum ging, behauptetes antisemitisches Verhalten eines Hotelmitarbeiters vor jeder sachlichen Prüfung vorverurteilend aufzubauschen, da waren die Damen und Herren zahlreich und lautstark aktiv. Jetzt, da sich zeigt, dass Herr Gil Ofarim auf anderer Leute Kosten eine PR- und Straf-Aktion durchzog, weil er sich nicht hinreichend privilegiert fühlte, sind diese Herrschaften stumm und ohne jede erkennbare Einsicht. Jedwede Form einer Entschuldigung beim Westin-Hotel Leipzig und dem betroffenen Mitarbeiter ist zwar ein Gebot der Höflichkeit, bleibt aber dennoch leider eine Illusion.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon maxikatze » Do 12. Mai 2022, 12:41

Gil Ofarim schweigt ...
Bis zum 9. Mai hätte Ofarim die Gelegenheit gehabt, sich zu den Vorwürfen der Verleumdung und der falschen Verdächtigung zu äußern. Er hat den Termin verfallen lassen.
https://www.welt.de/vermischtes/promine ... .AR_1.welt
Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.
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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

Beitragvon AlexRE » Do 19. Mai 2022, 11:09

Statistiken zu schwulenfeindlich und antisemitisch motivierten Straftaten sind in Berlin jetzt ein Staatsgeheimnis:

https://www.berliner-zeitung.de/mensch- ... -li.228454

Die Begründung dafür glaubt wohl kaum jemand. Anonym erfasste Infos zu den Tätergruppen können nicht ernsthaft als schutzbedürftige persönliche Daten angesehen werden. Da soll eine politisch brisante negative Entwicklung verschleiert werden.
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