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Justizwillkür - nicht angreifbar

BeitragVerfasst: Mo 27. Sep 2010, 21:44
von Ricarda
gelöscht

Re: Justizwillkür - nicht angreifbar

BeitragVerfasst: Mo 27. Sep 2010, 21:55
von AlexRE
Ricarda hat geschrieben:Aber was kann man dagegen tun?

Anzeige wegen Rechtsbeugung? Funktioniert nicht. Fehlerhafte Rechtsanwendung ist keine Rechtsbeugung, und es müsste schon das Ergebnis völlig unhaltbar sein.

(...)

Gelegentlich kommt einem der Gedanke, dass die richterliche Unabhängigkeit vielleicht auch die Unfähigkeit und die Skrupellosigkeit deckt. Ich erinnere mich immer wieder gerne daran, dass gegen Ende der Weimarer Republik ein Richter am Reichsgericht die Meinung vertrat, ein fehlerhaftes Urteil des Reichsgerichts dürfe nicht korrigiert werden, weil sonst der Glaube an die Unfehlbarkeit der Entscheidungen des Gerichts Schaden nehmen könnte..



Auch in der Bundesrepublik läuft die Rechtsprechung zum Rechtsbeugungs - § darauf hinaus, dass es sich bei dieser Vorschrift um einen Redaktionsirrtum des Gesetzgebers handeln müsse, weil es sowas gar nicht geben könne.

Unsere Verfassungsordnung ist einfach unvollständig, solange es keine wirksame Kontrolle der Kontrolleure gibt. Das kann nur ein Element der 3. Gewalt sein, das vom Soziotop der hauptberuflichen Justizangehörigen ebenso unabhängig ist wie die Justiz von der 2., der exekutiven Gewalt.

D. h., für Justizinterna müsste ein vom Volk gewähltes Gericht - ggfs. indirekt über vom Volk bestimmte Wahlmänner zusammengestellt - alleinzuständig sein.