Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mo 14. Mai 2012, 15:52

Weiter geht`s in Sachen Notwehrrecht:

duplexagon

"Die Aussage (Notwehr) kann ja, wenn man einen Winkeladvokaten als Feind hat, schnell mal abgeschmettert werden und als Mord/Totschlag usw. ausgelegt werden."

Der Anwalt des Informatikstudenten hat keinen Fehler gemacht, der hat alles sauber vorgetragen, was für die Verteidigung seines Mandanten notwendig war. Das hat auch Prof. Erb in seinem Aufsatz geschrieben, den ich hier auszugsweise gepostet habe.

Das LG München und der 1. Senat des BGH wollten ihn einfach verknacken, denen geht es nach meiner Überzeugung um die Bekämpfung von Tendenzen zur Selbstjustiz und einer Gewaltspirale in der Öffentlichkeit bereits auf dem Vorfeld noch legaler Notwehrakte. Wenn die durch die Justiz verleugnet werden, ist jeder potentiell wehrhafte Mensch gezwungen, etwas zu tun, was das Gesetz - das heute geltende Notwehrrecht - eindeutig nicht von ihm verlangt: bei jeder Bedrohung wegzulaufen und die Polizei zu rufen.

Die Verleugnung des geltenden Rechts zu noch so hehren gesellschaftspolitischen Zwecken ist aber nichts anderes als Rechtsbeugung, auch wenn die hohen Herrschaften in schwarz und rot sich regelmäßig selbst bescheinigen, dass es sowas wie Rechtsbeugung gar nicht gäbe, der entsprechende § im Strafgesetzbuch mithin ein Art Redaktionsirrtum des Gesetzgebers sei.

Es gibt allerdings auch Richter, die sowas zum K....... finden. Die dem Urteil des 1. Senats des BGH gegen den Informatikstudenten diametral entgegenstehende Entscheidung des 2. Senats, den Rocker freizusprechen, der einen Polizeibeamten ohne vorherigen Warnschuss durch eine geschlossene Haustür erschossen hatte, lässt mich persönlich argwöhnen, dass durch diese ebenfalls extreme Entscheidung zugunsten eines Notwehrübenden ein Paukenschlag in Richtung der Kollegen vom 1. Senat geschickt werden sollte. So bringen sie verklausuliert zum Ausdruck, dass sie den Versuch, mit Urteilen gegen das geltende Gesetz Selbstjustiz vorzubeugen, für Rechtsbeugung halten und nicht mitmachen wollen.

Übrigens hat der 2. Senat derzeit keinen Vorsitzenden, weil die geplante Beförderung des stellvertretenden Vorsitzenden nach der Pensionierung der frühere Vorsitzenden aufgeschoben wurde. Der Mann hat sich nämlich in den höchsten Justizkreisen Feinde gemacht, weil er auch solche Wahrheiten deutlich ausgesprochen hat (insbesondere im Zusammenhang mit fragwürdigen "deals" zwischen StA`en, Gerichten und Verteidigern zur Verkürzung von Prozessen), die sehr unangenehm für die heutigen Richterkollegen und Rechtspolitiker sind.


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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Do 17. Mai 2012, 12:09

Noch nachzutragen, gestern auf gmx geschrieben:

duplexagon

"Rechtsbeugung: Nun, jeder Richter handelt so gut wie anders. Wobei, wem will man dann sagen, wer falsch handelt?

Sozusagen muss man also immer damit rechen dass man einem korrupten Richter in die Arme fällt."

Das Problem ist nicht, dass diese hohen Herrschaften sich in irgendeinem ökonomischen Sinne korrumpieren ließen (allenfalls durch ihre eigene Eitelkeit), sondern dass manchen von ihnen die Höhenluft auf dem Richterpodest nicht bekommt. Wie kommt ein Richter dazu, "reparieren" zu wollen, was die doofen Politiker seiner Meinung nach verbockt haben und sich selbst zum Weltenlenker aufzuschwingen? Wenn er meint, dass das geltende Notwehrrecht zu weitgehend und dahingehend missbrauchsgeneigt ist, dass man damit Selbstjustiz kaschieren kann, muss er in eine Partei eintreten oder eine gründen und rechtspolitisch tätig werden oder bei Gelegenheit einen passenden Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Mit der eigenmächtigen Vorfeld - Bekämpfung von vermuteten Tendenzen zur Selbstjustiz durch vorsätzliche Verleugnung eindeutiger Notwehrsituationen überschreitet er eine rote Linie. Das ist einfach nur noch Rechtsbeugung, auch wenn die hohen Herrschaften diesen Straftatbestand noch leichthändiger verleugnen als den Erlaubnistatbestand namens "Notwehr".


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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Do 17. Mai 2012, 18:36

Zu der Anklage gegen den Rentner in Sittensen verbreitet U. Ulfkotte knallharte Propagandalügen. Gerade auf der Arena geschrieben:

Polaris hat geschrieben:Hier kann man genauer erfahren was bei dem Raub in Sittensen geschehen ist:

http://www.pi-news.net/2012/05/rentner-von-sittensen-soll-kriminalisiert-werden/#more-254394


Klar, ganz genau:

Sie halten dem Rentner eine Schusswaffe an den Kopf, schlagen

ihn immer weiter und fordern die Herausgabe seiner Tresorschlüssel, wollen mit den Ersparnissen des Rentners flüchten. Bei ihrer Flucht geben sie aus dem Dunkeln noch einen Schuss ab. Der Rentner, der schon zuvor überfallen worden war und legal eine scharfe Schusswaffe hat, glaubt, dass die brutalen Gangster ihn nun auch noch erschießen wollen. Er nimmt deshalb seine Pistole und schießt zurück. Dabei tötet er Labinot S.


Oder sagen wir mal - fast ganz genau. Ein klein wenig sollte man den Sachverhalt vielleicht doch noch präzisieren*: Die Täter hatten von dem Rentner abgelassen, nachdem die Alarmanlage losgegangen war und hatten sich zur Flucht gewendet. Danach hatte der Rentner erst Gelegenheit, seine Waffe herauszuholen und hat einem der Flüchtenden - dem mit den geraubten 2000 Euro - in den Rücken geschossen.

Er hat also nicht sein Leben und seine Gesundheit, sondern seine 2000 Euro mit tödlichen Mitteln verteidigt. Wie weit das "geboten" im Sinne des Notwehr - § war, wird jetzt ein Gericht entscheiden. Übrigens ist der Rentner Millionär. Bei den 2000 Euro wird es sich ganz sicher nicht um seine "Ersparnisse" handeln, wie Ulfkotte schreibt", sondern um die Kaffeekasse.



*Achtung Ironie - Ulfkotte ist wirklich ein schamloser Lügner und Hetzer.

http://politikarena.net/showthread.php? ... post364731
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon DJ_rainbow » Do 17. Mai 2012, 18:52

Nein, absolut nicht einverstanden. Insbesondere musste er ja - wenn die Täter wegen der Alarmanlage fliehen - mit einer Wiederholung rechnen. Ich halte nach wie vor den Rentner für einen Helden und den Entreicherer für einen Kandidaten für den Darwin Award. Ich muss mir nicht wehrlos meine Kaffeekasse klauen lassen, nur weil ich anderswo noch eine Bierkasse habe. Oder macht mittlerweile das StGB hier einen Unterschied?
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Do 17. Mai 2012, 19:03

Das StGB macht Unterschiede hinsichtlich des wirtschaftlichen Wertes in Notwehr verteidigter Eigentumspositionen, nämlich mit dem Tatbestandsmerkmal "geboten" im Notwehr - § 32 StGB. Bagatellbeträge darf man auf keinen Fall mit tödlichen Mitteln verteidigen. Nur bei Angriffen auf Leib und Leben gibt es überhaupt keine Rechtsgüterabwägung zugunsten des Angreifers, da muss man nur das mildeste geeignete Mittel wählen, um verhältnismäßig Notwehr zu üben.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon DJ_rainbow » Fr 18. Mai 2012, 08:34

Er musste jederzeit damit rechnen - da die Täter ja wohl auch bewaffnet waren und noch dazu in der Überzahl (soviel dann mal zum südländischen Ehrbegriff) - dass der Angriff weitergeht.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Fr 18. Mai 2012, 14:08

DJ_rainbow hat geschrieben:Er musste jederzeit damit rechnen - da die Täter ja wohl auch bewaffnet waren und noch dazu in der Überzahl (soviel dann mal zum südländischen Ehrbegriff) - dass der Angriff weitergeht.


Wenn diese Art von Logik Einkehr in die Rechtsprechung halten würde, würde das sehr wahrscheinlich auf die Phantasie der Sorte von Staatsbütteln, die ab und zu mal besonders unbotmäßige Leute auf der Flucht erschießt, ungemein anregend wirken ... :roll:
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Staber » Fr 18. Mai 2012, 16:15

@Alex
Er hat also nicht sein Leben und seine Gesundheit, sondern seine 2000 Euro mit tödlichen Mitteln verteidigt.

Die Frage sei erlaubt , wie man selbst gehandelt hätte.Ich hätte auchso reagiert wie der Rentner. Aber seis drum

Es gab oder gibt eine Parole auf Wache bei der BW: Bei Gefahr erst Warnschuß abgeben und wenn nötig , gezielt schießen.
"Gesunder" ist es umgekehrt! ;)

Im ernst.
Für meine Begriffe braucht Deutschland keine Labinots. Eine bodenlose Frechheit, was diese Albaner sich in Sittensen herausnehmen, und dass dieser deutschfeindliche Terror von der BRD auch noch geduldet wird!
Würde sich jedes deutsche Opfer so verhalten, wie dieser Rentner, wäre Deutschland heute etwas sicherer, und der eine oder andere Kriminelle würde es sich dreimal überlegen, ob er jemanden überfällt, wenn er damit rechnen müsste, nicht mehr lebend von seinen Raubzügen heimzukehren…
§ 33 StGB: “Überschreitet der Täter ( Rentner ) die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft”. Den Paragraphen könnte Sta. doch anbringen.Oder?

gruß staber
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Fr 18. Mai 2012, 16:52

Staber hat geschrieben:Es gab oder gibt eine Parole auf Wache bei der BW: Bei Gefahr erst Warnschuß abgeben und wenn nötig , gezielt schießen.
"Gesunder" ist es umgekehrt! ;)


Da gibt es noch eine andere "Parole": Auf Material- und Benzindiebe sind überhaupt keine gezielt tödlichen Schüsse abzugeben, auch nicht, wenn sie trotz Warnschuss ihre Flucht fortsetzen. Staatliche Waffenträger dürfen nämlich in ganz Europa kein öffentliches oder privates Eigentum mit tödlichen Mitteln verteidigen. Der "finale Rettungsschuss" ist nur zum Schutz menschlichen Lebens legal.

§ 33 StGB: “Überschreitet der Täter ( Rentner ) die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft”. Den Paragraphen könnte Sta. doch anbringen.Oder?

gruß staber


Dazu müsste man in diesem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass der Rentner aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken das Ende der Bedrohungslage für sein Leben und seine Gesundheit nicht richtig registriert hat. Das ist bei einem Schuss in den Rücken eines Flüchtenden sowieso schon schwer darstellbar, wenn er auch noch gezielt auf denjenigen schießt, der das Geld bei sich trägt, war er ziemlich offensichtlich durchaus in der Lage, überlegt zu handeln.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Di 22. Mai 2012, 10:50

Das Strickmuster:

Hubert

Unter dem Link sind nur ein paar Fotos zu sehen.

Wenn man sich die Mühe macht, eine ganze Reihe von Fällen im Netz zu suchen, ergibt sich ein erstaunliches Muster:

a) Ein Gewaltkrimineller schlägt in der U-Bahn eine Frau mit einer Bierflasche nieder, ein Nothelfer schubst ihn ins Gleisbett und wird dafür wegen Körperverletzung verurteilt:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 22259.html

b) Zwei Gewaltkriminelle auf der Suche nach einer Auseinandersetzung provozieren so lange irgendwelche Leute, bis einer aufsteht und auf sie zugeht. Den schlagen sie dann fast tot, so dass er lebenslänglich ein Pflegefall bleibt. Verurteilt werden sie aber nur zu einer Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung, weil sie den Bewusstlosen liegengelassen hatten, ohne Hilfe herbeizurufen:

http://www.bild.de/regional/hamburg/ham ... .bild.html

Das soll angeblich Notwehr gewesen sein, weil der Mann als einer von vielen Provozierten auf die Provokation reagiert hat.

Ich meine, dass Fall a) dem Muster des Falles mit dem Informatikstudenten entspricht und Fall b) dem des Rockers, der einen Polizeibeamten ohne vorherigen Warnschuss durch die geschlossene Haustür erschossen hatte.

Asoziale Kriminelle sind geeignete (politische) Vehikel für Richter, die ihre (pseudo-) liberale Gesinnung spazierenfahren wollen, während Normalbürger, die sich nicht in ihre Opferrolle schicken wollen, als potentiell brandgefährliche Protagonisten einer Tendenz zur Selbstjustiz unbedingt unter Kontrolle gehalten werden müssen.

Dazu kann man wirklich nur noch feststellen, dass Menschen mit ideologischen Brettern vor dem Kopf für das Richteramt völlig ungeeignet sind


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