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Ehrenmänner und -frauen

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 22:41
von AlexRE
Man sollte nicht nur schlechte Nachrichten aufgreifen und über charakterlose und / oder schwache Menschen im Staatsdienst lamentieren. Es gibt auch Verantwortungsträger, vor denen man den Hut ziehen kann. Ein Auftakt für eine kleine Sammlung könnte z. B. dieser Amtsrichter sein, der einem absurden Freispruch eines Oberlandesgerichts einfach nicht folgt:

Linz – Der Fall machte Deutschland fassungslos: Lehrer Frank C. (32) verführte eine Schülerin (damals 14) zum Sex – und kam straffrei davon. Dreist: Statt sich mit dem Freispruch zu begnügen, verklagte er nun sogar den Vater des Opfers!

(...)

Er wollte dem Vater verbieten lassen, ihn einen Straftäter zu nennen, da ihn das Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen habe.

Das Urteil hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Denn obwohl der Lehrer mehrmals Sex mit einer damals 14 Jahre alten Schülerin gehabt hatte, hob das Oberlandesgericht zwei Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs auf und sprach Frank C. frei. In der Urteilsbegründung hieß es, C. sei lediglich Vertretungslehrer an der Schule des Mädchens gewesen. Deshalb habe zwischen ihm und der Schülerin kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden.

Doch ganz so harmlos ist der Fall nicht, befand nun das Amtsgericht Linz, vor dem der Lehrer seine Persönlichkeitsrechte durchsetzen wollte. Es wies die Klage von Frank C. komplett ab und entschied, der Hauptschullehrer dürfe gegenüber Dritten durchaus als Straftäter bezeichnet werden.

(...)


http://www.bild.de/news/inland/lehrer/s ... .bild.html

Re: Ehrenmänner und -frauen

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 23:30
von Staber
An Frecheit nicht zu überbieten. Ich bin mir sicher das dieser Kinderschänder weiter aktiv sein wird. Na wenigstens hat der Amtsrichter "kühlen Kopf" bewahrt. Es scheint überhaupt so zu sein, dass die höheren Instanzen der Gerichte den Kontakt zu Bürgern verloren haben. Das Gesetz ist für die Bürger da - nicht umgekehrt !

gruß staber

Re: Ehrenmänner und -frauen

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 23:43
von AlexRE
Staber hat geschrieben:An Frecheit nicht zu überbieten. Ich bin mir sicher das dieser Kinderschänder weiter aktiv sein wird. Na wenigstens hat der Amtsrichter "kühlen Kopf" bewahrt. Es scheint überhaupt so zu sein, dass die höheren Instanzen der Gerichte den Kontakt zu Bürgern verloren haben. Das Gesetz ist für die Bürger da - nicht umgekehrt !

gruß staber


Ich habe in einem StGB - Kommentar nachgelesen, die Begründung des Oberlandesgerichts für den Freispruch entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Da kann man sich ja auch nur an den Kopf fassen, ein Vertretungslehrer soll in keinem Obhutsverhältnis zu den Schülern stehen ...

Übrigens beschränkt sich die fragliche Aktivität dieses Lehrers tatsächlich nicht auf das eine Mädchen, derzeit ist ein weiteres Strafverfahren gegen ihn anhängig. An die Schwester der 14-jährigen hat er sich nach deren Angaben auch herangemacht, aber da war er der Klassenlehrer:

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,15 ... 12,00.html

Re: Ehrenmänner und -frauen

BeitragVerfasst: Sa 25. Feb 2012, 08:01
von GasGerd
Die Geschichte habe ich auf unseren thread "Fürsorgepflicht an Schulen" übertragen, vielleicht sollte man die threads zusammenlegen:

viewtopic.php?f=11&t=424&p=30160#p30160

Re: Ehrenmänner und -frauen

BeitragVerfasst: Sa 25. Feb 2012, 08:06
von GasGerd
Gerade mal nachgeguckt, ich fürchte, das Urteil des Amtsgericht könnte in einer Berufung oder Revision geknickt werden:

"§ 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil.

Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist."

http://dejure.org/gesetze/StGB/190.html