von Excubitor » Mo 18. Okt 2021, 23:15
Hier laufen seit Tagen angebliche Telekom-Mitarbeiter rum, die den Leuten Verträge aufschwatzen wollen,
weil es angeblich ab Januar kein Kabelfernsehen über den Mietvertrag mehr geben soll. Blöd nur, dass das
Urteil dazu meines Wissens, belegt durch Internetrecherchen, erst am 20.10.2021 seitens des BGH gesprochen
werden soll. Es fragt sich, ob die Telekom tatsächlich so unseriöse Praktiken abzieht.
Wer einen solchen Vertrag unterschreibt, könnte den auf jeden Fall ohne Folgen für sich selbst widerrufen.
Richtig ist, dass die Bundesregierung eine Übergangsregelung geschaffen hat, dass Vermieter ab Juli 2024
keine "Zwangsverträge" für das Kabelfernsehen mehr im Mietvertrag einbinden können und sich jeder dann um
einen eigenen Anschluss bemühen muss.
Der BGH könnte die Regelung nun durch ein entsprechendes Urteil vorziehen. Angeblich soll das für Millionen
Mieter gerechter sein, da diese dann den Anbieter frei wählen können und nicht mehr auch dann zahlen müssen,
wenn sie den Kabelanschluss gar nicht nutzen, wie bisher. Das ist zwar grundsätzlich richtig. Was jedoch dabei
unterschlagen wird, ist die Tatsache, dass in dem Fall wahrscheinlich noch mehr Mieter dann das Doppelte oder
sogar mehr für die dann entstehenden Einzelverträge (die immer teurer sind als die von den Vermietern oft
abgeschlossenen Sammelverträge) aufwenden müssen. Ein solches Urteil wäre definitiv für einige Millionen
Menschen absolut ungerecht, wenn nicht sogar für die Mehrheit der Mieter, wie anzunehmen ist.
© TU Graz Solidarität mit den Menschen in der UkraineWer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)