Ein neuer Fall, dasselbe Schema:
Die Frau stand unter Aufsicht des Jugendamts, war mit der Pflege ihres unheilbar kranken Sohns völlig überfordert und ließ den Jungen verhungern: Das Landgericht Mannheim verurteilte die hemmungslos weinende 30-Jährige nun zu neuneinhalb Jahren Haft - und sprach die Behörde von jeglicher Schuld frei.
(...)
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamts und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
(...)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 32340.htmlDie überforderte Mutter ist zu 100 % allein schuld, die Schutzbehauptungen der Mitarbeiter des Jugendamts werden gar nicht erst hinterfragt.
Außerdem: Abgesehen davon, dass bei einer unheilbaren Krankheit die Kausalität zwischen Mangelernährung und Todeseintritt hieb- und stichfest nachgewiesen werde müsste, was hier anscheinend nicht geschehen ist, entbehrt diese Begründung der Strafzumessung nun wirklich jeder Logik:
Straferschwerend sei das langsame Sterben des Jungen, Woche um Woche, Tag für Tag, Stunde um Stunde, wie Meinerzhagen konstatierte. Nathalie B. habe ein "erschreckendes Maß an Gleichgültigkeit und Mangel an Empathie" an den Tag gelegt. "Eine geringere Strafe wäre nicht ausreichend, um die Schuld angemessen zu sühnen. Sie müssen versuchen, mit dieser Schuld fertig zu werden."
Die Langsamkeit des Sterbens war eindeutig krankheitsbedingt und kann durch mangelhafte Ernährung allenfalls abgemildert worden sein!