Diskriminierung von Minderheiten

Wie dem Einleitungstext unserer Seite zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Aussagen des Artikel 3 GG für uns absolut unverhandelbar. Dieses Unterforum betrifft also unser Kernprogramm.

Diskriminierung von Minderheiten

Beitragvon DJ_rainbow » Mo 19. Jan 2009, 11:59

Da ich ja nun mal - wer verantwortlich ist, ist hierbei uninteressant - zu einer Minderheit gehöre (auch wenn ich momentan nicht wirklich de facto diskriminiert werde - das Gegenteil habe ich aber auch schon erlebt!), soll hier diskutiert werden, wie solche Diskriminierungen / Benachteiligungen ausgemerzt werden können.

Ich bin schwul, lebe das auch aus insofern, dass ich mit meinem Freund zusammenlebe - aber diskriminiert werden wir als Paar (trotz der eindeutigen EU-Richtlinie 2000/78/EG) immer noch!

Beispielhaft sei hier genannt, dass wir beide (ich in Vollzeit, er in Teilzeit) beide Steuerklasse I haben, obwohl diese Konstellation bei M/F geradezu nach III/V schreien würde!

Auch verweigert man uns - in Anlehnung an das mittelalterliche Familienbild des Art. 6 GG - ein Recht auf Adoption (nicht dass wir das momentan wollen - aber gibt es nicht viel zu viele Kinder auf der Suche nach liebevollen Eltern?)

Hinzu kommt, dass bei allem, was dem Fiskus nützt, wir eine fast normale Partnerschaft führen - wenn diese Sichtweise dem Staat aber finanziell schaden würde, sind wir dann doch nur 2 Singles in einer WG......

Dieser Thread soll aber nicht nur auf das EU-widrige Prozedere hinsichtlich der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität hinweisen, sondern ist offen für alles andere!

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Re: Diskriminierung von Minderheiten

Beitragvon Uel » Di 19. Jan 2010, 17:54



Quoten … oder wenn Ideologie die gesetzliche Gleichheit der Menschen außer Kraft setzen will.

Heute, den 19.Jan. 2010, WDR 5

In Schweden will man die Quotierung für Studentinnen und Professorinnen abschaffen!

Warum? Weil Studenten im Gegenzug die Quote auch für sich entdeckt haben.

In Studienfächern, an denen Studentinnen traditionell sehr interessiert sind wie z. B. Medizin und wo Studentinnen wegen des tendenziell besseren Notendurchschnitts überrepräsentiert waren, haben sich Studenten mit dem Vorwurf der geschlechtlichen Benachteiligung eingeklagt.

Da kommt man hin, wenn nicht das Individuum selbst sondern die Gruppenzugehörigkeit des Individuums aus ideologischen Gründen zählt. Entweder Quote, dann aber für Alle oder aber garkeine Quote.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Diskriminierung von Minderheiten

Beitragvon AlexRE » Mi 17. Mär 2010, 16:59

Auch für Discobesitzer und für die Türsteherszene wird es jetzt ernst mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Disco verweigerte Einlass wegen Herkunft: Verurteilt

Zu diesem Artikel gibt es einen thread auf dem Forum politikforen.net, ich habe dort einen Beitrag dazu geschrieben:
____________________________________________


Finrod Carnesîr hat geschrieben:1. Es gibt kein Bürgerrecht auf Einlass in Diskos.
2. Bürgerrechte stehen nur Staatsbürgern zu, können Gastarbeitern also gar nicht zustehen. Auch wenn der hier fragliche Ägypter in Österreich einbürgert wurde und dieses Argument hier nicht direkt anwendbar ist.
3. Warum darf nicht signalisiert werden, dass bestimmte Gruppen unerwünscht sind? Eben vor allem Muslime.


Das ist seit der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Rechtslage in Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

Das ist auch anderswo in Europa so geregelt, es handelt sich um die Umsetzung europäischer Richtlinien in ein nationales Gesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Aus rassischen Gründen darf man danach noch nicht einmal im allgemeinen Zivilrechtsverkehr jemanden diskriminieren, das ist das verbotenste überhaupt nach diesen neuen Vorschriften. Und die Eingehung eines Bewirtungsvertrages gehört nun einmal zum allgemeinen Zivilrechtsverkehr, das Hausrecht des Gastronomen hat zurückzustehen.

Das österreichische Gericht konnte vermutlich gar nicht anders entscheiden.

Ob das in letzter Konsequenz wirklich heisst, dass man seine Gäste vor den üblichen Verdächtigen gar nicht mehr schützen kann und den Bankrott riskieren muss, weil andere Gäste wegen der vielen sexuellen Belästigungen und Schlägereien wegbleiben, ist allerdings m. M. n. noch offen.

Wenn ich in der Situation so eines Wirtes wäre, würde ich z. B. von der Geschäftsleitung unbekannten Disco - Gästen eine Kaution von ein paar hundert Euro für eventuelle eigene Schäden des Betriebes und die anderer Gäste verlangen. Die üblichen Banden spätpubertärer Schläger wären so auch erst einmal ausgebremst und das zuständige Gericht müsste das erst einmal als Diskriminierung hindrehen...
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Diskriminierung von Minderheiten

Beitragvon AlexRE » Di 17. Aug 2010, 17:50

Heute hat das BVerfG die erbschaftssteuerrechtliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Ich habe den diesbezüglichen Spiegel - Artikel auf dem dortigen Forum kommentiert:
______________________________________________

sysop hat geschrieben:Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bundesregierung will die Gleichstellung schon 2010 umsetzen, muss jetzt aber auch eine Regelung für Altfälle schaffen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712202,00.html


Die einkommenssteuerrechtliche Diskriminierung von eingetragenen Lebensgemeinschaften und noch viel mehr die von geschiedenen / Barunterhaltspflichtigen, die nach der Trennung dieselbe Familie in zwei Haushalten unterhalten müssen, ist mindestens so diskrimierend und mit Artikel 3 GG unvereinbar wie die jetzt für verfassungswidrig erklärte erbschaftssteuerrechtliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebensgemeinschaften. Da geht es aber um unvergleichlich mehr Geld als bei der Erbschaftssteuer, die ist derzeit eine zu vernachlässigende Grösse.

Offensichtlich ist der Eifer, mit dem das BVerfG die Grundrechte der Bürger schützt, von der pekuniären Schmerzgrenze der Spitzenpolitiker, die hierzulande die Verfassungsrichter unter sich auskungeln, abhängig.

Quelle: forum.spiegel.de
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