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Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2022, 12:24
von maxikatze
Vor Zulassung der Anklage hat Ofarims neuer Anwalt und sein Team einen Antrag gestellt, den zuständigen Richter wegen Befangenheit abzulehnen, weil er einen "Schauprozess" befürchtet.
Oder steckt nicht vielmehr die Befürchtung dahinter, dass der Richter von der Unschuld des Hotelangestellten aufgrund der vorliegenden Beweise und Indizien überzeugt ist?
Lehne ich mich zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage, dass nach meiner Überzeugung Gil Ofarim froh wäre, wenn die Anklage niedergeschmettert wird, weil zu viel gegen ihn spricht und er mit dieser Gegenwehr nicht gerechnet hat?
Das Leipziger Landgericht hat nach Angaben einer Sprecherin noch nicht über die Zulassung der Anklage gegen Ofarim entschieden. Damit wird in den kommenden Tagen gerechnet.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... 6a0e8c2a71

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Mi 17. Aug 2022, 16:51
von AlexRE
Ein Befangenheitsantrag kann maximal zur Auswechselung des Richters und zur Verzögerung des Verfahrens führen. Die Anklage wird man so nicht los.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Do 18. Aug 2022, 07:18
von maxikatze
Staatsanwalt reagiert auf Kritik von Ofarim-Anwälten
Die Debatte geht wieder los.
Ofarims Anwalt meint, dass, wenn überhaupt, nur eine Bewährungsstrafe möglich wäre. Dann geht er also davon aus, dass Ofarims Darstellungen nicht so ganz schlüssig sind, um es mal vorsichtig zu formulieren?
Ist eine Geldstrafe ausgeschlossen?
https://www.t-online.de/region/leipzig/ ... aelte.html

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Do 18. Aug 2022, 08:57
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Staatsanwalt reagiert auf Kritik von Ofarim-Anwälten
Die Debatte geht wieder los.
Ofarims Anwalt meint, dass, wenn überhaupt, nur eine Bewährungsstrafe möglich wäre. Dann geht er also davon aus, dass Ofarims Darstellungen nicht so ganz schlüssig sind, um es mal vorsichtig zu formulieren?
Ist eine Geldstrafe ausgeschlossen?
https://www.t-online.de/region/leipzig/ ... aelte.html


Seltsamer Kommentar des Anwalts, eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung ist für einen nicht Vorbestraften in unserem Rechtssystem praktisch unmöglich, wenn es nur um ein Vergehen in der Güteklasse der Verleumdung geht.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Mi 21. Sep 2022, 15:58
von maxikatze
Anklage gegen Gil Ofarim zugelassen
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dp ... 32384.html
Wegen der Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.

Falls er verurteilt wird, könnte der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Dann allerdings wäre es nicht auszuschließen, dass er dann zwei Jahre einsitzen muss, weil er die üble Nachrede im Internet verbreitet hat.
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/stra ... rafe-droht

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Mi 21. Sep 2022, 21:29
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Anklage gegen Gil Ofarim zugelassen
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dp ... 32384.html
Wegen der Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.

Falls er verurteilt wird, könnte der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Dann allerdings wäre es nicht auszuschließen, dass er dann zwei Jahre einsitzen muss, weil er die üble Nachrede im Internet verbreitet hat.
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/stra ... rafe-droht


Hier sieht es so aus, als hätte Herr Ofarim die Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt und öffentlich verbreitet. Deshalb haben wir jetzt eine Anklage wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung und nicht wegen übler Nachrede, wo es um ehrverletzende Äußerungen geht, dessen Wahrheitsgehalt der Täter nicht kennt.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Do 22. Sep 2022, 06:46
von maxikatze
AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Anklage gegen Gil Ofarim zugelassen
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dp ... 32384.html
Wegen der Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.

Falls er verurteilt wird, könnte der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Dann allerdings wäre es nicht auszuschließen, dass er dann zwei Jahre einsitzen muss, weil er die üble Nachrede im Internet verbreitet hat.
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/stra ... rafe-droht


Hier sieht es so aus, als hätte Herr Ofarim die Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt und öffentlich verbreitet. Deshalb haben wir jetzt eine Anklage wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung und nicht wegen übler Nachrede, wo es um ehrverletzende Äußerungen geht, dessen Wahrheitsgehalt der Täter nicht kennt.


Haben nicht auch Demonstranten, die sich umgehend nach Bekanntwerden von Ofarims Vorwurf vor dem besagten Hotel versammelt haben, sich wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht? Oder diese Leute, die den Hotelangestellten sogar bedroht haben?

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Do 22. Sep 2022, 10:10
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Anklage gegen Gil Ofarim zugelassen
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dp ... 32384.html
Wegen der Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.

Falls er verurteilt wird, könnte der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein. Dann allerdings wäre es nicht auszuschließen, dass er dann zwei Jahre einsitzen muss, weil er die üble Nachrede im Internet verbreitet hat.
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/stra ... rafe-droht


Hier sieht es so aus, als hätte Herr Ofarim die Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt und öffentlich verbreitet. Deshalb haben wir jetzt eine Anklage wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung und nicht wegen übler Nachrede, wo es um ehrverletzende Äußerungen geht, dessen Wahrheitsgehalt der Täter nicht kennt.


Haben nicht auch Demonstranten, die sich umgehend nach Bekanntwerden von Ofarims Vorwurf vor dem besagten Hotel versammelt haben, sich wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht? Oder diese Leute, die den Hotelangestellten sogar bedroht haben?


Nein, die wussten ja nicht, dass die Geschichte unwahr ist. Da bleibt nur die üble Nachrede.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Fr 23. Sep 2022, 13:58
von AlexRE
Herrn Ofarims Verteidiger reden von einem "Schauprozess":

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... us-justiz/

Zu einem Schauprozess gehört begrifflich untrennbar der Wille zur Verfolgung Unschuldiger durch das Gericht. Dass dieser Vorwurf ausgerechnet von den Verteidigern eines Angeklagten in einem Fall falscher Verdächtigung erhoben wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Schließlich wollen die Täter in solchen Fällen Richter als unwissende Werkzeuge benutzen, um selbst Unschuldige zu verfolgen.

Re: Türsteher & Co. - Diskriminierungsverbote

BeitragVerfasst: Fr 23. Sep 2022, 19:57
von maxikatze
Wegen Betrug: Staatsanwalt erhebt zweite Anklage gegen Gil Ofarim
Über die Eröffnung des Verfahrens der zweiten Anklage wurde aber noch nicht entschieden.
https://www.t-online.de/region/leipzig/ ... trugs.html
In diesen Anträgen soll Ofarim "wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video 'viral gehen' solle", schrieb das Landgericht