Die Tottreter vom Alexanderplatz werden wohl nicht oder nicht sehr lange sitzen müssen:
Prozess im Fall Jonny K.
Jugendgerichtshilfe spricht sich für milde Strafen aus
Bei zwei der sechs Angeklagten im Prozess um die Prügelattacke auf Jonny K. bescheinigt die Jugendgerichtshilfe, dass kein Gewaltpotenzial vorliege. Auch die Beweisaufnahme konnte nicht, wie geplant, abgeschlossen werden. Das Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft bleibt deshalb aus.
(...)
Doch die vier Monate Haft, die U. hinter sich hat, hätten ihn aus Sicht der JGH „sehr beeindruckt“. Man schlage eine Bewährungsstrafe vor. Im Falle von Memet E. sprachen sich die Helfer für eine Verwarnung und Arbeitsleistungen aus, gegen Osman A. wurde ein vierwöchiger Arrest und auch Freizeitarbeit vorgeschlagen. Sollte das Gericht doch Jugendstrafen verhängen, dann auf Bewährung sein. Der Prozess geht Dienstag weiter.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-im-fall-jonny-k-jugendgerichtshilfe-spricht-sich-fuer-milde-strafen-aus/8582800.htmlDie Kommentare zu dem Artikel bringen natürlich unisono Verständnislosigkeit zum Ausdruck. Einen gerade geposteten Kommentar (01.08.2013, 20:19 Uhr) kopiere ich mal hierher, weil der unter 5. der Aufzählung angesprochene Gesichtspunkt m. M. n. sehr wichtig ist, aber vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung völlig vernachlässigt wird:
Was bedeuten die Aussagen
der JGH für mich als einfachen Bürger.
1. Es scheint in Berlin eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass ich nachts tot getreten werde.
2.Der Staat als Träger des Gewaltmonopols hier in der Bundesrepublik will oder kann mein Leben nicht schützen.
3. Das heißt als Bewohner Berlins muss ich solche Plätze und Orte als No-Go-Aeras meiden, wenn ich nicht mein Leben und meine Gesundheit einbüßen will.
4. Ich muss schließlich jederzeit damit scheinbar rechnen ein solches Gewaltopfer wie Johnny K. zu werden.
5. Damit geht eine Einschneidung meiner persönlichen Freiheit einher, die ich aber nicht bereit bin hinzunehmen.
6. Unter diesen Umständen bleibt nur für mich nur eines übrig mich illegal zu bewaffnen, und das kann es nicht sein....
DIe Herren gehören nach Erwachsenrecht verurteilt, jede Bewährungsstrafe ist nicht schuld angemessen, 8 Jahre Gefängnis wäre ein vernünftiges Signal und übrigens ich habe mittlerweile auch eine geringe Frusttoleranz bei den Aussagen der JGH.Den Hauptschulabschluss können die Herren gerne im Gefängnis nachholen. Möglichkeiten gibt es ja dort zu genüge.
Die Nachlässigkeiten bei der Wahrnehmung der Staatsaufgabe, die friedlichen Bürger vor solchen Gewaltverbrechern zu schützen, kosten nämlich nicht "nur" ein paar Tausend Menschen jeder Generation (die dann auch den Augen und aus dem Sinn sind) das Leben, sondern beeinträchtigen die grundgesetzlichen Freiheitsrechte vieler Millionen Menschen permanent substantiell. Die Zahl der Menschen, die wegen der Gewalt in der Öffentlichkeit nicht mehr wagt, zu jedem Zeitpunkt jeden beliebigen öffentlichen Ort im Geltungsbereich des GG aufzusuchen, bewegt sich nämlich mit einiger Sicherheit in dieser Größenordnung.
Die Grundrechte so vieler Menschen permanent zu verletzen, ist aber ein ganz anderes Paar Schuhe als auf die vergleichsweise kleine Zahl von Mordopfern das falsche Etikett "sozialer Unfall" zu pappen. So funktioniert "aus den Augen, aus dem Sinn" nicht.
Den überraschenden Anfangserfolg der Schill - Partei in Hamburg bei den Wahlen im Jahre 2001, als mitten in einer Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs fast 20 % der Wähler nur wegen der Kriminalität in Hamburg der politischen Klasse die gelbe Karte gezeigt haben, hätten die Rechtspolitiker eigentlich als ernsthafte Warnung vermerken können. Stattdessen machen sie weiter, bis es irgendwann wirklich unruhig in Deutschland wird. Auch hier geht der Krug nur solange zum Brunnen, bis er bricht.