Hier eine neue e-Petition, bei der ich mir noch nicht sicher bin, ob ich sie zeichnen werde:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=17844Das Problem habe ich auf dem Forum des Bundestages erklärt:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... .msg147549Wuttier hat geschrieben:Es würde erst einmal schon reichen, wenn man als Helfer nicht Angst haben müsste selbst im Gefängniss zu landen, besonders wenn man "Hilfsmittel" einsetzt
Das ist mein Problem mit dieser Petition. Grundsätzlich finde ich dieses neue polnische Gesetz ja richtig, Helfer in Notsituationen, auch bei Unfällen oder Natrukatastrophen, sollten grundsätzlich unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen.
Hier in Deutschland haben wir aber derzeit ein besonderes Problem, das in diesem Ausmaß in Polen und anderen Ländern sehr wahrscheinlich nicht besteht. Deutsche Gerichte haben in den letzten Jahren durch kaum nachvollziehbare Entscheidungen zum Notwehrrecht potentielle Helfer auf Seiten der Opfer von Gewaltdelikten total verunsichert. Von dem eigentlichen Problem könnte die grundsätzlich sinnvolle Diskussion über erhöhte Strafen für Angriffe auf Nothelfer ablenken. Ich zögere daher noch, die Petition zu zeichen.
Die vorbezeichneten fragwürdigen Urteile zum Notwehrrecht missachten übrigens m. M n. das geltende Notwehrrecht, dem Hauptproblem kommt man also durch Gesetzesideen, die man als e-Petition einbringen könnte, gar nicht bei.
Dazu ein beachtlicher Aufsatz eines bekannten Strafrechtsprofessors:
"Volker Erb
Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen
- Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) - NStZ 2011, 186-193"