Juristisches Versagen, Feigheit oder was sonst?
Verfasst: Do 28. Apr 2011, 14:37
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Berlin – Schwarze gescheitelte Haare, dunkler Anzug, die lederne Aktentasche in der linken Hand. Es ist kurz nach 9 Uhr morgens, als Richter Joachim M.* (46) zum Amtsgericht Tiergarten aufbricht.
Vier Tage ist es her, da sollte er dort Recht sprechen, über Torben P. (18), der in der U-Bahn einen Handwerker (29) fast zu Tode trat. Doch Richter Joachim M. verschonte den Brutalo-Schläger und Juristensohn vor dem Knast. Eine Entscheidung, die ganz Deutschland entsetzt.
BILD FRAGTE NACH: WIESO LIESSEN SIE DEN SCHLÄGER LAUFEN, HERR RICHTER?
Der Richter zu BILD: „In der Öffentlichkeit kommentiere ich meine Urteile nicht. Aber: Die Staatsanwaltschaft hat bis heute keine Einwände gegen meine Entscheidung erhoben. Ich gehe auch NICHT davon aus, dass dies noch geschieht“, sagt Joachim M.
Holger Freund, (48) Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, hält die Entscheidung des Richters trotzdem für fragwürdig. Der Staatsanwalt sagt zu BILD: „Der Richter hätte sich sicherlich anders entscheiden können. Meiner Meinung nach wäre es die richtigere Entscheidung gewesen, für Torben P. die Untersuchungshaft anzuordnen.“
Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, geht noch weiter. Im ARD-Morgenmagazin sagte er: „Die Haftverschonung ist ein falsches Signal nach außen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass der junge Mann wieder ganz normal in die Schule geht, als ob nichts wäre.“ Auf die Frage, woran das liegen könne, antwortet Pfeiffer lapidar: „Vielleicht, weil sein Vater Jurist ist ...?“
Warum schreitet der Berliner Senat nicht ein?
Mareke Aden vom Bundesjustizministerium zu BILD: „In Deutschland herrscht die im Grundgesetz verankerte gewaltenteilige Rechtsordnung. Justiz und Richter sind unabhängig, das ist ein hohes Gut des demokratischen Rechtsstaates.“
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, binnen zwei Wochen Anklage gegen Torben P. wegen versuchten Totschlags zu erheben. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe."
Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/koerperv ... .bild.html
Anmerkungen:
Angesichts der Äußerung des Sprechers der Staatsanwaltschaft, der konstatiert haben soll, dass der Richter nicht nur anders hätte entscheiden können, sondern dass dies auch die richtigere Entscheidung gewesen wäre, stellt sich natürlich die berechtigte Frage, wieso die StA keine geeigneten rechtlichen Schritte gegen die richterliche Entscheidung eingeleitet hat. Es ist nicht damit getan für eine schnelle Anklageerhebung zu sorgen, was ohnehin für jeden Fall gälte, sondern richterliche Fehlentscheidungen sind zunächst mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln gerade wegen der richterlichen Unabhängigkeit zu korrigieren um eine weitere sozialschädliche Verweichlichung des Justizapparates zu verhindern. Doch anscheinend geschieht, wie eigentlich nicht anders zu erwarten war, wieder einmal nichts in dieser Hinsicht und der durch juristische Fehler begünstigte gesellschaftliche Verfall nimmt seinen Lauf...
Meine Annahme einer völlig falschen Signalsetzung in meinem vorletzten Beitrag findet hier durch einen Kriminologen dankenswerte Bestätigung. Dem möchte ich noch Folgendes hinzufügen: Der Mensch ist nichts weiter als ein hoch entwickeltes Säugetier. Nach den Grundsätzen der operanten Konditionierung bringt es aus kriminalpsychologischer Sicht dabei nur etwas, wenn schnell und unmissverständlich harte Konsequenzen erfolgen, um weitere und denselben Täter von gewalttätigem Verhalten abzuschrecken...
Berlin – Schwarze gescheitelte Haare, dunkler Anzug, die lederne Aktentasche in der linken Hand. Es ist kurz nach 9 Uhr morgens, als Richter Joachim M.* (46) zum Amtsgericht Tiergarten aufbricht.
Vier Tage ist es her, da sollte er dort Recht sprechen, über Torben P. (18), der in der U-Bahn einen Handwerker (29) fast zu Tode trat. Doch Richter Joachim M. verschonte den Brutalo-Schläger und Juristensohn vor dem Knast. Eine Entscheidung, die ganz Deutschland entsetzt.
BILD FRAGTE NACH: WIESO LIESSEN SIE DEN SCHLÄGER LAUFEN, HERR RICHTER?
Der Richter zu BILD: „In der Öffentlichkeit kommentiere ich meine Urteile nicht. Aber: Die Staatsanwaltschaft hat bis heute keine Einwände gegen meine Entscheidung erhoben. Ich gehe auch NICHT davon aus, dass dies noch geschieht“, sagt Joachim M.
Holger Freund, (48) Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin, hält die Entscheidung des Richters trotzdem für fragwürdig. Der Staatsanwalt sagt zu BILD: „Der Richter hätte sich sicherlich anders entscheiden können. Meiner Meinung nach wäre es die richtigere Entscheidung gewesen, für Torben P. die Untersuchungshaft anzuordnen.“
Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, geht noch weiter. Im ARD-Morgenmagazin sagte er: „Die Haftverschonung ist ein falsches Signal nach außen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass der junge Mann wieder ganz normal in die Schule geht, als ob nichts wäre.“ Auf die Frage, woran das liegen könne, antwortet Pfeiffer lapidar: „Vielleicht, weil sein Vater Jurist ist ...?“
Warum schreitet der Berliner Senat nicht ein?
Mareke Aden vom Bundesjustizministerium zu BILD: „In Deutschland herrscht die im Grundgesetz verankerte gewaltenteilige Rechtsordnung. Justiz und Richter sind unabhängig, das ist ein hohes Gut des demokratischen Rechtsstaates.“
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft angekündigt, binnen zwei Wochen Anklage gegen Torben P. wegen versuchten Totschlags zu erheben. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe."
Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/koerperv ... .bild.html
Anmerkungen:
Angesichts der Äußerung des Sprechers der Staatsanwaltschaft, der konstatiert haben soll, dass der Richter nicht nur anders hätte entscheiden können, sondern dass dies auch die richtigere Entscheidung gewesen wäre, stellt sich natürlich die berechtigte Frage, wieso die StA keine geeigneten rechtlichen Schritte gegen die richterliche Entscheidung eingeleitet hat. Es ist nicht damit getan für eine schnelle Anklageerhebung zu sorgen, was ohnehin für jeden Fall gälte, sondern richterliche Fehlentscheidungen sind zunächst mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln gerade wegen der richterlichen Unabhängigkeit zu korrigieren um eine weitere sozialschädliche Verweichlichung des Justizapparates zu verhindern. Doch anscheinend geschieht, wie eigentlich nicht anders zu erwarten war, wieder einmal nichts in dieser Hinsicht und der durch juristische Fehler begünstigte gesellschaftliche Verfall nimmt seinen Lauf...
Meine Annahme einer völlig falschen Signalsetzung in meinem vorletzten Beitrag findet hier durch einen Kriminologen dankenswerte Bestätigung. Dem möchte ich noch Folgendes hinzufügen: Der Mensch ist nichts weiter als ein hoch entwickeltes Säugetier. Nach den Grundsätzen der operanten Konditionierung bringt es aus kriminalpsychologischer Sicht dabei nur etwas, wenn schnell und unmissverständlich harte Konsequenzen erfolgen, um weitere und denselben Täter von gewalttätigem Verhalten abzuschrecken...