Ursachen und Lösungen

Meinungen und Erfahrungen zu unserer wichtigsten politischen Aussage.

Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 20:10

Drei Beiträge von meinem Forum in einem hiesigen zusammengefasst:
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Warum können sich Staatsdiener engegen der klaren Formulierungen in Arikel 20 Abs. 1 - 3 schwerwiegende Pflichtverletzungen herausnehmen, ohne dass die persönliche Folgen für sie zeitigt? Ein Erklärungsversuch:

Auf einem thread bei web.de habe ich gesehen, dass die Teilnehmer dort sich nicht konstruktiv über das Thema "härtere Strafen für Triebtäter" austauschen konnten. Einer der Teilnehmer schrieb in einem off - topic - Beitrag über ein grob ungerechtes Gerichtsurteil, das gegen ihn ergangen sei. Das ist die herüberkopierte Antwort darauf:
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Wer die politische Macht hat, hat auch die Definitionsmacht, was Recht und was Unrecht sei. Das ist in unserem Land so. Fragt sich nur, ob das zwingend so sein muss. Vielleicht lassen wir alle zu viel Macht in zu wenigen Händen zu, das führt dann zwangsläufig zu diesem "Recht haben und Recht bekommen....."

Warum lassen wir das zu, wir sind doch der Souverän eines demokratischen Staates, also Herr im Haus?

Nun, wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Wenn z. B. das wesentliche Ergebnis der Diskussionen auf diesem Themenforum hier darauf hinausläuft, dass

a) die Befürworter härterer Strafen NPD - Anhänger sind*

b) in Fragen des Strafrechts moderate Teilnehmer pädophil (oder gleich Täter) seien,

dann sind die Beteiligten an dieser destruktiven Art von Meinungsbildung eine leicht zu regierende konfuse Masse. Sie brauchen zur Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten die Autorität einer ihnen übergeordneten politischen Klasse, weil sie einen übergeordneten gemeinsamen Willen - dem auch alle Politiker und Richter unterworfen wären - nicht bilden können.

So lange das so bleibt, wirst Du weiter vergeblich auf korrekte Gerichtsurteile hoffen, wenn Deine Rechtsposition mit den herrschenden Macht - und Wirtschaftsinteressen kollidieren.






*Anm.: In Israel gab es bis 1954 die normale Todesstrafe im zivilen Strafrecht, danach bis heute im Militärstrafrecht, an Eichmann wurde sie einmal nach 1954 vollstreckt, heute kann sie theoretisch gegen die brutalsten Terroristen verhängt werden, ist aber noch nicht passiert
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ein weiterer web.de / gmx - Beitrag zu diesem Thema:
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Zitat thread - Einleitung:
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"Eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale würde gerade den Fernpendlern nichts bringen, sondern nur die Nahpendler mit Wegen unter 20 km etwas entlasten.
Im Gegenteil: Weil auf Grund der Haushaltslage von Bund und Ländern der Kilometersatz abgesenkt werden müßte, würden Fernpendler - also Leute mit besonders hohen Tankrechnungen - unterm Strich womöglich sogar verlieren."
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Das Verfassungsgericht prüft gerade, ob der Teil der Berufstätigen, der unter 20 km Weg zu Arbeitsstelle jetzt vollständig aus dem Netto - Einkommen bezahlen soll, in seinen Grundrechten verletzt wird, da kommt von diesen hauptberuflichen Verfassungsaboteuren der Gilde unserer derzeitigen Finanzpolitiker das Argument, es sei noch schlechter, wenn künftig alle - also auch die mit weiterem Weg zur Arbeit die Hälfte dieser Werbungskosten aus dem Nettoeinkommen bezahlen müssen.

Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Ankündigung der nächsten verfassungswidrigen Gesetzeskonstruktion, wenn das BVerfG die aktuelle nicht mitmachen sollte.

Das passt zu Leuten, die sich so etwas wie "Nichtanwendungserlässe" an die Finanzämter einfallen lassen, damit diese unerwünschte Urteile des Bundesfinanzhofes nicht beachten und vorsätzlich rechtswidrige Steuerbescheide rausschicken.

Solche Verfassungsrechtsstreitigkeiten erinnern an den Wettlauf zwischen Hase und Igel. So hatten sich die Autoren des Grundgesetzes die Rolle des Verfassungsorgans "Bundesverfassungsgericht" ganz sicher nicht vorgestellt. Sie haben einfach etwas immens wichtiges vergessen. Die Antwort auf die Frage, wie man vorsätzlich verfassungsrechtswidrigem Verhalten von deutschen Regierungen und Parlamentariern umgehen solle, im Grundgesetz zu beantworten.

Demokratisch gewählte Politiker der heute üblichen Art konnte man sich in den Jahren 1948/49 offenbar nicht vorstellen.

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das habe ich gerade im Netz gefunden, das soll ein Goethe - Zitat sein. Ich kannte das bisher nicht und lege es vorläufig hier ab. Es trifft m. M. nach den Nagel auf den Kopf:

Goethes Diktum: "Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muß derb auftreten. Ein höfliches Recht will gar nichts heißen."

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hier einmal ein Lösungsvorschlag aus dem Netz, da geht es um eine effizientere Zivilrechtspflege - ganz wichtig als Standortfaktor für viele Branchen - und ein mögliches Mittel für die Stärkung der Zivilrechtspflege. Missbrauchsgebühren für Prozesshanseln und rechtsmissbräuchliche Methoden, den Prozessgegner unter Druck zu setzen:
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Mit einer Missbrauchsgebühr bis zum Faktor 10 für das Gericht und 2 oder 3 für den gegnerischen Anwalt und/oder seine Partei würden die herkömmlichen Prozeßhansel sich das künftig 3 x überlegen, ob sie anderen Leuten die Zeit stehlen.

Viel wichtiger als die Prozesshansel sind aber die absichtlichen Missbräuche im Geschäftsleben, die Kammern für Handelssachen brauchen über die Hälfte ihrer Zeit für Fällen, in denen der Beklagte nur Zeit schinden will und überhaupt keine echte Verteidigungsposition hat oder für solche Fälle, in denen eine wirtschaftlich starke Partei die schwächere "verhungern" lassen will, meist um windige Vergleiche zu erpressen. Da müsste man richtig reingrätschen, das würde den jetzt schon gegebenen positiven Standortfaktor einer gut funktionierenden Zivirechtspflege noch einmal deutlich verstärken. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Missbrauchsgebühren sehe ich nicht. Das BVerfG praktiziert das ja, wenn dadurch das rechtliche Gehör verletzt würde, wäre das da bestimmt schon jemandem aufgefallen :-p
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Do 21. Mai 2009, 17:55

Eine heutige Diskussion zu dem Thema von politikforen.net herüberkopiert:
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Nissen76;2892537 hat geschrieben:Die Höhe der Diäten nach der Wahlbeteiligung zu richten wäre auch möglich. Allerdings in angemessenem Rahmen, weil die politische Klasse ansonsten versuchen würde, mit Wahlbetrug oder neuen Wahlverfahren nachzuhelfen.
Leistungsbezogene Bezahlung im öffentlichen Dienst halte ich für kontraproduktiv. Schließlich ist es keine Leistung, einen Antrag schnell zu bearbeiten, sondern ihn richtig zu bearbeiten. Wenn das nicht geht, kann der Staatsbedienstete in den meisten Fällen nichts dafür. Für denkbar halte ich beispielsweise Prämien für Lehrer, die Schulwettbewerbe gewinnen.


Ich dachte auch eher an eindeutig messbare Leistungen, vornehmlich hinsichtlich des Leistungsstandes von Schulklassen. Da könnte ich mir Prämien und Abzüge für Lehrer durchaus vorstellen, allerdings auch nur in einem überschaubaren Rahmen, bis 10 % vom Grundgehalt etwa. Bei Sachbearbeitern ist das wegen des schwer messbaren Arbeitsaufwandes je Akte natürlich schwierig, aber da könnte man an die der Arbeit des einzelnen Sachbearbeiters folgenden Widersprüche und bei den Vorgesetzten an Verwaltungs- und Sozialgerichtsprozesse anknüpfen. Wer viele Widerprüche veranlasst, denen abgeholfen werden muss und Prozesse, die für die Behörde verlorengehen, dem sollte man ein paar Prozent abziehen. Wer keine oder nur gewonnene Verfahren veranlasst, dem könnte man das den schlafmützigen Kollegen abgezogene Geld als Prämien auszahlen.
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Do 30. Dez 2010, 18:16

Hier muss ich den thematisch identischen thread meines privaten Forums noch verlinken. Das fällt mir gerade auf, weil ich heute einen Beitrag dort geschrieben habe:

Grundgesetz Aktivierer > Rechtsmissbrauch als politisches Thema

Über 30.000 neue Sozialgerichtsverfahren zum AlG II im Jahre 2010 allein in Berlin, ein absoluter Rekord:

Hartz-IV-Klageflut am größten Sozialgericht

Sechs Jahre nach Einführung der Hartz-IV-Reformen haben die Klagen an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin einen dramatischen Rekord erreicht. «Wir haben jedes Jahr Rekordmarken», sagte Richter Marcus Howe im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa


«Gingen 2005 im ersten Jahr von Hartz IV noch knapp 7000 Klagen ein, werden es in diesem Jahr bis Ende Dezember voraussichtlich mehr als 30 000 neue Verfahren sein». Und die umstrittenen Neuerungen bei Hartz IV werfen jede Menge neuer Fragen auf.

(...)

Richter Howe beklagte, dass viele Bescheide der Jobcenter für Arbeitslose unklar und fehlerhaft seien - gerade bei der Anrechnung von Einkommen auf Hartz-IV-Geld. Auch Streit um Sanktionen oder die Wohnkosten lande häufig bei den Sozialrichtern. «Das Gesetz sagt, dass die Jobcenter angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen - doch was ist angemessen? Das ist seit nunmehr sechs Jahren ein schillernder Begriff.» Hinzu kämen Untätigkeitsklagen gegen die überforderten Jobcenter - etwa, wenn Anträge oder Widersprüche erst Wochen nach Fristende bearbeitet würden. «Das wäre vermeidbar, wenn die Center vernünftig personell ausgestattet wären», sagte Howe.


Quelle: stern.de

Die unbestreitbare Überforderung der Jobcenter und der Gerichte ist jetzt natürlich auch eine der sprichwörtlichen Gelegenheiten, die Diebe macht. Ich befürchte, dass die auf diesem thread thematisierten geplant - rechtswidrigen Strategien jetzt einen richtigen "Entwicklungsschub" bekommen könnten ...
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CDU und Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » Mo 3. Jan 2011, 18:00

Deutschland hat wegen überlanger Gerichtsverfahren Probleme mit dem EuGHMR:

Abermals mahnt Europa Deutschland

Hilfe gegen lahme Gerichte

Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte macht seit langem Druck auf Deutschland – weil Prozesse zu lange dauern. Jetzt sollen Bürger sich endlich wehren können.


(...)

Jaegers Unmut ist verständlich. Immer wieder wird Deutschland in Straßburg wegen überlanger Gerichtsverfahren verurteilt. 2006 forderte der EGMR erstmals strukturelle Abhilfe von Deutschland. Geklagt hatte damals ein Mofa-Fahrer aus Stade, der nach einem Unfall 24 Jahre lang auf ein Urteil über die Höhe des Schadenersatzes warten musste.


Quelle: taz.de

Und das hier will die CDU gegen die Klageflut vor Sozialgerichten (s. o. mein vorheriger post) unternehmen:

Nun will Eichelbaum die Hartz-IV-Klagewelle abwehren – mit 75 Euro Gebühr pro Klage in erster Instanz. Seine Begründung: „Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG-II-Empfängern. Gebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen.“


Quelle: berlinonline.de

So will die CDU das Menschenrechtsproblem mit den überlangen Verfahren lösen - arme Schweine sollen einfach per Eintrittsgeld von den Gerichten ferngehalten werden.

Eigentlich wäre allein diese CDU - Position Grund genug für die rot-rote Berliner Regierung, den Landesverfassungsschutz mit der Beobachtung dieser Wühlarbeit gegen das Sozial- und Rechtsstaatsprinzip zu beauftragen....
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Di 24. Mai 2011, 15:48

Ergänzend zu der nachträglichen Missbrauchsgebühr soll jetzt auch noch eine vor Bearbeitung von offenkundig unsinnigen Verfassungsbeschwerden zu entrichtende Mutwillensgebühr eingeführt werden:

Gerade hier „herumzuzupfen“ sei hoch problematisch. Nach Karpens Einschätzung handelt es sich zwar nur in drei Prozent aller Fälle um begründete Beschwerden. Der Verfassungsrechtler verweist etwa auf die Vorratsdatenspeicherung oder das elektronische Wählen. Die daraufhin in Karlsruhe getroffenen Entscheidungen trieben das deutsche Rechtssystem jedoch wesentlich voran.


Quelle: handelsblatt.de

... und die 97 % bullshit, mit dem das BVerfG von Spinnern aller Art zugekleistert wird, verlängern und behindern die 3 % wichtigen Verfahren. Der Herr Professor sollte mal sein Hirn auf Betriebstemperatur herauffahren, bevor er öffentlich den Oberbedenkenträger spielt.
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Mi 25. Mai 2011, 09:53

Das habe ich gerade auf dem Partnerforum realization geschrieben:

Gleichzeitig kritisieren wir ebenso wie die Berliner Gerichtspräsidentin politische Planspiele, nicht die Verwaltungen – als nach unserer Erfahrung eigentliche Verursacher der Klageflut – sondern vielmehr die Opfer, die Hartz IV-“Kunden“ mit Gerichtsgebühren zu belasten und ihnen damit faktisch jeglichen Zugang zu den Gerichten zu versperren.“


Bei diesen politischen Planspielen handelt es sich um (Staats-) Verbrechensplanung. Den "Kunden" soll mit voller Absicht das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) abgeschnitten werden. Das ist eine Rechtsbeugung auf Regierungsebene und Rechtsbeugung ist ein Verbrechenstatbestand. Es gibt nur keinen Staatsanwalt, der sich trauen würde, ein Verfahren gegen seine eigenen Vorgesetzten (Justizminister, Ministerpräsident) einzuleiten und wo kein Kläger, ist kein Richter.

Von einer funktionierenden Gewaltenteilung sind wir in Deutschland weit entfernt, da erreicht die Bundesrepublik noch nicht einmal den Standard der demokratischen Welt.

Nach dem GG-Aktiv - Programm müssten übrigens im Falle sehr grober Fehlentscheidungen nicht die jeweiligen Behörden die Prozesskosten bezahlen, sondern die verantwortlichen Beamten von ihrem Nettogehalt selbst:

Grundgesetz Aktivierer > Rechtsmissbrauch als politisches Thema

In meinem gestrigen Beitrag auf S. 2 dieses threads geht es um die aktuelle Diskussion um die Einführung einer neuen "Mutwilligkeitsgebühr" zusätzlich zu der Missbrauchsgebühr, mit der sich das BVerfG seit jeher gegen schwachsinnige Eingaben wehren kann. Diese Mutwilligkeitsgebühr würde schon vor der eingehenden Prüfung der Verfassungsbeschwerde verhängt werden können und nicht erst - wie die Missbrauchsgebühr - im Nachhinein.

Das entspricht in etwa unseren Vorstellungen, wie sich alle Gerichte - insbesondere Zivilgerichte, dort speziell Kammern für Handels- und Bausachen, gegen durch absichtlichen Rechtsmissbrauch verursachte Überlastung wehren können sollten.

Da insbesondere bei Handelssachen und anderen Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen der Rechtsmissbrauch durch Beklagte erfolgt, die nur die Zahlung verzögern wollen und deshalb schwachsinnige Einwendungen vortragen, könnte man auch noch über eine Vorabprüfung solcher Rechtspositionen - ähnlich wie bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe - auf Mutwilligkeit diskutieren, die bei positivem Befund das Gericht ermächtigt, dem Beklagten bereits zu Beginn des Verfahrens aufzuerlegen, die eingeklagte Summe als Sicherheit zu hinterlegen.

Damit würde dem typischen Zeitspiel von beklagten Unternehmern, das einen erheblichen Teil der Überlastung von Zivilgerichten verursacht, der wirtschaftliche Nutzen entzogen.
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon GasGerd » Do 21. Nov 2013, 14:35

CDU und SPD wollen den Führerscheinentzug als Strafe für Kleinkriminelle wie Diebe einführen:

"Deutliche Kritik an dem Vorhaben äußerten der ADAC und der Auto Club Europa (ACE). So veröffentlichte der ADAC auf seiner Webseite eine Stellungnahme, in der er sich klar gegen ein solches Fahrverbot ausspricht. "Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten", schreibt die Organisation."

Das ist so nicht richtig. Der Führerscheinentzug nach Straftaten im Straßenverkehr hat nicht in erster Linie einen erzieherischen Charakter, sondern dient der Gefahrenprävention. Wer besoffen oder unter Drogen einen Unfall baut, hat sich schließlich als unzuverlässig erwiesen, so dass der in der Erteilung einer Fahrerlaubnis liegende Vertrauensvorschuss entfällt.

Das gilt allerdings auch für Leute, die außerhalb des Straßenverkehrs vorsätzliche Körperverletzungen begehen. Wer mit voller Absicht das Recht anderer Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit angreift, wird im Straßenverkehr auch keine Rücksicht auf diese Rechtsgüter nehmen.

Gewaltkriminellen zusätzlich zu den bisherigen Strafen den Führerschein wegzunehmen, ist also schon aus Gründen der Gefahrenprävention dringend erforderlich.

Wenn es allerdings um nicht gewalttätige Straftäter wie z. B. Diebe geht, dann ist so eine Alternativstrafe verfassungsrechtlich problematisch. Das BVerfG hat schon einmal ein Gesetz abgeschossen, nach dem organisierte Kriminelle alternativ oder auch zusätzlich mit dem Entzug ihres Vermögens bestraft werden sollten:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg35-02.html

Danach erfordere der Art. 103 Abs. 2 GG (besonderes Bestimmtheitsgebot), dass sowohl der Tatbestand einer Strafnorm als auch die Strafandrohung für jedermann klar verständlich und die Folgen einer Straftat einigermaßen sicher abschätzbar seien.

Das Risiko, dass diese Reformidee solange verhandelt und durch Kompromisse verwässert wird, bis das Ergebnis wieder verfassungswidrig ist und abgeschossen wird, muss man m. E. schon ziemlich hoch einschätzen.

Je mehr verfassungswidriger Murks aber abgeschossen wird, desto stärker werden die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von einem Gericht und nicht von gewählten Politikern, die sich vor ihren Wählern verantworten müssen, bestimmt.

Wer weiß, vielleicht ist gerade das unseren politischen Hütchenspielern ganz recht ...


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/20056648?sp=42#jump
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Do 21. Nov 2013, 14:57

Zu der Schnapsidee habe ich gestern schon was auf Facebook geschrieben:

Große Koalition plant Fahrverbot für Straftäter

Union und SPD wollen Straftätern den Führerschein wegnehmen und damit "früh kriminelle Karrieren stoppen" und die Alltagskriminalität eindämmen – weil Geldstrafen nichts mehr nützen.

(...)


http://www.welt.de/politik/deutschland/article122100395/Grosse-Koalition-plant-Fahrverbot-fuer-Straftaeter.html

Das wird vermutlich an verschiedenen rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken scheitern (u. a. am besonderen Bestimmtheitsgebot / Art. 103 II GG, weil kein Täter so genau weiß, welche der alternativen Strafformen für ihn gilt).

Verfassungsrechtlich unproblematisch und rechtspolitisch dringend geboten wäre es aber m. M. n., speziell Gewaltkriminellen zusätzlich zu der eigentlichen Strafe die Fahrerlaubnis zu entziehen. Man verliert schließlich auch seine Waffenbesitzkarte, wenn man sich durch die Begehung von Straftaten als unzuverlässig erweist.

Wer imstande ist, andere Menschen vorsätzlich schwer zu verletzen, ist im Straßenverkehr mindestens so unzuverlässig wie jemand, der mit harten Drogen erwischt wird. Konsumenten harter Drogen verlieren ihre Fahrerlaubnis nach dem bereits jetzt geltenden Recht auch dann, wenn sie außerhalb des Straßenverkehrs auffällig werden.
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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon AlexRE » Fr 22. Nov 2013, 12:56

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Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Ursachen und Lösungen

Beitragvon Staber » Fr 22. Nov 2013, 16:58

@ Alex
Das wird vermutlich an verschiedenen rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken scheitern


Richtig , vor allen Dingen an den verfassungsrechtlichen! So viel ich weiß, ist noch nicht mal ein abgeschlossenes Jurastudium nötig , um ein Führerschein -Entzugsgesetz ein kurzes Leben vorauszusagen , das BvG dürfte es mit einiger Sicherheit schnell wieder aufheben. die von den Unterhändlern vorgeschlagene Regelung würde nämlich den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz verletzen , also die Verpflichtung des Staates ,vergleichbare Fälle gleich zu ahnen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz haben schon in der Tat die richtige Frage gestellt: Wie kann der deutsche Strafenkatalog für Alltagskriminalität modernisiert werden.Jedoch die falsche Antwort auf die Frage gegeben.Auch das Argument der Politiker, dass vor allem Jugendliche durch drohende Fahrverbote von Straftaten abgehalten werden können, zieht nicht! Nicht so bekannt ist , das die Fahrschulbranche in Deutschland in einer Krise steckt , liegt ja auch daran, das weniger Jugendliche den Führerschein machen , da sie Autos uncool finden. Für viele wäre ein Smartphoneverbot schmerzhafter. aber auch dieses wäre juristisch nicht durchzusetzen - und erst recht nicht zu kontrollieren.Ein Punkt wollte ich noch erwähnen. Entscheidend ist ein anderer Punkt. Während ein als Ladendieb ertappter LKW-Fahrer, oder Außendienstmitarbeiter mit einem Fahrverbot seinen Arbeitsplatz riskiert , kommt ein Büroangestellter ohne Fleppe mit einer Geldstrafe unter'm Strich viel glimpflicher davon. Und: In einer Großstadt wie Bremen zum Bsp, mit einem gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr, lässt sich die Führerscheinstrafe viel leichter verschmerzen , als in Sulingen oder Ottersberg.
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

Gesund bleiben !
Gruß Staber
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