Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Di 26. Apr 2011, 12:33

Das habe ich gerade auf unserem Partner - Forum realization zu dem Thema geschrieben:

Wir brauchen nicht erst über den Antlantik zu schauen und die Erfolge des ehemaligen New Yorker Bürgermeisters Guilani als Beleg anzuführen, dass die herkömmlichen rechtsstaatlichen Mittel durchaus hinreichen, die Sicherheit friedlicher Bürger in der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Das hat ein deutscher Jugendrichter in einer einstmals besonders unsicheren Gegend des "wilden Ostens" auch geschafft, ein persönlicher Bekannter von Kirsten Heisig:

Müller ist bekannt für seine Härte. Er verurteilte mehr als 100 Neonazis, teilweise zu mehrjähriger Haft ohne Bewährung. Jugendliche Skinheads ließ er in Handschellen aus dem Gerichtssaal abführen. Er verbot das Tragen von Springerstiefeln vor Gericht und auf der Straße. Monatelang tourte die Polizei durch Bernau und zog den Leuten die Schuhe aus. Einen NPD-Funktionär, der als Zeuge geladen war, stellte er vor die Alternative: Entweder er geht in die Stadt und holt sich andere Schuhe oder er kommt auf Socken in den Gerichtssaal. Nach einer dreiviertel Stunde Bedenkzeit kam er auf Socken.

Haftstrafen für Neonazis zeigen Wirkung

„Bei so was muss man sofort knallhart reinhauen, sonst setzt man das Signal: Es passiert schon nichts“, sagt Müller. Die Urteile schockten die rechtsradikale Szene. In den 90er Jahren war die brandenburgische Kleinstadt eine Hochburg der Neonazis. Ausländer, Linke und Schwule konnten sich hier nicht angstfrei bewegen. Seit mehreren Jahren nun wurde in der brandenburgischen Kleinstadt kein einziges Verbrechen mit rechtsextremem Hintergrund mehr verübt. Neonazis sahen mit der geballten Faust in der Tasche zu, wie ihre Kumpels in den Knast wanderten.


http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... -Erbe.html

Eine konsequente Anwendung der vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel bremst solche Früchtchen also nachgewiesenermaßen aus.

Das würde m. M. n. mit den Straßenschlägerbanden aus Immigrantenkreisen im westlichen Teil Deutschlands auch nicht anders laufen, wenn die Justiz regelmäßig ebenso konsequent vorgehen würde. Das tut sie aber nicht. Die Verantwortlichen fürchten ganz offensichtlich, dass ihnen Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen würde, wenn sie mit Macho - Schlägern türkischer und arabischer Herkunft so umspringen würden, wie das der Richter Mueller politisch völlig unverdächtig mit den rechten deutschen Schlägern tun konnte.

Die Mehrzahl der Opfer frei herumlaufender Intensivtäter kann sich also zumindest auch bei unseren Meinungsgestaltern in Politik und Medien für ihr Unglück bedanken.

Bis jetzt hat noch jede Revolution früher oder später Kinder gefressen, die 68er werfen eben Kinder und Jugendliche dem alltäglichen Terror auf der Straße zum Fraß vor.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Mythos Rechtsstaat

Beitragvon Santo » Di 26. Apr 2011, 16:28

AlexRE hat geschrieben:
Santo hat geschrieben:
Der folgende Fall demonstriert eindrucksvoll die Ohnmacht eines angeblichen Rechtsstaats und das anscheinende Unvermögen und/oder den Unwillen seiner Vertreter dessen Regeln durchzusetzen, natürlich auf Kosten der betroffenen Bürger, die sich der Kriminalität und den Staatsvertretern hilflos ausgeliefert sehen:

(...)

Anfang des Jahres zeigt Uwe D. den Erpresser an, erwirkt eine einstweilige Verfügung: Martin M. darf seiner Familie nicht näher als 20 Meter kommen.

Doch daran hält sich der Kriminelle nicht, immer wieder steht er vor dem Einfamilienhaus, donnert und rüttelt nachts an Türen und Fenstern. Staatsanwalt Stefan Lechthape (55): „Wir dürfen den Verstoß gegen die Auflagen nur mit Geldstrafen ahnden. Auch die Drohungen reichen nicht für einen Haftbefehl.“

(...)

Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/stalking/gewalttaeter-bedroht-familie-17527648.bild.html


Irgendetwas muss da falsch oder unvollständig dargestellt sein, entweder ist das Kontaktverbot inzwischen abgelaufen oder der Aggressor hat nicht in der beschriebenen nachhaltigen Weise dagegen verstoßen. Die gesetzliche Regelung ist eindeutig, sie hätten ihn unter den beschriebenen Umständen in Ordungshaft nehmen müssen, da so ein asozialer Typ wohl kaum Zehntausende Euro Ordnungsgeld für etliche Zuwiderhandlungen auf den Tisch legen konnte:


§ 890 Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen.

(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250 000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen.

(2) Der Verurteilung muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird.

(3) Auch kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Bestellung einer Sicherheit für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden auf bestimmte Zeit verurteilt werden.


http://dejure.org/gesetze/ZPO/890.html


Grundsätzlich möglich wäre es dem Rechtsstaat schon gegen solchen kriminellen "Bodensatz" der Gesellschaft vorzugehen, doch wie § 890 ZPO (Zivilprozessordnung) vorgibt, nur auf Antrag des durch einen Regelverstoß Betroffenen. Insoweit hat der StA schon Recht, dass er von sich aus nicht in der Lage ist Haft anzuordnen. Auch das weist auf die "Schwäche" dieser Regelungen hin...
Den angesprochenen Fall betreffend lebt die Familie in Angst und es wäre gut möglich, dass gerade deswegen ein solcher Antrag bislang unterblieben ist, oder man verfügt nicht über einen versierten Rechtsbeistand...
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Di 26. Apr 2011, 16:30

AlexRE hat geschrieben:Das habe ich gerade auf unserem Partner - Forum realization zu dem Thema geschrieben:

Wir brauchen nicht erst über den Antlantik zu schauen und die Erfolge des ehemaligen New Yorker Bürgermeisters Guilani als Beleg anzuführen, dass die herkömmlichen rechtsstaatlichen Mittel durchaus hinreichen, die Sicherheit friedlicher Bürger in der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Das hat ein deutscher Jugendrichter in einer einstmals besonders unsicheren Gegend des "wilden Ostens" auch geschafft, ein persönlicher Bekannter von Kirsten Heisig:

Müller ist bekannt für seine Härte. Er verurteilte mehr als 100 Neonazis, teilweise zu mehrjähriger Haft ohne Bewährung. Jugendliche Skinheads ließ er in Handschellen aus dem Gerichtssaal abführen. Er verbot das Tragen von Springerstiefeln vor Gericht und auf der Straße. Monatelang tourte die Polizei durch Bernau und zog den Leuten die Schuhe aus. Einen NPD-Funktionär, der als Zeuge geladen war, stellte er vor die Alternative: Entweder er geht in die Stadt und holt sich andere Schuhe oder er kommt auf Socken in den Gerichtssaal. Nach einer dreiviertel Stunde Bedenkzeit kam er auf Socken.

Haftstrafen für Neonazis zeigen Wirkung

„Bei so was muss man sofort knallhart reinhauen, sonst setzt man das Signal: Es passiert schon nichts“, sagt Müller. Die Urteile schockten die rechtsradikale Szene. In den 90er Jahren war die brandenburgische Kleinstadt eine Hochburg der Neonazis. Ausländer, Linke und Schwule konnten sich hier nicht angstfrei bewegen. Seit mehreren Jahren nun wurde in der brandenburgischen Kleinstadt kein einziges Verbrechen mit rechtsextremem Hintergrund mehr verübt. Neonazis sahen mit der geballten Faust in der Tasche zu, wie ihre Kumpels in den Knast wanderten.


http://www.welt.de/politik/deutschland/article11882790/Jugendrichter-Mueller-verteidigt-Kirsten-Heisigs-Erbe.html

Eine konsequente Anwendung der vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel bremst solche Früchtchen also nachgewiesenermaßen aus.

Das würde m. M. n. mit den Straßenschlägerbanden aus Immigrantenkreisen im westlichen Teil Deutschlands auch nicht anders laufen, wenn die Justiz regelmäßig ebenso konsequent vorgehen würde. Das tut sie aber nicht. Die Verantwortlichen fürchten ganz offensichtlich, dass ihnen Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen würde, wenn sie mit Macho - Schlägern türkischer und arabischer Herkunft so umspringen würden, wie das der Richter Mueller politisch völlig unverdächtig mit den rechten deutschen Schlägern tun konnte.

Die Mehrzahl der Opfer frei herumlaufender Intensivtäter kann sich also zumindest auch bei unseren Meinungsgestaltern in Politik und Medien für ihr Unglück bedanken.


Bis jetzt hat noch jede Revolution früher oder später Kinder gefressen, die 68er werfen eben Kinder und Jugendliche dem alltäglichen Terror auf der Straße zum Fraß vor.


Absolut korrekt und den von Alex angesprochenen gegenteiligen Fall, also Weichzeichnerei und völlig falsche Signalgebung an weitere potentielle Kriminelle haben wir aktuell hier:
http://www.bild.de/regional/berlin/schlaegerei/schlaeger-wieder-auf-freiem-fuss-17571316.bild.html

Siehe dazu detaillierter meinen folgenden Beitrag.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Di 26. Apr 2011, 16:31

Der aktuelle Fall aus Berlin zeigt ebenfalls tiefgründige Mängel des deutschen Rechtsstaats und seiner Vertretung auf.

"[...]
Berlin – Brutale Prügel-Attacke im zentralen Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße – die beiden 18-jährigen Schläger sind wieder auf freiem Fuß! Unfassbar! Dabei zeigen die Bilder der Überwachungskamera, mit welcher Gewalt der Haupttäter auf das hilflose Opfer (29) einprügelt. Die beiden Berliner hatten sich bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden. Jetzt können sie wieder nach Hause gehen – keine Haftgründe.

Der Haupttäter erhielt einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags, teilte die Polizei mit. Gegen Auflagen habe er jedoch Haftverschonung bis zum Prozess erhalten, hieß es. Der Schüler war bisher bei der Polizei nicht aufgefallen.

Ebenfalls nach der Vernehmung entlassen wurde der zweite Täter. Ihm wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

DIE BARBARISCHE TAT

Es war 3.30 in der Nacht zu Samstag, ein 29-jahrige Berliner wartete auf eine Bahn, als er von zwei jungen Männern angepöbelt wurde. Er stand auf, stieß einen der Typen von sich – da schlug der Fremde zu, möglicherweise mit einer Flasche.

Das Opfer stürzte zu Boden. Der Haupttäter trat auf den Kopf des Wehrlosen ein. Vier Mal!

Vier Männer prügeln ihr Opfer bewusstlos Dann schritt ein Tourist (21) aus Bayern ein, hielt den Treter fest, als er den Bewusstlosen gerade zum fünften Mal angriff. Der Komplize des Treters verpasste dem Retter einen Tritt in den Rücken, sodass der Mann verletzt zu Boden ging.

Aber das Eingreifen des Bayern zeigte Wirkung: Der Brutalo ließ von dem Opfer ab und ergriff kurz darauf mit seinem Komplizen die Flucht.

Während eine Zeugin noch die Polizei rief, entkamen die Schläger Richtung Georgenstraße.

Überwachungskameras filmten alles! Am Samstag veröffentlichte die Polizei die Aufnahmen. Nur wenige Stunden später stellte sich der brutale Treter, gesteht alles. Das Prügel-Opfer liegt mit schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus, ist außer Lebensgefahr und wieder ansprechbar.

Schläger treten Mann (29) bewusstlos Der Täter war betrunken, suchte Streit, hatte bereits andere Passanten angepöbelt! Sein Komplize stellte sich am Sonntag gegen 12 Uhr der Polizei.

Beide Täter kommen aus Berlin, kannten ihr Opfer aber nicht, sagte ein Polizeisprecher zu BILD.de. Der 29-Jährige war nach Informationen der Zeitung „BZ“ auf dem Heimweg vom Dart-Spiel mit Freunden."

Quelle:
http://www.bild.de/regional/berlin/schlaegerei/schlaeger-wieder-auf-freiem-fuss-17571316.bild.html

Kommentar:
Die mutmaßliche Schlamperei, Nachlässigkeit und Weichzeichnerei beginnt schon damit, dass gegen den Haupttäter nur ein Haftbefehl wg. versuchten Totschlags erlassen wurde. Schon deswegen könnten nach eingehender Überprüfung der Sachlage mindestens Disziplinarmaßnahmen gegen den sachbearbeitenden Staatsanwalt sowie den Haftrichter angezeigt sein. Das Opfer sollte umgehend Strafanzeige wegen versuchten Mordes (aus niedrigen Beweggründen) erstatten, dass in dieser Hinsicht ermittelt werden muss. Einen klareren Fall kann es meiner Ansicht nach angesichts des Beweisvideos nicht geben. Außerdem sollten entsprechende Beschwerden gegen die ergangenen Entscheidungen eingelegt werden. Bürger müssen viel mehr Mut entwickeln auch gegen die Ermittlungsorgane vorzugehen so das notwendig erscheint.

Als Missstand rechtlicher Art könnte hier der Umstand anzusehen sein, dass man die haftrechtlichen Vorschriften angesichts der Umstände tatsächlich so auslegen kann, dass hier kein Haftgrund vorliegt: Der Täter ist nach deutschem Recht "Heranwachsender", erst 18 Jahre alt, und wird damit höchstwahrscheinlich dem unzulänglichen deutschen Jugendstrafrecht zugeordnet, das dringender, nicht nur Reform, sondern völliger Überarbeitung bedarf. Der Haupttäter ist nicht vorbestraft (was nur heißt, er wurde bslang nicht erwischt; so handelt auch nicht unbedingt ein Ersttäter), ist Schüler und wohnt bei den eltern woraus man den Schluss gezogen zu haben scheint, dass keine Fluchtgefahr besteht. Ein über 21jähriger, der nicht mehr im "Hotel Mama" wohnt, wäre angesichts der Strafdrohung sofort in Haft gewandert...
Bei Gewalttaten eines solchen Ausmaßes, die so oder so mit Haftstrafen geahndet werden müssen, kann und darf es keine Haftverschonung geben, egal ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Nur das wäre ein entsprechender Anreiz solche Taten schon beim ersten Ansatz zu unterlassen.

Als äußerst problematisch sehe ich in Fällen wie diesem das Signal, das damit nach außen getragen wird: Seht her. Wenn ihr Euch einen Anwalt besorgt (der wahrscheinlich noch vom Steuerzahler finanziert werden muss), Euch stellt und gesteht, dürft ihr bis zum Verfahren weiter frei herumlaufen und Euch Möglichkeiten des "Abtauchens" suchen, egal was ihr verbrochen habt. Na wenn das mal keine Einladung an weitere intellektuell nicht unbedingt herausstechende, kriminellem Handeln aufgeschlossene Klientel ist...
Masn muss von Richtern und Staatsanwälten verlangen können, dass man sich im Rahmen derartiger Entscheidungen, wie Haftverschonung, über solche mögliche Folgen Gedanken macht und das bei der Entscheidung berücksichtigt, was hier wahrscheinlich nicht der Fall war.

Als Resummé lassen sich hier anscheinend sowohl rechtsstaatliche Systemmängel als auch mutmaßlich unverantwortliches Handeln der Verantwortlichen ausmachen.
Meine These, dass ein Kriminalitätsopfer sich in diesem Land nicht nur gegen die Kriminellen, sondern gleichzeitig auch gegen die eigentlich zu seinem Schutz Verpflichteten Staatsvertreter zur Wehr setzen muss, während die Täter bestmöglichen Schutz erhalten, scheint damit wieder einmal Bestätigung zu erfahren.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mi 27. Apr 2011, 08:21

Vom privaten Forum hierher kopiert:

PeterS hat geschrieben:Santo schrieb:

Das Opfer sollte umgehend Strafanzeige wegen versuchten Mordes (aus niedrigen Beweggründen) erstatten, dass in dieser Hinsicht ermittelt werden muss.


Selbst wenn jemand dem Opfer diesen Hinweis steckt, wird der Richter aus Beweggründen der eigenen Sicherheit und der Sicherheit seiner Familie ein Bewährungsurteil aussprechen. Ändert also nichts gravierendes am Ergebnis.

Was mich fasziniert ist eher die Tatsache, daß die Medien mittlerweile real dazu übergegangen sind keinerlei Namen der Täter mehr zu veröffentlichen, so wie z.B. in Deinem Beitrag weiter oben, in dem es um Susanne, Uwe, Saskia und Sophie, sowie den Täter Martin geht.

Aber Vladimir M. und Mehmed A. liest sich als unbescholtener Bürger negativ, das Image des ewig prügelnden, saufenden, desintegrierten Einwanderers wird dadurch nicht besser, also läßt man die Namen weg, um bloß keinen Verdacht aufkommen zu lassen.

Unabhängig davon fände ich es interessant, wie diese Geschichte ausgegangen wäre, wenn der Pöbelnde vom Angepöbelten seine beiden Freunde Smith und Wesson gezeigt bekommen hätte mit dem zartfühlenden Hinweis, diese beiden real zu Hilfe zu nehmen. Und im Zweifelsfall - Hinweis an Alex, er könnte ja erstmal vorsorglich an die U-Bahn-Decke schiessen - dem Täter ein Loch ins Knie ballert.

Naja, das mag sicherlich auch keine probate Lösung für die Allgemeinheit sein, für mich schon.

Der Richter wird übrigens das Video auch sehen und feststellen, daß das vermeintliche Opfer mit Schubsen angefangen hat, also in Wirklichkeit der Täter ist und dem armen Pöbler die zerbrochene Flasche ersetzen muß inklusive Anwaltskosten.



PeterS hat geschrieben:Und im Zweifelsfall - Hinweis an Alex, er könnte ja erstmal vorsorglich an die U-Bahn-Decke schiessen - dem Täter ein Loch ins Knie ballert.


Wenn keine Zeit für einen Warnschuss bleibt, scheitert die Notwehr nicht daran, dass man sofort schießt. Wir haben hier einen thread für eine Fallsammlung zum allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches eingerichtet, zu dem auch die Notwehr gehört:

Grundgesetz Aktiv > Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

@Santo

Das Motiv, den eigenen Frust und / oder Aggressionsstau an anderen Menschen abzureagieren, wird von der Rechtsprechung schlichtweg nicht als "niedriger Beweggrund" angesehen. Deswegen ist noch nie jemand wegen Mordes verurteilt worden.

Ich hielte es zumindest für dringend geboten, das Streben nach einem höheren Rang in der Hackordnung einer Gewalttäter - Subkultur als niedrigen Beweggrund zu beurteilen. Aber selbst da geht man mit den Mordmerkmalen zu Gunsten der Täter ebenso restriktiv um, wie mit dem Notwehrrecht zu Lasten der Angegriffenen.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mi 27. Apr 2011, 11:26

PeterS hat geschrieben:Was mich fasziniert ist eher die Tatsache, daß die Medien mittlerweile real dazu übergegangen sind keinerlei Namen der Täter mehr zu veröffentlichen, so wie z.B. in Deinem Beitrag weiter oben, in dem es um Susanne, Uwe, Saskia und Sophie, sowie den Täter Martin geht.

Aber Vladimir M. und Mehmed A. liest sich als unbescholtener Bürger negativ, das Image des ewig prügelnden, saufenden, desintegrierten Einwanderers wird dadurch nicht besser, also läßt man die Namen weg, um bloß keinen Verdacht aufkommen zu lassen.


Zumindest bei Verfahren gegen Jugendliche sind die Medien seit jeher zurückhaltend mit Echtnamen und Bildern von Angeklagten, um den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts nicht zu konterkarieren, indem jugendliche Straftäter öffentlich stigmatisiert werden. Damit würden sie auch riskieren, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu verlieren.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz kann aus diesen Gründen sogar die Öffentlichkeit völlig ausgeschlossen werden:

http://dejure.org/gesetze/JGG/109.html

Um so erstaunlicher finde ich, dass in dem aktuellen Fall des versuchten Totschlags durch den Berliner Anwaltssohn (18 Jahre, Anwendung des Jugendstrafrechts ist wahrscheinlich) der Echtname des Täters durch die Medien gegangen ist. Ich verkneife mir mal einen Link zu einer Veröffentlichung des vollständigen Namens, hier ist der echte Name wenigstens abgekürzt worden:

http://www.morgenpost.de/berlin/article1620310/18-jaehriger-U-Bahn-Schlaeger-will-Anwalt-werden.html
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Mi 27. Apr 2011, 15:26

AlexRE hat geschrieben:Vom privaten Forum hierher kopiert:

PeterS hat geschrieben:Santo schrieb:

Das Opfer sollte umgehend Strafanzeige wegen versuchten Mordes (aus niedrigen Beweggründen) erstatten, dass in dieser Hinsicht ermittelt werden muss.


Selbst wenn jemand dem Opfer diesen Hinweis steckt, wird der Richter aus Beweggründen der eigenen Sicherheit und der Sicherheit seiner Familie ein Bewährungsurteil aussprechen. Ändert also nichts gravierendes am Ergebnis.

Was mich fasziniert ist eher die Tatsache, daß die Medien mittlerweile real dazu übergegangen sind keinerlei Namen der Täter mehr zu veröffentlichen, so wie z.B. in Deinem Beitrag weiter oben, in dem es um Susanne, Uwe, Saskia und Sophie, sowie den Täter Martin geht.

Aber Vladimir M. und Mehmed A. liest sich als unbescholtener Bürger negativ, das Image des ewig prügelnden, saufenden, desintegrierten Einwanderers wird dadurch nicht besser, also läßt man die Namen weg, um bloß keinen Verdacht aufkommen zu lassen.

Unabhängig davon fände ich es interessant, wie diese Geschichte ausgegangen wäre, wenn der Pöbelnde vom Angepöbelten seine beiden Freunde Smith und Wesson gezeigt bekommen hätte mit dem zartfühlenden Hinweis, diese beiden real zu Hilfe zu nehmen. Und im Zweifelsfall - Hinweis an Alex, er könnte ja erstmal vorsorglich an die U-Bahn-Decke schiessen - dem Täter ein Loch ins Knie ballert.

Naja, das mag sicherlich auch keine probate Lösung für die Allgemeinheit sein, für mich schon.

Der Richter wird übrigens das Video auch sehen und feststellen, daß das vermeintliche Opfer mit Schubsen angefangen hat, also in Wirklichkeit der Täter ist und dem armen Pöbler die zerbrochene Flasche ersetzen muß inklusive Anwaltskosten.



PeterS hat geschrieben:Und im Zweifelsfall - Hinweis an Alex, er könnte ja erstmal vorsorglich an die U-Bahn-Decke schiessen - dem Täter ein Loch ins Knie ballert.


Wenn keine Zeit für einen Warnschuss bleibt, scheitert die Notwehr nicht daran, dass man sofort schießt. Wir haben hier einen thread für eine Fallsammlung zum allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches eingerichtet, zu dem auch die Notwehr gehört:

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Das Motiv, den eigenen Frust und / oder Aggressionsstau an anderen Menschen abzureagieren, wird von der Rechtsprechung schlichtweg nicht als "niedriger Beweggrund" angesehen. Deswegen ist noch nie jemand wegen Mordes verurteilt worden.

Ich hielte es zumindest für dringend geboten, das Streben nach einem höheren Rang in der Hackordnung einer Gewalttäter - Subkultur als niedrigen Beweggrund zu beurteilen. Aber selbst da geht man mit den Mordmerkmalen zu Gunsten der Täter ebenso restriktiv um, wie mit dem Notwehrrecht zu Lasten der Angegriffenen.


Der im Zitat hervorgehobene an mich gerichtete Absatz kann inhaltlich, die Korrektheit der Angaben unterstellt, als ein Beleg dafür angesehen werden, wie sehr bereits einige "hohe Herren der Richterschaft" auf die negative soziale gesellschaftliche Entwicklung unheilvollen Einfluss ausüben. Man fragt sich ob diese nun schon selbst nicht mehr zu rational klarem Denken fähig sind weil man sich dort bereits zu weit vom realen Leben entfernt hat oder ob man annehmen sollte , dass dort systematische Methodik dahinter verborgen sein könnte. Unabhängig von dieser noch zu eruierenden Kardinalfrage scheint jedoch eines unabänderlich geboten, nämlich mit allen grds. erst einmal rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine weitere Verharmlosung durch diese Weichzeichner-Praxis vorzugehen. Wie schon mehrfach angedeutet, müssen die Bürger mehr Mut aufbringen auch gegen Verantwortliche vorzugehen, die zur Verhinderung dieser Entwicklung verpflichtet wären. Sonst kann und wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern bis darauf, dass die derzeit anscheinend unaufhaltsam voranschreitende negative Entwicklung in einem Desaster endet...
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mi 27. Apr 2011, 16:13

@Santo

Zur Meidung von Missverständnissen will ich das noch etwas präzisieren. Wut, Haß & Co. können nach der Rechtsprechung dann niedrige Beweggründe sein, wenn diese Emotionen ihrerseits auf einer sittlich niedrigstehenden Denkweise beruhen:

Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Haß und Rache kommen nach der Rechtsprechung in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 16; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 18 m. w. N.).


http://www.recht-in.de/urteil/gefuehlsr ... 06077.html

Die in der Praxis so wichtige Konstellation, dass gewaltgeneigte Kriminelle einfach aus allgemeinem Frust Aggressionen gegen ihnen völlig unbekannte Menschen richten, subsumieren die Gerichte aber einfach nicht unter diese Definition, obwohl der BGH auch gesagt hat, dass die völlige Abwesenheit von Beweggründen für Aggressionen auch einen niedrigen Beweggrund aus der Wut oder dem Hass machen würde. Das liegt vermutlich weniger in der (Rechts-) Natur der Sache, sondern vielmehr an der hohen Zahl der Fälle. Bevor sie Abertausende von Jugendlichen in jedem Jahr wegen versuchten Mordes unter Aufgabe des Erziehungszwecks des Jugendstrafrechts zu langen Haftstrafen verurteilen, fabulieren sie lieber weg, was nicht sein darf.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Mi 27. Apr 2011, 17:52

Das habe ich heute auf gmx zu dem Fall mit dem Anwaltssohn geschrieben:

Anfangs hatte ich mich etwas über die freimütige Auskunft des Haupttäters, er habe seine Aggressionen an irgendjemanden auslassen wollen, gewundert. So ein Motiv ist ja nicht gerade strafmildernd, sollte man meinen.

Inzwischen habe ich mich kundig gemacht, die Aussage ist seeeehr gut überlegt, vermutlich vom Papa oder einem anderen Anwalt vorformuliert. Der Bursche hat nämlich ein kleines Problem mit der variablen Altersgrenze zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht (18 - 21 Jahre). Als asozialer 18 - jähriger Straßenschläger mit abgebrochener Schulausbildung und ohne Berufsausbildung würde ihm sehr wahrscheinlich eine "Reifeverzögerung" bescheinigt, wer aber mit 18 in der gymnasialen Oberstufe oder in einer Berufsausbildung gut in der Zeit ist, macht einen vernünftigen und keinen reifeverzögerten Eindruck und läuft Gefahr, im Falle einer Straftat nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden.

Also brauchen sie andere Belege für eine Reifeverzögerung:

1. Frust und Aggression so abzubauen ist nach der Rechtsprechung jugendtypisch.

2. Söhnchen wohnt noch zu Hause und eifert beruflich dem Papi hinterher, auch jugendtypisch.

Den Vollrausch werden sie abflutungstechnisch vielleicht auch noch irgendwie hindrehen können, obwohl das Video keineswegs einen volltrunkenen Täter zeigt. Das sind ja Fachleute. Wenn dann auch noch die Beziehungen zu Richtern und Staatsanwälten o. k. sind, vielleicht Studienkollegen o. ä., steht der Bewährung nichts mehr im Wege.

Heikel wird es erst wieder, wenn er tatsächlich Jura studieren und mit einer hohen Bewährungsstrafe das Referendariat machen will. Dazu muss man für etwas über 2 Jahre "Beamter auf Widerruf" werden, das ist in so einem Fall ein echtes Hindernis.

Aber wenn die Beziehungen gut sind, werden sie das auch noch irgendwie umschiffen - falls der Bursche überhaupt Jura studieren will und das nicht nur gesagt hat, um die Reifeverzögerung zu untermauern.

Wer richtig gute Beziehungen hat, der verliert ja noch nicht einmal durch eine Kokainaffäre die Anwaltszulassung, obwohl Drogenabhängigkeit ein absolutes "no go" in dem Metier ist. Dafür entziehen sie sogar Chefkochs die Gewerbeerlaubnis und Anwälten normalerweise selbstverständlich die Zulassung.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Santo » Do 28. Apr 2011, 14:13

GasGerd hat geschrieben:Das habe ich heute auf gmx zu dem Fall mit dem Anwaltssohn geschrieben:

Anfangs hatte ich mich etwas über die freimütige Auskunft des Haupttäters, er habe seine Aggressionen an irgendjemanden auslassen wollen, gewundert. So ein Motiv ist ja nicht gerade strafmildernd, sollte man meinen.

Inzwischen habe ich mich kundig gemacht, die Aussage ist seeeehr gut überlegt, vermutlich vom Papa oder einem anderen Anwalt vorformuliert. Der Bursche hat nämlich ein kleines Problem mit der variablen Altersgrenze zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht (18 - 21 Jahre). Als asozialer 18 - jähriger Straßenschläger mit abgebrochener Schulausbildung und ohne Berufsausbildung würde ihm sehr wahrscheinlich eine "Reifeverzögerung" bescheinigt, wer aber mit 18 in der gymnasialen Oberstufe oder in einer Berufsausbildung gut in der Zeit ist, macht einen vernünftigen und keinen reifeverzögerten Eindruck und läuft Gefahr, im Falle einer Straftat nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden.

Also brauchen sie andere Belege für eine Reifeverzögerung:

1. Frust und Aggression so abzubauen ist nach der Rechtsprechung jugendtypisch.

2. Söhnchen wohnt noch zu Hause und eifert beruflich dem Papi hinterher, auch jugendtypisch.

Den Vollrausch werden sie abflutungstechnisch vielleicht auch noch irgendwie hindrehen können, obwohl das Video keineswegs einen volltrunkenen Täter zeigt. Das sind ja Fachleute. Wenn dann auch noch die Beziehungen zu Richtern und Staatsanwälten o. k. sind, vielleicht Studienkollegen o. ä., steht der Bewährung nichts mehr im Wege.

Heikel wird es erst wieder, wenn er tatsächlich Jura studieren und mit einer hohen Bewährungsstrafe das Referendariat machen will. Dazu muss man für etwas über 2 Jahre "Beamter auf Widerruf" werden, das ist in so einem Fall ein echtes Hindernis.

Aber wenn die Beziehungen gut sind, werden sie das auch noch irgendwie umschiffen - falls der Bursche überhaupt Jura studieren will und das nicht nur gesagt hat, um die Reifeverzögerung zu untermauern.

Wer richtig gute Beziehungen hat, der verliert ja noch nicht einmal durch eine Kokainaffäre die Anwaltszulassung, obwohl Drogenabhängigkeit ein absolutes "no go" in dem Metier ist. Dafür entziehen sie sogar Chefkochs die Gewerbeerlaubnis und Anwälten normalerweise selbstverständlich die Zulassung.


Gute Anmerkungen für die Einiges zu sprechen scheint. In einer Gesamtbetrachtung ist das wiederum ein weiterer Grund dafür, dass das nicht nur das Jugendstrafrecht, sondern auch andere Bereiche des deutschen Rechts unbedingt saniert werden müssen. Dort sind mittlerweile so viele realitätsfremde, gesellschaftsschädliche Grundsätze integriert, die schon fast zwangsläufig zu Selbstjustiz führen müssen, dass einem schwindelig werden kann. Dazu später in einem eigenen Beitrag mehr.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
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Santo
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