Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Jun 2011, 13:35

Ich werde mir den Aufsatz irgendwie besorgen - ist nicht im Netz veröffentlicht - und dann ein paar Auszüge hier posten.


Ich kenne den Aufsatz, da werden u. a. alle für den Studenten nicht überschaubaren Riskiken (Angreifer könnte Kampfsportler sein usw.) aufgelistet, die das Gericht überhaupt nicht erwähnt hat.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mo 6. Jun 2011, 17:25

Ich habe mir mal den o. g. Aufsatz von Professor Erb besorgt:

"Volker Erb
Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen
- Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) -
NStZ 2011, 186-193"

Ich bin noch nicht dazu gekommen, alles zu lesen (ist 8 Seiten lang), aber er fängt schon gut an:

"Die. Beurteilung der "Erforderlichkeit" von Notwehrhandlungen
leidet gelegentlich unter einer massiven Lebensfremdheit der
Spekulationen darüber, welche alternativen Verteidigungsmöglichkeiten
dem Notwehrtäter zur Verfügung gestanden hätten.
Der vorliegende Beitrag beleuchtet das problem anhand einer Entscheidung des LG München I, die in den Medien seinerzeit dein großes Echo fand und ein erschreckendes Beispiel datfür ist, wie unrealistisch die Vorstellungen eines Gerichts von den Handlungsoptionen eines Durchschnittsbürgers sein können, der unvermittelt von einem notorischen Schläger angegriffen wird und die Dynamik einer solchen Situation im Gegensatz zu letzterem in keiner Weise einzuschätzen vermag. Aus einer kritischen
Analyse der Entscheidung lassen sich Lehren ziehen, die für den
Umgang mit Notwehrfällen allgemein von grundlegender Bedeutung
sind."


Ich schaue mir das bis morgen mal alles ganz genau an. Soviel kann ich aber jetzt schon sagen: Für einen hochseriösen Rechtswissenschaftler schlägt der Herr Professor hier wirklich ganz ungewöhnlich scharfe Töne an. Ich habe selten einen wissenschaftlich anpruchsvollen Text gelesen, der mit Gerichten - einschließlich eines Bundesgerichts - so hart "ins Gericht" geht.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Do 9. Jun 2011, 14:45

Gerade auf gmx geschrieben:

Vincenturio

"Mein Hauptvorwurf an der Justiz ist: Der Täter wird nicht angemessen bestraft."

Für mich ist das eher der Krankheitsherd, dem dann fürchterliche Krankheitserscheinungen entwachsen, die Anlass für die schwerstmöglichen "Hauptvorwürfe" an die Justiz geben.

1. Man stellt ideologisch - blindwütig das Ziel der Resozialisierung aller Täter und den Erziehungszweck über alle anderen Gesetzeszwecke und wägt dabei überhaupt nicht mehr ab.

2. Dann erkennt man, dass die Intensivierung der Gewaltkriminalität und das höhnische Grinsen aus dem Gerichtsaal kommender Gewaltverbrecher große Verärgerung bei der Mehrheitsbevölkerung bewirkt.

3. Schließlich wird man argwöhnisch gegenüber den Normalbürgern und wittert die Gefahr einer Tendenz zur Selbstjustiz.

Im Ergebnis muss also von Selbstjustiz abgeschreckt werden. Dazu nimmt man sich einen der beargwöhnten Normalbürger, der sich mit harten, aber legalen Mitteln verteidigt hat, und hängt ihm einen Notwehrexzess an.

So kommt das Urteil gegen den Informatikstudenten, über das Professor Erb und zig Millionen Menschen so entsetzt waren, zustande.

Mit der Verunsicherung aller Menschen, die in eine Notwehrlage geraten oder die Entscheidung treffen müssen, Nothilfe zu leisten oder nicht, bewirken die verantwortlichen Richter letztendlich dasselbe wie korrupte Polizisten in einer Bananenrepublik, die ein potentiell wehrhaftes Opfer festhalten, damit es ihre Gangsterkumpane ohne Eigenrisiko zusammenschlagen können.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=63#jump
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Sa 25. Jun 2011, 15:49

Das Urteil möchte ich auch gerne lesen, wegen versuchten Totschlags und schwerer Vergewaltigung in Mittäterschaft (§ 25 StGB) ist da offenbar niemand verurteilt worden, nur der "Haupttäter" wegen "einfacher" Vergewaltigung und die anderen wegen Beihilfe dazu.

15. Januar 2011, es ist 2.50 Uhr, Berlin. Jenny K.* (22, ein Kind) und ihr Freund Max S.* (24) sind nach einem Bowling-Abend auf dem Heimweg. Sie treffen auf die Bande, die ihr Leben zerstören wird. Tarkan (16), Reda (17), Patrick (18), Nico (19).

Der Älteste ist es, der Max S. urplötzlich eine Wodka-Flasche auf den Hinterkopf schmettert. Der Metallarbeiter sinkt zu Boden. Immer wieder versucht er, sich aufzurichten. Vergeblich.

Seine Freundin kniet sich zu ihm. Doch die Jugendlichen treten ihr in den Unterleib, sie taumelt zur Seite.

Die Schläger treten Max S. immer wieder gegen den Kopf, bis er bewusstlos wird. Noch heute fällt Max S. das Sprechen schwer. Die Ärzte können nicht sagen, ob er Hirnschäden behält.

Doch die Misshandlungen von Max S. sind erst der Beginn der Gewalt-Orgie. Die Jugendlichen zerren seine Freundin Jenny K. auf einen Parkplatz. Dort verlangt der 18-jährige Patrick, ein Maurerlehrling mit Milchbubi-Gesicht, von der jungen Frau, „sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen“ (Justiz-Deutsch). Dann vergewaltigt der Milchbubi sie zum ersten Mal, die anderen sind johlende Zeugen. Sie zwingen das Opfer zu stöhnen. Tarkan filmt das Abscheuliche mit seinem Handy .

Die Bande schleppt die junge Mutter zu einem Sportplatz. Die nächste Vergewaltigung, wieder ist es Patrick W. Doch er hat nicht genug! Gemeinsam mit Kumpel Nico zieht der Lehrling das Opfer zu einem Hochhaus. Vergewaltigung im Hausflur, dann auf einem Durchgangs-Balkon. Jedes Mal ist es der 18-jährige Patrick W., die anderen stehen im Kreis drum herum.


(...)

Richter Kay Dieckmann sprach gestern die Urteile: Fünfeinhalb Jahre Haft für Haupttäter Patrick W., zwischen drei und knapp vier Jahre wandern die grölenden Komplizen hinter Gitter.


Quelle: bild.de

Übrigens hat der junge Mann noch einmal Glück im Unglück gehabt, dass er nicht mehr geschafft hat, aufzustehen. Wenn er einen der Angreifer, der vllt. einen halben Kopf kleiner gewesen wäre als er, schwer verletzt hätte, hätten die Verantwortlichen für die lächerlichen Urteile gegen Gewaltverbrecher und die damit verbundene Ermutigung für das Pack, so weiterzumachen, sein Notwehrrecht abgeleugnet und er wäre für mehrere Jahre in den Knast gegangen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 20,00.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Sa 25. Jun 2011, 17:25

So, hier der versprochene Auszug aus Prof. Erbs Aufsatz. Leider mit einiger Verspätung, ich habe es nicht hinbekommen, aus einer PDF - Datei zu kopieren und musste die m. E. wesentlichen Aussagen abtippen:

Der entscheidende Gesichtspunkt, den der Verteidiger in seinem Plädoyer offenbar zutreffend angesprochen, das Gericht jedoch in seiner Urteilsbegründung völlig unterschlagen hat, ist aber die Erfahrung des Angreifers in körperlichen Auseinandersetzungen, über die dieser seinem Auftreten nach zu urteilen (so stellte es sich jedenfalls aus der Perspektive des Angeklagten dar, die man für die ex – ante – Beurteilung der Erforderlichkeit zugrunde legen muss). Wie eine gutachterliche Stellungnahme der Einsatztrainer der Polizeiakademie Hessen, die aufgrund deren besonderer Sachkunde in Fragen der Selbstverteidigung und in den Erfahrungswerten polizeilicher Praxis über den typischen Verlauf gewalttätiger Auseinandersetzungen vom Verfasser eingeholt wurde einhellig zum Ausdruck bringt (sich m. E. aber auch schon nach dem gesunden Menschenverstand förmlich aufdrängt), lässt dieser Umstand die Bedeutung von Größe, Gewicht und selbst Kraft von Kontrahenten für ihre Chancen, sich in der Auseinandersetzung erfolgreich zu behaupten, weitestgehend in den Hintergrund treten.

(…)

Wenn dabei so abwegige Spekulationen wie besagte Behauptung, ein übergewichtiges Gewaltopfer können gegen einen 5 cm kleineren, aber gut normalgewichtigen, hochaggressiven und mutmaßlich erfahrenen Schläger problemlos "sein überlegenes Körpergewicht" einsetzen, um diesen ohne Eingehung nennenswerter eigener Risiken "kraftvoll von sich zu stoßen und den Angriff auf diese Weise zu beenden," von einem Senat des BGH (und zuvor von einem Vertreter des GBA) als tragender Bestandteil angeblich, "rechtsfehlerfreier Tatsachenfeststellungen" akzeptiert werden, erscheint dies in höchstem Maße besorgniserregend. Für künftige Fälle bleibt die Hoffnung, dass der BGH Tendenzen bestimmter Untergerichte zur Aushöhlung des Notwehrrechts wieder in bewährter Form entgegentreten wird.


"Volker Erb
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Sa 25. Jun 2011, 17:59

GasGerd hat geschrieben:So, hier der versprochene Auszug aus Prof. Erbs Aufsatz. Leider mit einiger Verspätung, ich habe es nicht hinbekommen, aus einer PDF - Datei zu kopieren und musste die m. E. wesentlichen Aussagen abtippen:

Der entscheidende Gesichtspunkt, den der Verteidiger in seinem Plädoyer offenbar zutreffend angesprochen, das Gericht jedoch in seiner Urteilsbegründung völlig unterschlagen hat, ist aber die Erfahrung des Angreifers in körperlichen Auseinandersetzungen, über die dieser seinem Auftreten nach zu urteilen (so stellte es sich jedenfalls aus der Perspektive des Angeklagten dar, die man für die ex – ante – Beurteilung der Erforderlichkeit zugrunde legen muss). Wie eine gutachterliche Stellungnahme der Einsatztrainer der Polizeiakademie Hessen, die aufgrund deren besonderer Sachkunde in Fragen der Selbstverteidigung und in den Erfahrungswerten polizeilicher Praxis über den typischen Verlauf gewalttätiger Auseinandersetzungen vom Verfasser eingeholt wurde einhellig zum Ausdruck bringt (sich m. E. aber auch schon nach dem gesunden Menschenverstand förmlich aufdrängt), lässt dieser Umstand die Bedeutung von Größe, Gewicht und selbst Kraft von Kontrahenten für ihre Chancen, sich in der Auseinandersetzung erfolgreich zu behaupten, weitestgehend in den Hintergrund treten.

(…)

Wenn dabei so abwegige Spekulationen wie besagte Behauptung, ein übergewichtiges Gewaltopfer können gegen einen 5 cm kleineren, aber gut normalgewichtigen, hochaggressiven und mutmaßlich erfahrenen Schläger problemlos "sein überlegenes Körpergewicht" einsetzen, um diesen ohne Eingehung nennenswerter eigener Risiken "kraftvoll von sich zu stoßen und den Angriff auf diese Weise zu beenden," von einem Senat des BGH (und zuvor von einem Vertreter des GBA) als tragender Bestandteil angeblich, "rechtsfehlerfreier Tatsachenfeststellungen" akzeptiert werden, erscheint dies in höchstem Maße besorgniserregend. Für künftige Fälle bleibt die Hoffnung, dass der BGH Tendenzen bestimmter Untergerichte zur Aushöhlung des Notwehrrechts wieder in bewährter Form entgegentreten wird.


"Volker Erb
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Ein anscheinend überdurchschnittlich guter Aufsatz, den man öffentlich weiter bekannt machen sollte. Die dargestellten Abläufe belegen, dass man auf Seiten von Richtern immer weniger in der Lage zu sein scheint konkrete, reale Abläufe lebensnah aufzufassen und vor allem gedanklich zu verstehen und kognitiv zu verarbeiten, um überhaupt zu einem realistischen Urteil bezüglich des angeklagten Sachverhalts gelangen zu können. Das heißt in der Konsequenz, dass man entweder schon in der Ausbildung von insbesondere Strafrichtern oder im Verfahrensablauf der Beweisaufnahme mit speziell dazu geeigneten Gutachtern umdenken und Dinge konkret und schnell ändern muss. Und solange das nicht der Fall ist, muss solch fehlerhaftes Zustandekommen von richterlichen Entscheidungen breitflächig immer wieder bekannt gemacht werden. Das ist eines Rechtsstaats, der Deutschland angeblich doch sein soll, mehr als unwürdig.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Do 30. Jun 2011, 14:11

Hier eine neue e-Petition, bei der ich mir noch nicht sicher bin, ob ich sie zeichnen werde:

https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=17844

Das Problem habe ich auf dem Forum des Bundestages erklärt:

https://epetitionen.bundestag.de/index. ... .msg147549

Wuttier hat geschrieben:Es würde erst einmal schon reichen, wenn man als Helfer nicht Angst haben müsste selbst im Gefängniss zu landen, besonders wenn man "Hilfsmittel" einsetzt :evil:


Das ist mein Problem mit dieser Petition. Grundsätzlich finde ich dieses neue polnische Gesetz ja richtig, Helfer in Notsituationen, auch bei Unfällen oder Natrukatastrophen, sollten grundsätzlich unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen.

Hier in Deutschland haben wir aber derzeit ein besonderes Problem, das in diesem Ausmaß in Polen und anderen Ländern sehr wahrscheinlich nicht besteht. Deutsche Gerichte haben in den letzten Jahren durch kaum nachvollziehbare Entscheidungen zum Notwehrrecht potentielle Helfer auf Seiten der Opfer von Gewaltdelikten total verunsichert. Von dem eigentlichen Problem könnte die grundsätzlich sinnvolle Diskussion über erhöhte Strafen für Angriffe auf Nothelfer ablenken. Ich zögere daher noch, die Petition zu zeichen.

Die vorbezeichneten fragwürdigen Urteile zum Notwehrrecht missachten übrigens m. M n. das geltende Notwehrrecht, dem Hauptproblem kommt man also durch Gesetzesideen, die man als e-Petition einbringen könnte, gar nicht bei.

Dazu ein beachtlicher Aufsatz eines bekannten Strafrechtsprofessors:

"Volker Erb
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- Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) - NStZ 2011, 186-193"
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Fr 1. Jul 2011, 15:05

Das habe ich heute auf meinen gmx - thread geschrieben:

MrsMatlock

"Schade eigentlich: es ist doch erstaunlich, dass so ein Professor, der doch weiter von konkretem Tatgeschehen entfernt sein dürfte als Richter, die ständig mit konkreten Fällen zu tun haben, wesentlich lebenspraktischer denkt und argumentiert."

Außer dem Professor denkt noch die große Mehrheit des Volkes, in dessen Namen Urteile gesprochen werden, wesentlich lebenspraktischer als solche Richter. Vorausgesetzt natürlich, sie meinen auch wirklich, was sie da in die Urteilsbegründung schreiben. Ich habe den starken Verdacht, dass dem nicht so ist.

Der Informatikstudent ist nach dem Messerstich nach Hause gelaufen, hat die ´Haustür sperrangelweit offenstehen lassen und sich einen Baseballschläger und eine Dekoaxt gegriffen. Das sieht stark nach Kriegspfad und geplanter Selbstjustiz aus. Ich glaube, dass sie ihn für dieses unfriedliche Verhalten abstrafen wollten, da es aber keinen Tatbestand für so etwas gibt, mussten sie die vorhergehende Notwehrlage argumentativ deformieren und dem selbsternannten Krieger einen Notwehrexzess anhängen.

Bis jetzt bilden sich noch alle Richter ein, mit so etwas locker durchkommen zu können, weil in Deutschland ja kaum jemand die Integrität des hohen Richteramtes in Frage stellt, besonders wenn die ganz hohen rotgewandeten Herrschaften bei dreckigen Spielchen mitspielen.

Wenn man es übertreibt, kann man aber jede Art von Vertrauen zerstören, auch ein in langen historischen Zeiträumen gewachsenes.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=91#jump
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Aktueller Beleg für die Notwendigkeit einer Strafrechtssanie

Beitragvon Santo » Sa 2. Jul 2011, 15:47

Der im am Ende des Beitrags angegebenen Quellen-Link dargestellte Fall offenbart die unausweichliche Notwendigkeit der von mir geforderten Strafrechtssanierung:
http://84967.webhosting23.1blu.de/ggakt ... 6191#p6191

"[...]Fünf Männer sollen sie mit Alkohol und Medikamenten gefügig gemacht, dann mehrfach vergewaltigt haben, berichtet das „Hamburger Abendblatt“.

Immer wieder, über Wochen, so die Zeitung. Misshandlungen, Missbrauch, Demütigungen und Qual. Einer der mutmaßlichen Peiniger: Georg J. (22), der Freund des Opfers!

Erst im Mai soll sich die Jugendliche getraut haben, ihrer Mutter von dem Horror zu erzählen.

DIE BANDE WOLLTE DAS MÄDCHEN ANGEBLICH ZUR PROSTITUIERTEN MACHEN!

Die geschockte Mutter schaltete die Polizei ein. Die kannte die fünf Männer – [b]jeder Einzelne schon mit einem beeindruckenden und angsteinflößenden Strafregister.

• Danny L. (22): soll Intensivtäter sein. Auf sein Konto sollen Betrug, Körperverletzung, Raub und unerlaubte Zucht von Kampfhunden gehen. Wurde geschnappt!

• Kevin S. (23), angeblich ebenfalls Intensivtäter, in seiner Akte sollen Verbrechen wie Raub, Betrug, Körperverletzung und versuchter Menschnhandel stehen! Sitzt seit dem 10. Juni in U-Haft.

• Georg J. (22): Gegen ihn soll ein Verfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung laufen. Er soll eine junge Frau beschimpft und schwer misshandelt haben. Untergetaucht.

Zur Bande gehören noch Florian H. und Sascha S. (28). Beide sind auf der Flucht. Mehrere der Täter sollen auch noch wegen Betrugs verurteilt sein.
[/b]

Dieser aktuelle Fall belegt eindrucksvoll, dass sich die sachliche und fachliche Unzulänglichkeit, möglicherweise beginnend bei Vertretern deutscher Ermittlungsbehörden, insbesondere jedoch Richtern, immer mehr auszubreiten scheint. Wieder einmal stellt sich die berechtigte Frage, warum solche Intensivtäter noch frei herumlaufen können und die Bevölkerung nicht längst konsequent vor diesen geschützt wird, indem diese einer ausreichend langen Strafhaft zugeführt werden.

Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/vergewal ... .bild.html
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Re: Aktueller Beleg für die Notwendigkeit einer Strafrechtssanie

Beitragvon Staber » So 3. Jul 2011, 16:53

Santo hat geschrieben:Dieser aktuelle Fall belegt eindrucksvoll, dass sich die sachliche und fachliche Unzulänglichkeit, möglicherweise beginnend bei Vertretern deutscher Ermittlungsbehörden, insbesondere jedoch Richtern, immer mehr auszubreiten scheint. Wieder einmal stellt sich die berechtigte Frage, warum solche Intensivtäter noch frei herumlaufen können und die Bevölkerung nicht längst konsequent vor diesen geschützt wird, indem diese einer ausreichend langen Strafhaft zugeführt.


Ich empfehle bei der Ahndung von Straftaten den Grundsatz: „Wer nicht hören will, muss fühlen.“ Denn: „Spätestens nach dem dritten Vorfall gehören jugendliche Gewaltstraftäter hinter Gitter, und zwar in einen Warnarrest, wenigstens für einige Tage. Ohne diese Rote Karte fühlen sich Wiederholungstäter ermutigt, erneut zuzuschlagen.“ Es ist für Polizisten nur noch frustrierend, wenn sie Gewalttäter ermitteln – „und am nächsten Tag sehen sie sie dann auf der Straße wieder“.

Gruß Staber
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

Gesund bleiben !
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