Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Themensammlung zum Betreuungsrecht

Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon maxikatze » Do 25. Okt 2012, 17:11

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:
Zu viele Fälle? Hat das Gericht Tomaten auf den Augen? Warum wird überhaupt zugelassen, dass ein Betreuer zu viele Fälle bearbeitet? Mir kann keiner erzählen, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe sorgfältig erledigt wird, wenn die Anzahl nicht überschaubar bleibt. Erst recht nicht, wenn der Betreuer auch noch seinem regulären Beruf nachgeht.


Betreuer/inen sind nur da für Ämter( hin gehen ausfüllen unter schreiben) sie sind da wenn Gesundheitliche Sachen anstehen(da auch wieder meistens unterschreiben oder Zwangseinweisung in die Klinik usw) kommt drauf an welchen aufgabe er/sie hat. Ein Beruflicher Betreuer/in hat bis weit über 150 Betreute/r. Von meinen ex weiß ich, deren Betreuer hat 150 Leute aber er kümmert sich um die leute so gut es geht.




:o Ein Unding - So eine/r kann mir nicht erzählen, dass er sorgfältig arbeitet und jedem Betreuten in vollem Umfang zur Seite steht. Nicht bei der Anzahl. Ich halte das für ausgeschlossen.
Vllt habe ich auch völlig falsche Vorstellungen oder geht es wirklich hauptsächlich ums liebe Geld, warum sich jemand derart viele Betreuungen aufhalst?
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Arbeitslos » Do 25. Okt 2012, 22:52

Ich traume ja noch von einer fidelen Senioren-WG, einer für alle, alle für einen, wäre eine brauchbare Alternative zur Brücke. Aber noch ist es ja nicht so weit, und evtl. kann man in 20 - 25 Jahren eingeschläfert werden, wie ein Tier, damit man der Gesellschaft nicht so auf der Tasche liegt. :shock:
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon AlexRE » Do 25. Okt 2012, 23:04

Arbeitslos hat geschrieben:Ich traume ja noch von einer fidelen Senioren-WG, einer für alle, alle für einen, wäre eine brauchbare Alternative zur Brücke. Aber noch ist es ja nicht so weit, und evtl. kann man in 20 - 25 Jahren eingeschläfert werden, wie ein Tier, damit man der Gesellschaft nicht so auf der Tasche liegt. :shock:


Eine Senioren - WG ist sicherlich eine Alternative:

Link


In dem Beispielsfall hat die Caritas die Kontrolle. Wenn man eine autonome Selbsthilfe - WG gründet, kann es allerdings passieren, dass die Behörden einem Knüppel zwischen die Beine werfen, weil man angeblich eine Altersheim - Zulassung braucht. Alles schon vorgekommen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon maxikatze » Fr 26. Okt 2012, 06:08

Arbeitslos hat geschrieben:Ich traume ja noch von einer fidelen Senioren-WG, einer für alle, alle für einen, wäre eine brauchbare Alternative zur Brücke. Aber noch ist es ja nicht so weit, und evtl. kann man in 20 - 25 Jahren eingeschläfert werden, wie ein Tier, damit man der Gesellschaft nicht so auf der Tasche liegt. :shock:



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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 26. Okt 2012, 07:10

maxikatze hat geschrieben:
:o Ein Unding - So eine/r kann mir nicht erzählen, dass er sorgfältig arbeitet und jedem Betreuten in vollem Umfang zur Seite steht. Nicht bei der Anzahl. Ich halte das für ausgeschlossen.
Vllt habe ich auch völlig falsche Vorstellungen oder geht es wirklich hauptsächlich ums liebe Geld, warum sich jemand derart viele Betreuungen aufhalst?


moin, Für Maxi und natürlich die wo sich dafür interessiert :D

http://www.sonderpaed-online.de/wiss/betreu/betreu.htm

so das wird ein Bisschen länger :) Aber es ist sehr gut zu wissen.Man kann nie wissen, ob man es selber oder Angehörige so einen brauchen. Man hoffe nicht.Betreuer/in kriegt man nicht nur wenn man ein Suchtproblem hat sondern auch Ältere Leute usw.

Betreuungsrecht

Am 01. Januar 1992 würde in Deutschland das Betreuungsgesetz in Kraft gesetzt. Somit wurde zu diesem Stichtag die rechtliche Betreuung an die Stelle der früheren Vormundschaft und Gebrachlichkeitspflegschaft gesetzt. Das Ziel des Gesetzgebers ist: Betreuung statt Entmündigung. Betreuer sollen den Betroffenen Hilfe leisten, damit diese ein freies und selbstbestimmtes Leben führen können. Das Wohl des Betreuten ist hierbei der eigentliche Maßstab. Gegen den natürlichen Willen eines Betreuten darf demnach nur gehandelt werden, wenn dieses verhältnismäßig ist.


Sicher.sicher und warum halten sich nicht alle Betreuer/inen trannen? Ich meine es gibt schon gute wirklich aber die sind sehr rar.

Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers

Betreuer kann nur bestellt werden, wenn bei einer Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt
Hilfsbedürftigkeit beruht auf:
psychischer Krankheit
körperlich nicht begründbare seelische Erkrankungen
seelische Erkrankungen mit körperlichen Ursachen
Abhängigkeitserkrankungen
Neurosen
Persönlichkeitsstörungen
geistiger Behinderung
prä-, peri- oder postnatal erworbene Intelligenzeinschränkungen
seelischer Behinderung
bleibende psychische Beeinträchtigungen infolge psychischer Erkrankungen
Altersdemenz
körperlicher Behinderung
wenn Fähigkeiten zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten teilweise ver- oder wesentlich behindert sind
zur Krankheit bzw. Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis kommen
Betreuung haben in Deutschland derzeit vor allem:
alte Menschen, die an Alzheimer erkrankt sind
geistig behinderte Menschen im Erwachsenenalter
Menschen mit einer Psychose bzw. dem Borderline-Syndrom
Suchtkranke Menschen sollten nur dann einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen, wenn neben der Sucht eine psychische Erkrankung oder eine Selbstgefährdung besteht
Erforderlichkeit der Betreuerbestellung
gegen den Willen darf kein Betreuer gestellt werden

Erforderlichkeit bezieht sich auf:
Wird überhaupt ein Betreuer bestellt?
Wie viele Aufgabenkreise beinhaltet die Betreuungsaufgabe?
Wie lange soll die Betreuung andauern?
Notwendigkeit
sind andere Hilfsmöglichkeiten vorhanden (z.B. Familie)


Haha ich hab selten so gelacht wie jetzt. Wie war das den damals im Bezirkskrankenhaus? Wo die Oberärztin gefragt hat: freiwillige oder Gerichtliche Betreuung? Weil ihr oller Richter war. Man hatte keine chance.

Auswirkungen

Betreuung wird fü+r bestimmte Aufgabenkreise bestellt, z.B.
Gesundheitssorge
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung
Wohnungsangelegenheiten
Bestellung des Betreuers bedeutet nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten
nur wenn das Gericht für einzelne Bereiche einen Einwilligungsvorbehalt anordnet
(weil die Gefahr besteht, dass der Betreute sich oder sein Vermögen schädigt), ist die Teilnahme am Rechtsverkehr beschränkt; dann braucht der Betreute die Einwilligung seines Betreuers
Bei Geschäftsfähigkeit können Betreute heiraten oder ein Testament entrichten, da es hierfür keinen Einwilligungsvorbehalt gibt
Wahlrecht ist nur dann eingeschränkt, wenn umfassende Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten besteht
Dauer der Betreuung ist begrenzt
nicht länger, als notwendig
Betreuer und Betreuter können dem Gericht jederzeit mitteilen, dass Betrueungsbedürftigkeit nicht mehr besteht
spätestens nach 7 Jahren muss über die Betreuung neu entschieden werden


wollen wir mal ganz ehrlich sein. Der Doc fragt einen welche aufgaben bereiche der oder die Betreuerin haben soll. Man zählt ihn zwei oder drei auf und am ende meint der sch.. Doc "wir machen doch alle auf gaben bereiche, wenn sie es nicht mehr brauchen kann man sie immer noch weg machen" klar doch.. vor allen wenn man erst gefragt wird welche und am ende alle drauf gebrummt kriegt. Und so einfach mit weg machen ist es nicht getan. Vor allen wenn Betreuer/inen sagen "einerseitz brauchen sie es nicht aber wenn sie eh in den nächsten Jahren mich (Betreuerin) los haben wollen dann können wir es doch bis dahin lassen. Weil das macht jetzt mehr Arbeit. Ja.. ich hab euch auch ganz dolle..

Auswahl eines Betreuers

Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt
Rangfolge bei der Auswahl des Betreuers
Wunsch des Betroffenen
Ehe-/ Lebenspartner, Eltern oder Kinder
weitere Verwandte oder Bekannte

Mitglied eines Betreuungsvereins oder andere ehrenamtlich tätige Person
Vereins- oder selbständiger Berufsbetreuer
Betreuungsvereins oder Betreuungsbehörde
es können auch mehrere Betreuer bestellt werden, allerdings darf dann nur ein Betreuer dieses berufsmäßig und gegen Vergütung verrichten
Vorrang der Einzelbetreuung zur Förderung eines Vertrauensverhältnisses
Wunsch des Betroffenen hat große Bedeutung
ist eine Person vorgeschlagen und auch bereit und geeignet hierzu, ist das Gericht an den Vorschlag gebunden
wird eine Person vom Betroffenen abgelehnt, so soll hierauf Rücksicht genommen werden (außer es liegen besondere Gründe vor)
wird keine Person vorgeschlagen, so sollte auf verwandtschaftliche und persönliche Beziehungen sowie die Gefahr von Interessenskonflikten Rücksicht genommen werden
Nicht geeignet als Betreuer sind z.B.
Personen, die zur Wohneinrichtung des Betroffenen gehören oder hierzu in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen
Interessenskonflikte!!!
Voraussetzungen für einen Berufsbetreuer:
Vorlage eines Führungszeugnisses
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Betreuer muss sich einverstanden erklären
jeder Bürger ist verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, wenn er geeignet ist und die Aufgabe zumutbar ist
trotzdem darf niemand gezwungen werden
wird die Übernahme ohne triftigen Grund abgelehnt, muss der Schaden, der dem betroffenen Menschen durch die Wartezeit entsteht vom Ablehnenden ersetzt werden
Betreuerwechsel
sollte möglichst vermieden werden
nur wenn neue Umstände die Aufgabe unzumutbar machen
wenn Aufgabe nicht mehr sachgerecht erfüllt wird: Entlassung durch das Gericht
wenn ehrenamtlich tätige Person zur Verfügung steht, sollte ein Berufsbetreuer abgelöst werden


es ist dem Betreuten jederzeit möglich, Beschwerde gegen die Betreuung einzulegen


auch so eine Tragödie, Betreuerwechsel.. dauert viel zu lange und ist irgend wie sinnlos.

ich bin dafür das Familie oder Freunde KEINE Betreuung machen. Meine Erfahrung zeigt (nicht blos bei Suchtkranke) das die Familie oder bekannte immer gerne machen was sie wollen mir dem Betreuten.Ein Beruflicher Betreuer MUSS (ich glaube jeden Monat) Quittungen usw beim Gericht vor legen.Natürlich gibt es da auch Schwarze Schafe die das Geld vom Betreuten klauen. Ich kenne da so einen Fall damals auf der Therapie. Eigentlich ein ganz lieber Betreuer, Hat das ganze Gelt für sich behalten.

es geht gleich weiter ..
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Arbeitslos » Fr 26. Okt 2012, 07:26

In dem Beispielsfall hat die Caritas die Kontrolle. Wenn man eine autonome Selbsthilfe - WG gründet, kann es allerdings passieren, dass die Behörden einem Knüppel zwischen die Beine werfen, weil man angeblich eine Altersheim - Zulassung braucht. Alles schon vorgekommen.


Ich glaube in ein paaar Jahren werden die froh sein, wenn sie sich nicht noch ein paar alte Menschen kasernieren müssen. Anonsten geh ich nach Holland, die sind da schon fortschrittlicher.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 26. Okt 2012, 07:39

Es geht weiter:

Aufgabenfeld des Betreuers

gesetzliche Vertretung nur innerhalb des übertragenen Wirkungskreises
wird in anderen Bereichen eine Betreuung notwendig, muss der Betreuer das Vormundschaftsgericht unterrichten (in besonders eiligen Fällen darf er auch ohne Auftrag handeln)
Post und Telefonverkehr darf nur dann kontrolliert werden, wenn das Gericht dieses ausdrücklich erlaubt hat
beim Tod des Betreuten ist das Vormundschaftsgericht zu unterrichten, die Bestattung ist Anliegen der Verwandten
Persönliche Betreuung
persönlicher Kontakt, von Zeit zu Zeit müssen Treffen statt finden, damit sich der Betreuer ein Bild vom Zustand des Betreuten machen kann
verbliebene Fähigkeiten sollen gefördert und Rehabilitationsmöglichkeiten genutzt werden
Berufsbetreuer erstellen einen Betreuungsplan
einmal im Jahr soll das Vormundschaftsgericht über die Entwicklung und persönlichen Verhältnisse des Betreuten unterrichtet werden (schriftlich oder mündlich)
Wohl und Wünsche des Betreuten
alle Entscheidungen müssen zum Wohl des Betreuten gefällt werden, jedoch nie über seinen Kopf hinweg (Vorstellungen und Wünsche ernst nehmen)
der Betreute soll nach eigenen Wünschen und Vorstellungen leben können
nur wenn die Wünsche des Betreuten seinem Wohl entgegen stehen oder für den Betreuer unzumutbar sind, dürfen diese außer Acht gelassen werden
können Wünsche nicht geäußert werden, so sollte der mutmaßliche Wille herausgefunden werden


ja ja.. schon klar..

das was jetzt kommt ist sehr wichtig, ich habe es damals nicht gewusst. Es war ja dene egal ob wir uns auskennen oder nicht. Hauptsache einen Betreuer hat man uns rein getrückt.

Gesundheitssorge

Krankenversicherungsschutz
Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlung, ärztlicher Eingriff
nur zulässig wenn Betreuter aufgeklärt wurde und wirksam einwilligt
Betreuter hat das Recht auf "Freiheit zur Krankheit", d.h. er muss sich nicht behandeln lassen und kann Gesundheitsgefährdungen in Kauf nehmen (Voraussetzung: Krankeneinsichtigkeit)
auch betreute Personen können nur selbst die Einwilligung erteilen (Einwilligungsfähigkeit muss vorliegen)
bei Einwilligungsunfähigkeit entscheidet der Betreuer nach ärztlicher Aufklärung
Einwilligung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichte, wenn begründete Gefahr für das Leben des Betreuten besteht (Sterben oder schwere gesundheitliche Schäden drohen)
wenn Betreuer nicht einwilligt und somit entgegen dem ärztlichen Rat handelt, ist ebenfalls eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen
Sterilisation


Unterbringung

Unterbringung in geschlossener Einrichtung oder geschlossener Abteilung ist nur mit gerichtlicher Genehmigung und unter besonderen Voraussetzungen möglich
Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Selbstschädigung

oder wenn notwendige ärztliche Maßnahme ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann
Unterbringung eines Erwachsenen ist nicht möglich
wenn die Unterbringung nur aus erzieherischen Gründen erfolgen soll
weil dieser Dritte gefährdet
hier greifen die Unterbringungsgesetze der einzelnen Länder
eine sofortige Unterbringung aus Gefahrengründen ist nur ausnahmsweise möglich - die Erlaubnis des Gerichts muss sofort danach eingeholt werden
eine Unterbringung ist schnellstmöglich zu beenden, wenn die Voraussetzungen dazu weg fallen
hierzu ist keine Genehmigung des Gerichts notwendig


Das Fett getruckte ist sehr wichtig das man es weiß. Ein richtiger betreuer der seine Aufgabe ernst nimmt und wenn sein Bereuter ernst haft gesundheitlich schwer Krank ist dann tut er ihn ein weißen. Mit recht.Bei den meisten sind es in der regel Alte Menschen oder Suchtkranke.

Unterbringungsähnliche Maßnahmen

das Wohnen in einer Anstalt, einem Heim oder sonstigen Einrichtung (wenn diese nicht geschlossen sind) ist nicht genehmigungsbedürftig
bei freiheitsentziehenden Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder andere Weisen die über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig erfolgen ist die Genehmigung durch das Gericht wieder notwendig
es handelt sich nicht um eine Freiheitsentziehung, wenn die Fixierung den betreuten nicht an der Fortbewegung hindert bzw. wenn sie die Fortbewegung erst ermöglicht (z.B. Fixierungsgurt am Rollstuhl)
ist der Betreute mit der Maßnahme einverstanden (Einwilligungsfähigkeit muss vorhanden sein!!), so ist ebenfalls nicht von Freiheitsentziehung auszugehen
freiheitsentziehende Maßnahmen sind z.B.
Bettgitter
Gurt am Bett oder Stuhl
Fixierung der Gliedmaßen
Abschließen des Zimmers oder der Station (wenn auf Wunsch nicht jederzeit eine Öffnung möglich ist)
Medikamente zur Ruhigstellung
Eilfälle können ohne Genehmigung erfolgen, diese muss jedoch unverzüglich beim Vormundschaftsgericht nachgeholt werden
Wohnungsauflösung


hihi.. da erinnere ich mich an einen Kumpel aus der Therapie zeit. wir haben die gleiche Betreuerin und er wollte mit seiner Flamme aus ziehen. Doch seine Flamme hat einen rückfall gebaut( hat haarspay getrunken) sie hatte so in etwa wo man sie erwischt hat 0.30 Promille. Allso nicht viel. Man wollte ihn nicht mit ihr aus ziehen lassen. Er ging zum Richter der prommt gesagt(was für ein wunder) der mann darf aus ziehen, er habe ja nicht getrunken und er ist freihwillig auf Therapie gegangen. Und prompt habe ich die chance genützt und bin auch aus gezogen :lol: ) und sie konnte nix machen.

Wohnungsauflösung

Schutz vor übereilter Wohnungsauflösung, da der Betreute dadurch seinen Lebensmittelpunkt, seine vertraute Umgebung und oft auch den Bekanntenkreis verliert
zur Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der Betreuer der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
auch bei Kündigung durch den Vermieter ist das Gericht zu informieren


es geht gleich weiter..
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 26. Okt 2012, 07:49

So geht weiter..

Betreuer für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Anlegen eines Vermögensverzeichnisses
zuerst muss ein Verzeichnis des Vermögens des Betreuten zu erstellen (Notiz des Stichtages auf dem Verzeichnis)
Besondere Hinweise:
auch Ansprüche, die vor der Betreuerbestellung entstanden sind, gehören zum Betreutenvermögen
Grundstücke sind mit der Grundbuchbezeichnung anzugeben (Betreuer kann den Verkehrswert schätzen, amtliche Schätzung ist nicht notwendig)
Giro- und Sparkonten müssen verzeichnet werden
bei Wertpapieranlagen ist der Depotauszug zum Stichtag in Kopie beizulegen
Haushalts- und Gegenstände des persönlichen Gebrauchs müssen nur dann angegeben werden, wenn sie noch einen wirklichen Wert haben, ansonsten Gesamtwertangabe bzw. ein Hinweis auf allgemeine Wertlosigkeit
Nachweis der Einkünfte durch Kontoauszüge und Verdienst- und Rentenbescheide
Rechnungslegung
nach Einreichung des Vermögensverzeichnisses legt das Gericht den Abrechnungszeitraum für den Betreuer fest
ist der Betreuer Elternteil, Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Betreuten, besteht Pflicht zur laufenden Rechnungslegung nur nach ausdrücklicher Anordnung des Gerichts
dann muss aber alle 2 Jahre eine Bestandsaufstellung des Vermögens bei Gericht eingereicht werden
der Betreute hat jederzeit ein Recht auf Auskunft über sein Vermögen
Geldanlage
Vermögen ist wirtschaftlich zu verwalten
Geld das nicht für laufende Ausgaben benötigt wird, ist verzinslich und mündelsicher anzulegen
Geld soll mit der Bestimmung angelegt werden, dass es nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts abgehoben werden kann (Geldanlage muss vom Gericht genehmigt werden)
auch mündelsichere Wertpapiere sind möglich (Anlagewunsch soll dem Gericht vorher mitgeteilt werden)
Geldanlage in Sachwerten (z.B. Gold) ist ebenfalls möglich, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist
Genehmigungspflicht durch das Vormundschaftsgericht
Geldgeschäfte
Abhebungen von gesperrten Konten, Festgeldern oder fälligem Wertpapiergeld
Girokonten: hier sollte mit dem Gericht geklärt werden, in welchem Rahmen Verfügungen genehmigungsfrei isnd
Abhebungen vom Girokonto sind dem Betreuer dann ohne Genehmigung möglich, wenn sich der Kontostand auf maximal 3000,00 Euro beläuft
Grundstücksgeschäfte
umfangreiche Genehmigungserfordernisse beim Kauf, verkauf und der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
weitere genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte:
Erbstreit
Erbausschlagung
Kreditaufnahme
Arbeitsverträge
Mietverträge mit einer Dauer über 4 Jahre und mehr
Lebensversicherungsverträge


Unterbringungsverfahren

wird eine Unterbringung genehmigt, so ist diese auf höchstens 1 Jahr und bei offensichtlich längerer Unterbringungsbedürftigkeit auf maximal 2 Jahre zu befristen
Verlängerung ist möglich
Unterbringung auf Basis einer einstweiligen Verfügung darf eine Gesamtdauer von 3 Monaten nicht überschreiten


Bitte beachten, man ist schnell drinnen aber kommt nicht so schnell raus.

Fazit: ich mag meine Betreuerin ob wohl ich sie manchmal.... könnte.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 26. Okt 2012, 12:55

Achja hab was vergessen, so weit es sich nicht geändert hat kriegt ein Betreuer für einen Betreuten im Monat nur 200 €. Alle drei Monate ist es geregelt 1 mal den Betreuten zu sehen. aber manche machen es öfter und wenn betreute im Heim/Therapie sind kommt es vor das die sich nur einmal im Jahr sehen.
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Re: Rechtliche Betreuung - was ist das eigentlich?

Beitragvon maxikatze » Fr 26. Okt 2012, 13:12

maxikatze hat geschrieben:
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Achja hab was vergessen, so weit es sich nicht geändert hat kriegt ein Betreuer für einen Betreuten im Monat nur 200 €. Alle drei Monate ist es geregelt 1 mal den Betreuten zu sehen. aber manche machen es öfter und wenn betreute im Heim/Therapie sind kommt es vor das die sich nur einmal im Jahr sehen.


Verstehe ich das richtig? Einmal in drei Monaten den Hilfsbedürftigen aufsuchen und dafür jeden Monat 200.- € kassieren. :lol:
Das wäre für mich staatlich genehmigtes Abzockertum, eine Lizenz zum Geld drucken sozusagen. Kein Wunder, dass 50 und mehr Betreute auf einen Betreuer kommen. Aber sind es auch tatsächlich 200.-€? Wenn das so stimmt, müsste man das mal so richtig publik machen!
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