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Neue Willkür im Fall Hanno Berger

BeitragVerfasst: Do 7. Okt 2021, 17:44
von Livia
06.10.2021
Florian Schwab

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Lange Zeit hatte das Bundesamt für Justiz den deutschen Behörden die Rechtshilfe verweigert, weil das Berger vorgeworfene Verhalten in der Schweiz nicht strafbar ist. Erst kürzlich fasste es der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli in der NZZ so zusammen: «Die Sachverhalte waren und sind in der Schweiz nicht strafbar.» Und selbst wenn sie strafbar wären, «bestünde allerhöchstens Steuerhinterziehung und damit keine Auslieferungsfähigkeit».

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Am 1. September nun hat das Landgericht Wiesbaden den erwähnten Beschluss aus Frankfurt aufgehoben. Im Juristenjargon: Es sprächen «bessere Gründe dafür, aufgrund der geltenden Gesetzeslage von einer umfassenden Spezialität der steuerrechtlichen Strafvorschriften gegenüber dem Tatbestand des Betruges auszugehen». Also: Berger ist selbst in Deutschland nicht mehr des Betrugs beschuldigt. Damit ist die behelfsmässig konstruierte Rechtsgrundlage für die Auslieferung in sich zusammengefallen.

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https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2021- ... -2021.html

Re: Neue Willkür im Fall Hanno Berger

BeitragVerfasst: Do 7. Okt 2021, 18:44
von AlexRE
Nach der neuen Rechtsauffassung kann Berger jetzt aber wegen Betruges angeklagt werden. Das war auch der Grund, warum er in der Schweiz so spät verhaftet wurde. Der Artikel verzerrt diesen Zusammenhang etwas.

Re: Neue Willkür im Fall Hanno Berger

BeitragVerfasst: Do 7. Okt 2021, 22:06
von Livia
AlexRE hat geschrieben:Nach der neuen Rechtsauffassung kann Berger jetzt aber wegen Betruges angeklagt werden. Das war auch der Grund, warum er in der Schweiz so spät verhaftet wurde. Der Artikel verzerrt diesen Zusammenhang etwas.


Ich kenne mich da in den Gesetzen nicht aus, kommt mir aber sehr suspekt vor und ich denke dabei an Gurlitt, wie man ihn wie einen Verbrecher behandelt hat, das gleiche scheint auch hier im Fall Berger zu sein.

Vielleicht können die Verantwortlichen keine Niederlage einstecken, und graben einfach weiter.

Re: Neue Willkür im Fall Hanno Berger

BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2021, 00:08
von AlexRE
Entweder er ist kriminell oder nicht, das Recht darf keine "Niederlage einstecken". Das ist kein Spiel.

Ich halte die neue Rechtsprechung übrigens für richtig, jedenfalls in Fällen wie hier. Speziell zum Betrug kann eigentlich nur die Nichtzahlung von Steuern per Täuschung des Finanzamtes sein. Dem Staat Geld abzugaunern, das zuvor nicht an ihn gezahlt wurde, ist viel mehr Betrug als Steuerhinterziehung.

Re: Neue Willkür im Fall Hanno Berger

BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2021, 06:57
von AlexRE
Der Hauptgrund für die Verhaftung in der Schweiz ist wohl, dass Berger auch Invstoren getäuscht hat, und das ist nur Betrug und hat mit der Steuerhinterziehung an sich nichts zu tun:

4. August 2021, 7:56 Uhr

Steuerskandal:Was hinter der Verhaftung von Mr. Cum-Ex steckt

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Er soll auch vermögende Investoren hintergangen haben, deren Kapital für die Cum-Ex-Deals benötigt wurde. Die Kölner Ermittler werfen ihm vor, er habe den Geldgebern verschwiegen, dass die Rendite aus unrechtmäßig erstatteten Steuern bestanden habe. Das Risiko eines Totalverlustes soll Berger laut NRW-Haftbefehl den Investoren ebenso verheimlicht haben wie den größten Profiteur der Deals: ihn selbst. Mehr als 27 Millionen Euro habe er allein in den Kölner Fällen insgesamt kassiert.

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Aber der Verdacht der Steuerhinterziehung alleine würde den deutschen Ermittlern wohl nicht genügen, um Berger endlich habhaft zu werden. Ginge es nur darum, täte sich die Schweiz vermutlich schwer mit einer Auslieferung. Der Vorwurf der Täuschung von Investoren könnte jedoch dazu führen, dass Berger in Haft bleibt. Da kennen die Eidgenossen keinen Spaß.

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https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.5371990