Bis 1952 wurden Schweizerinnen ausgebürgert, wenn sie einen Ausländer geheiratet hatten ...
https://www.limmattalerzeitung.ch/leben ... 2nCExkL6l8
AlexRE hat geschrieben:Bis 1952 wurden Schweizerinnen ausgebürgert, wenn sie einen Ausländer geheiratet hatten ...
https://www.limmattalerzeitung.ch/leben ... 2nCExkL6l8
AlexRE hat geschrieben:Bis 1952 wurden Schweizerinnen ausgebürgert, wenn sie einen Ausländer geheiratet hatten ...
https://www.limmattalerzeitung.ch/leben ... 2nCExkL6l8
maxikatze hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Bis 1952 wurden Schweizerinnen ausgebürgert, wenn sie einen Ausländer geheiratet hatten ...
https://www.limmattalerzeitung.ch/leben ... 2nCExkL6l8
Rabiates Vorgehen - und wählen durften sie auch lange nicht.
Liebe Livia, ob da Dich nicht Dein Gedächtnis im Stich lässt? Die normalen Schwernisse des Alltags verdrängt der zurückschauende Mensch immer sehr gern.Das Frauenstimmrecht in der Schweiz hat nur wenig besser gemacht, vieles wurde eher schlechter.
Kieferbruch im Schulzimmer
M. (14) traktierte Lehrerin mit Schlägen und Tritten
(...)
Vater und Sohn haben Probleme mit Gewalt
Aus Recherchen der Weltwoche geht hervor, dass es sich beim konfliktiven Schüler um den Syrer M. handelt, der vor etwa fünf oder sechs Jahren mit seinen Eltern in die Schweiz kam. M. sei 14 Jahre alt und nicht 13, wie zunächst vermeldet worden war. «Das ist in dieser Wachstumsphase doch ein Unterschied», schreibt «Weltwoche»-Journalist Alex Baur.
Die kinderreiche Familie lebe von der Sozialhilfe und wohne in einem relativ modernen Haus. Während der Vater noch kein Deutsch gelernt habe, spreche M. gut Deutsch. Auch sei er «durchaus intelligent, selbstbewusst und schlagfertig». Nur eines scheinen Vater und Sohn gemeinsam zu haben: Ihre gewalttätigen Reaktionen, sei es gegenüber Behörden oder – wie in diesem Fall – gegenüber einem Lehrer.
(...)
AlexRE hat geschrieben:Tja, anscheinend haben die Schweizer trotz direkter Demokratie und erfolgreicher Ausschaffungsinitiative die gleichen Probleme mit feindseligen Migrantengruppen wie wir.Kieferbruch im Schulzimmer
M. (14) traktierte Lehrerin mit Schlägen und Tritten
(...)
Vater und Sohn haben Probleme mit Gewalt
Aus Recherchen der Weltwoche geht hervor, dass es sich beim konfliktiven Schüler um den Syrer M. handelt, der vor etwa fünf oder sechs Jahren mit seinen Eltern in die Schweiz kam. M. sei 14 Jahre alt und nicht 13, wie zunächst vermeldet worden war. «Das ist in dieser Wachstumsphase doch ein Unterschied», schreibt «Weltwoche»-Journalist Alex Baur.
Die kinderreiche Familie lebe von der Sozialhilfe und wohne in einem relativ modernen Haus. Während der Vater noch kein Deutsch gelernt habe, spreche M. gut Deutsch. Auch sei er «durchaus intelligent, selbstbewusst und schlagfertig». Nur eines scheinen Vater und Sohn gemeinsam zu haben: Ihre gewalttätigen Reaktionen, sei es gegenüber Behörden oder – wie in diesem Fall – gegenüber einem Lehrer.
(...)
https://m.20min.ch/schweiz/basel/story/ ... r-24944111
Jetzt streiten Politikerinnen, ob Ausländer schuld sind
«Hört auf, es schönzureden!
Schläge erschüttern die Schweiz: Letzten Mittwoch wird in Genf eine junge Frau von mehreren Männern mit Migrationshintergrund verprügelt. Andere Frauen kommen ihr zu Hilfe – und werden selbst Opfer massiver Gewalt.
Am Samstag an der Street Parade in Zürich wird gegrabscht, gepöbelt – und Frauen, die sich gegen sexistische Übergriffe wehren, werden aufs Brutalste geschlagen.
Am 31.12.2018 gab es in der Schweiz 1182 Kinder, deren Väter den Behörden – und manchmal auch den Müttern selber – nicht bekannt waren. Dann treten Spezialistinnen wie Berufsbeiständin Noémi Baltermia (31) in Aktion. Sie versuchen, die verschollenen Daddys zu finden.
Vom Vater ihres Kindes wusste eine Mutter aus Basel nach einem One-Night-Stand nur noch, dass er Musiker ist. Seinen Namen oder seine Adresse kannte sie nicht. Dafür erinnerte sie sich daran, welches Instrument er spielt. Und sie kannte die Musikrichtung.
«Jedes Kind hat das Recht, die biologische Abstammung zu kennen»
Luca Maranta (37) ist Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern und Anwalt für Kindes- und Erwachsenenschutz in Basel. Er erklärt die rechtlichen Grundlagen der Daddy-Detektive: «Ist die Mutter verheiratet, gilt zunächst automatisch der Ehemann als rechtlicher Papa – auch wenn er vielleicht nicht der biologische Vater ist», sagt er. Falls die Mutter aber unverheiratet ist, muss die rechtliche Vaterschaft hergestellt werden.
Zurück zu Verfassungsrecht international
Mitglieder in diesem Forum: Staber und 18 Gäste