Basisvergütung von Betreuern

Themensammlung zum Betreuungsrecht

Basisvergütung von Betreuern

Beitragvon AlexRE » Sa 16. Apr 2011, 12:21

Unsere Teilnehmerin @Ricarda schlägt in ihrem Buch eine Basisvergütung von 2 Stundensätzen für Berufsbetreuer vor, die bei vermögenslosen Heimbewohnern ab dem 2. Jahr der Betreuung ohnehin gezahlt wird.

Derzeit beansprucht die Bearbeitung der Abrechnungen durch die Gerichte nämlich oft mehrere Monate, wodurch manche Betreuer in Liquiditätsschwierigkeiten kommen.

Dazu ist mir eingefallen, dass Anwälte ihre Zulassung verlieren, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, weil sie ja ab und an Fremdgelder verwalten. Betreuer machen das aber bei ausnahmslos jedem Klienten.

Hier haben wir es also wieder einmal mit einem groben Widerspruch in der Gesamtheit aller gesetzlichen Regelungen zu tun. Das ist bei uns immer einen gesonderten thread wert. ;)
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Basisvergütung von Betreuern

Beitragvon Ricarda » Sa 16. Apr 2011, 12:47

Ergänzend ist noch anzumerken, dass der Vergütungsanspruch sogar ganz entfällt, wenn er nicht innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht wird.

Das ergibt sich aus § 2 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz).

http://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/BJNR107600005.html


Schließlich ist Betreuung ja grundsätzlich ein "Ehrenamt".

Vergessen werden sollte auch nicht, dass dies die Gerichte und die mit der Prüfung von Abrechnungen und Anweisung von Zahlungen befassten Mitarbeiter deutlich entlasten würde. denn damit entfiele die Abrechnungspflicht für vermögenslose Heimbewohner ab dem 2. Jahr der Betreuung völlig.
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Re: Basisvergütung von Betreuern

Beitragvon AlexRE » So 17. Apr 2011, 09:50

Ricarda hat geschrieben:Das ergibt sich aus § 2 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz).

http://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/BJNR107600005.html


Auszug aus dem Gesetz:

§ 4 Stundensatz und Aufwendungsersatz des Betreuers

(1) Die dem Betreuer nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede nach § 5 anzusetzende Stunde 27 Euro. Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz

1. auf 33,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;

2. auf 44 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.

(2) Die Stundensätze nach Absatz 1 gelten auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen sowie anfallende Umsatzsteuer ab. Die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen im Sinne des § 1835 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.


Mal abgesehen davon, dass die Stundensätze nicht gerade üppig bemessen sind (vgl. Handwerkerrechnungen), könnte ich mir gut vorstellen, dass der pauschale Einschluss von Aufwendungen aller Art sehr oft zu "Fernbetreuungen" führt. Von den paar Mücken werden die Betreuer ungern auch noch hohe Fahrtkosten bezahlen. Ausserdem kann ich mir gar nicht vorstellen, wie in der Praxis kontrolliert werden soll, ob die abgerechneten Stunden tatsächlich geleistet wurden.
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Re: Basisvergütung von Betreuern

Beitragvon Ricarda » So 17. Apr 2011, 15:07

Diese Vergütungssätze gelten seit dem 1.7.2005 und wurden seitdem nicht erhöht, obwohl die Kosten nicht unerheblich gestiegen sind. Auch die Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 % musste entschädigungslos abgefangen werden. Das war also ein realer Einkommensverlust. Hinzu kommt noch, dass an manchen Gerichten die Kostenbeamten, die für die Bearbeitung der Vergütungsanträge zuständig sind, nicht allzu zahlreich sind - bzw. überhaupt nur eine Mitarbeiterin dafür zuständig ist - so dass man monatelang auf die Bearbeitung der Anträge warten muss.
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