maxikatze hat geschrieben::evil:
Nach Angaben des Spiegel prüft die EU-Kommission nun sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung des BVG-Urteils gegen europäisches Recht verstoße.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es- ... FW88S1IfvQ
Auszug aus dem Artikel:
(…)
Da steht zwar zunächst lapidar: „Die Dienststellen des Gerichtshofs kommentieren Urteile nationaler Gerichte nicht“. Aber dann tut die Pressemitteilung letztlich sogar noch mehr. Es ist ein unmissverständlicher Rüffel: „Ganz generell kann auf die ständige EuGH-Rechtsprechung hingewiesen werden, wonach ein im Vorabentscheidungsverfahren ergangenes EuGH-Urteil für das vorlegende nationale Gericht bindend ist. Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt. Meinungsverschiedenheiten der mitgliedstaatlichen Gerichte über die Gültigkeit einer solchen Handlung wären nämlich geeignet, die Einheit der Unionsrechtsordnung aufs Spiel zu setzen und die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Wie andere Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten sind auch die nationalen Gerichte verpflichtet, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren. Nur so bleibt die Gleichheit der Mitgliedstaaten in der von ihnen geschaffenen Union gewahrt. Der Gerichtshof wird sich in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern.“
(…)
Nicht irgendwelche "mitgliedsstaatlichen Gerichte" setzen die "Einheit der Unionsrechtsordnung" aufs Spiel, sondern das Fehlen der an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten europäischen Verfassung. Solange es die nicht gibt, kann keine Art von Unionsrecht das Verfassungsrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten völlig verdrängen. Wenn es um grundgesetzliche Kernfragen geht, hat das Bundesverfassungsgericht im Geltungsbereich des GG das letzte Wort und nicht der EuGH, da können sich die richterlichen Wasserträger der nicht demokratisch legitimierten EU - Kommission auf den Kopf stellen.
Wie gesagt - im Gegensatz zu dem Autor des Artikels glaube ich nicht, dass sich deutsche Politiker trauen, in DIESER Frage (sonst gerne und öfters) Urteile des BVerfG zu missachten und das dann vor ihren Wählern zu verantworten.