Abgedreht

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Re: Abgedreht

Beitragvon Staber » So 2. Okt 2011, 19:52

AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Die Frau hat selbst die Aufsichtspflicht, passt auf ihr eigenes Handy nicht auf und die Eltern sollen haften.


Eine Straftat ist nicht deshalb keine mehr, weil das Opfer fahrlässig gehandelt hatte. Das Dilemma unseres Rechtssystems besteht darin, dass u14 per se und ohne Prüfung Straftaten begehen DÜRFEN (mWn) , ohne die geringste Strafe fürchten zu müssen. Nicht die Lehrerin, sondern die drei Ganoven, die ja nun mal genau wußten, was sie taten, und auch genau wußten, dass es nicht erlaubt war, gehören in andere Schulen und zwar schön weit auseinander!!! Strafe? Warum nicht mal 3 Monate kein Kindergeld? Dann gibts keine neuen Handys, PC oder Klamotten. Dafür 'nen Satz heiße Ohren von Papa! Bildlich gesrochen! ;)

Gruß Horst


Die Schüler haften zivilrechtlich selbst, nicht aber die Eltern. Die haften nur für eigene Aufsichtspflichtverletzungen. Hier oblag die Aufsichtspflicht aber der geschädigten Lehrerin und nicht den Eltern. Ich will nicht in Abrede stellen, dass auch "die drei Ganoven" an andere Schulen versetzt gehören, aber im Verhältnis zwischen den Eltern und der Lehrerin ist die Rechtslage so, dass - wenn es hier überhaupt etwas zu klagen gibt - eher die Eltern die Lehrerin als umgekehrt mit Aussicht auf Erfolg verklagen könnten, soweit den Schülern durch die Aufsichtspflichtverletzung der Lehrerin Nachteile entstehen.



Verstehe einer die Rechtslage!

Gruß Horst
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Abgedreht

Beitragvon AlexRE » So 2. Okt 2011, 20:15

Staber hat geschrieben:Verstehe einer die Rechtslage!

Gruß Horst


Was ist denn in diesem Fall so kompliziert? Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern nur für eigene Aufsichtspflichtverletzungen. Kein Mensch haftet für die rechtwidrigen Handlungen eines anderen Menschen, ganz egal, wie verwandt er mit ihm ist. Sagt Dir der Begriff "Sippenhaft" etwas?

Hier hatten nicht die Eltern, sondern die Lehrerin die Aufsichtspflicht. die Lehrerin hat Mist gebaut und ist ihrer Pflicht nicht nachgekommen, ist selbst die Geschädigte und will jetzt die Eltern verklagen, in deren Vertretung sie der Aufsichtspflicht nachzukommen hatte und dies nicht getan hat?

Hallo?

Geht`s noch???
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Abgedreht

Beitragvon maxikatze » Mo 3. Okt 2011, 07:45

AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Verstehe einer die Rechtslage!

Gruß Horst


Was ist denn in diesem Fall so kompliziert? Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern nur für eigene Aufsichtspflichtverletzungen. Kein Mensch haftet für die rechtwidrigen Handlungen eines anderen Menschen, ganz egal, wie verwandt er mit ihm ist. Sagt Dir der Begriff "Sippenhaft" etwas?

Hier hatten nicht die Eltern, sondern die Lehrerin die Aufsichtspflicht. die Lehrerin hat Mist gebaut und ist ihrer Pflicht nicht nachgekommen, ist selbst die Geschädigte und will jetzt die Eltern verklagen, in deren Vertretung sie der Aufsichtspflicht nachzukommen hatte und dies nicht getan hat?

Hallo?

Geht`s noch???


Nö, ist nicht kompliziert, aber typisch. Und es zeigt mir schon wieder, wie weit mein Gerechtigkeitsempfinden von der jetzigen Gesetzeslage entfernt ist. In diesem Fall ist ja wohl eindeutig die Lehrerin das Opfer und nicht die Eltern und erst recht nicht die Schüler. Die kleinen Spacken kommen mal wieder davon.
Die Lehrerin hat mMn keinen Mist gebaut, sondern war vllt in einer einzigen Situation unaufmerksam und vergesslich. Das ist noch lange kein Grund, das Verfahren einzustellen. Und irgend eine empfindliche Strafe wird es schon noch geben, die auch an unter 14jährigen verhängt werden kann. Jedenfalls darf eine Tat ohne Strafe kein Freibrief werden!
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Re: Abgedreht

Beitragvon AlexRE » Mo 3. Okt 2011, 12:49

maxikatze hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Verstehe einer die Rechtslage!

Gruß Horst


Was ist denn in diesem Fall so kompliziert? Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern nur für eigene Aufsichtspflichtverletzungen. Kein Mensch haftet für die rechtwidrigen Handlungen eines anderen Menschen, ganz egal, wie verwandt er mit ihm ist. Sagt Dir der Begriff "Sippenhaft" etwas?

Hier hatten nicht die Eltern, sondern die Lehrerin die Aufsichtspflicht. die Lehrerin hat Mist gebaut und ist ihrer Pflicht nicht nachgekommen, ist selbst die Geschädigte und will jetzt die Eltern verklagen, in deren Vertretung sie der Aufsichtspflicht nachzukommen hatte und dies nicht getan hat?

Hallo?

Geht`s noch???


Nö, ist nicht kompliziert, aber typisch. Und es zeigt mir schon wieder, wie weit mein Gerechtigkeitsempfinden von der jetzigen Gesetzeslage entfernt ist. In diesem Fall ist ja wohl eindeutig die Lehrerin das Opfer und nicht die Eltern und erst recht nicht die Schüler. Die kleinen Spacken kommen mal wieder davon.
Die Lehrerin hat mMn keinen Mist gebaut, sondern war vllt in einer einzigen Situation unaufmerksam und vergesslich. Das ist noch lange kein Grund, das Verfahren einzustellen. Und irgend eine empfindliche Strafe wird es schon noch geben, die auch an unter 14jährigen verhängt werden kann. Jedenfalls darf eine Tat ohne Strafe kein Freibrief werden!


Die Lehrerin hätte gar nicht erst ein Handy mit Nacktfotos von sich selbst in die Schule mitnehmen dürfen. Das war grob fahrlässig, weil das Risiko, ein Handy zu verlieren oder irgendwo zu vergessen, auf der Hand liegt. Dass frühpubertäre Schüler mit so einer "Gelegenheit" genleman - like umgehen, kann ja wohl kein vernünftiger Mensch ernsthaft erwarten, am allerwenigsten studierte Pädagogen mit Akademikergehältern.

Wie gesagt, ich widerspreche niemandem, der hier Sanktionen für die "Haupttäter" unter den Schülern für angezeigt hält. Aber dass die Lehrerin die Eltern verklagen will, ist ganz unabhängig von der gesetzlichen Haftungsfrage schlichtweg eine Unverschämtheit.
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