Die "Insellösung"

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Klarstellung

Beitragvon Santo » So 22. Feb 2009, 19:21

Aufgrund einiger krimineller Übergriffe in Form von Beleidigungen, üblen Nachreden, Verleumdungen mittels Tatsachenentstellungen, sowie Urheberrechtsverletzungen, gegen mehrere Teilnehmer dieses Forums im GMX/Web.de-Forum sei hier Folgendes erläutert, was dringend notwendig erscheint, damit neutrale Leser nicht durch Machenschaften mutmaßlicher Krimineller weiter gegen grundgesetzkonforme Lösungen aufgebracht und verunsichert werden können:

Bei der "Insellösung", die nicht notwendigerweise eine Insel sein muss, handelt es sich um einen weitgehend dem normalen Leben angepassten Lebensraum für Schwerstkriminelle in welchen diese nach Verbüßen der gegen sie verhängten Freiheitsstrafe eingewiesen werden. Es handelt sich dabei um eine für den Täter wesentlich angenehmere Lebensform als die ansonsten gegen ihn zu verhängende Sicherungsverwahrung in einer JVA (Justizvollzugsanstalt). Es kommen also nur solche Täter für diese Lösung in Betracht, die ansonsten auch nach Verbüßung ihrer Strafe im Gefängnis bleiben müssten. Juristisch ist es also nichts anderes als eine Spezialform der gesetzlich bereits normierten, daher zulässigen Sicherungsverwahrung.
Ein von unseriösen Kritikern erhobener Vorwurf es handele sich um einen Ansatz, die normiertes Recht beugt, geht also völlig ins Leere, da diese Lösung nicht nur bereits geltendem Recht entspricht, sondern dieses sogar entschärft, da dem Schwerstkriminellen in einem dem normalen Leben angenäherten Lebensraum wesentlich bessere, nahezu freiheitsähnliche Lebensbedingungen geboten werden. Das einzige was diesen Strafätern genommen wird, ist die Möglichkeit, dem Rest der Gesellschaft weiteren Schaden zuzufügen, da sie von dieser ferngehalten werden, ohne dass dabei gänzlich jeder Bezug zur Außenwelt unterbunden würde. Zusammenleben mit Verwandten oder anderen nahestehenden Personen, ein Handel mit der "Außenwelt" wäre beispielsweise durchaus möglich. Der ebenfalls gegen diese Lösung erhobene Vorwurf es handele sich hier um KZ's ist angesichts der vorgenannten Ausführungen nicht nur absolut lebensfremd und völlig neben der Sache, sondern lässt neben der Tatsache, dass dieser Vorwurf für sich selbst schon eine Straftat darstellen könnte, ganz klare Rückschlüsse auf die Gesinnung des "Kritikers" zu, bei dem es sich eigentlich nur um einen rechtswidrig handelnden Agitator handelt, der mit einigen Gesinnungsgenossen anderen seine Meinung aufzwingen möchte.
Die weitere Kritik der politischen Gegenseite der bereits genannten "Gesinnungs-Fraktion" an diesem Modellentwurf, die Vertreter desselben seien Verbrecherfreunde ist ebenso unsachlich, daher nicht diskussionsfähig, wie abwegig. Da den Verbrechern nach diesem Modellansatz jede Möglichkeit genommen wird anderen jemals wieder Schaden zuzufügen und sie danach nie wieder ein völlig freies Leben führen könnten, kann man sicherlich nicht von Verhätscheln von Kriminellen sprechen, was in diesem Staat durch das, teilweise sogar unrechtmäßige, "Verschenken" von Bewährungen schon zur genüge praktiziert wird.


Quintessenz:
Ich betone noch einmal, es geht bei der "Insellösung" lediglich um den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten Schwerstkrimineller, welche ansonsten unter Sicherungsverwahrung herkömmlicher Art gestellt würden. Dieser Lösungsansatz bietet für die Gesellschaft objektiv eine Perspektive auf endgültigen Schutz vor solch letztlich nicht einschätzbaren und damit auf unabsehbare Zeit gefährlichen Kriminellen und den Kriminellen selbst eine Möglichkeit einer weitgehend selbstbestimmten Lebensführung, die sie in keinem Gefängnis dieser Welt je erlangen könnten...

Mein Dank gilt den sich, wie dargestellt, diametral widersprechenden Ansichten der "politischen" (wenn man sie überhaupt so bezeichnen kann) Gegner rechts und links außen, die durch ihre unqualifizierten Darstellungen und Anfeindungen für jeden neutralen Menschen klar und überaus deutlich belegt haben, dass die Entwickler des hier angesprochenen Modellentwurfs, zumindest bei der derzeitigen Diskussion darüber, die einzigen zu sein scheinen, welche den echten Weg der Mitte auf Grundlage geltenden Rechts vertreten.

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
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Im übrigen gilt


Lob und Tadel bringen den Weisen nicht aus dem Gleichgewicht.
Siddhartha Gautama (Begründer des Buddhismus, der erste Buddha)
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon DJ_rainbow » So 22. Mär 2009, 15:08

Ein Paradebeispiel für einen Insel-geeigneten Kandidaten:

http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/687868/Rechtsextreme-demonstrieren-in-Heinsberg.html

Aber wieder mal typisch.... unsere Kleptokraten-Kaste meint, das Problem auf Kosten und zu Lasten der Steuerzahler aussitzen zu können. Und von den "Rechtsextremen" (so der systemhörige Schweine-Journalismus) muss man sich dann helfen lassen, wenn einem innere Sicherheit in der Praxis etwas bedeutet.

EIN TRAUERSPIEL!!!!!
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » So 22. Mär 2009, 15:11

DJ_rainbow hat geschrieben:Aber wieder mal typisch.... unsere Kleptokraten-Kaste meint, das Problem auf Kosten und zu Lasten der Steuerzahler aussitzen zu können.


Auszug aus dem Artikel:

Nachdem seine Unterbringung in der LVR-Klinik Langenfeld scheiterte, weil er sich nicht in die geschlossene Abteilung der Forensik aufnehmen lassen wollte, soll er über seinen Bruder dem Heinsberger Landrat Stephan Pusch angeboten haben, gegen Zahlung von 1,2 Millionen Euro aus Heinsberg wegzuziehen.

Jedes Mal, wenn Karl D. das Haus verlässt, begleitet ihn ein Tross von Polizisten. In der vergangenen Woche unternahm Karl D. einen Ausflug nach Aachen -­ ein Albtraum für die Beamten, die ihn bewachen müssen. Die 24-stündige Observierung, die sowohl die Bevölkerung vor Karl D. schützt als auch ihn vor Übergriffen, soll rund 100.000 Euro monatlich kosten.


Jedenfalls scheint der Typ geschäftstüchtig zu sein. Wenn ein Staat oder auch eine reiche Privatperson so ein Bild abgrundtiefer Schwäche und völliger Wehrlosigkeit gegenüber kriminellen Aggressoren abgibt, kommen natürlich bei diesen Typen solche Ideen auf.

Zu dem üblich gewordenen Bild von grinsenden Verbrechern, die den scheinbar wehrunfähigen Rechtsstaat öffentlich verhöhnen, noch einmal das hier bereits auf zwei threads veröffentlichte Zitat des ehemaligen Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.

Quelle: http://zeitgenosse2030.files.wordpress.com/2008/12/deutschland-in-seiner-tiefsten-erniedrigung2.pdf
- Seite 14 -
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon Uel » Mo 23. Mär 2009, 01:31



Zum Thema Insel sei auf den Artikel >>Traumhaft<< im aktuellen Zeit-Magazin hingewiesen: Nr.13 19.03.2009, Traumhaft:

>>Ein Gefängnis ohne Maueren und Stacheldraht- und die Insassen spazieren am Meer: Die Insel Bastoy in Norwegen ist eines der liberalsten Gefängnisse der Welt. Darf Strafe so schön sein?<< von Christine Meffert

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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » Do 26. Mär 2009, 13:43

Uel hat geschrieben:

Zum Thema Insel sei auf den Artikel >>Traumhaft<< im aktuellen Zeit-Magazin hingewiesen: Nr.13 19.03.2009, Traumhaft:

>>Ein Gefängnis ohne Maueren und Stacheldraht- und die Insassen spazieren am Meer: Die Insel Bastoy in Norwegen ist eines der liberalsten Gefängnisse der Welt. Darf Strafe so schön sein?<< von Christine Meffert



Hier einige Fotos der Gefängnisinsel Bastoy.


Es handelt sich zwar um eine Insel mit niedrigem Sicherheitsstandard für Gefangene, die auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden sollen, aber ich kann mir so etwas durchaus mit dem höchsten Sicherheitsstandard für solche Gefangene vorstellen, die nur so vor einer echten lebenslänglichen Sicherheitsverwahrung unter Knastbedingungen und damit vor einer verfassungsrechtlich fragwürdigen faktischen Weiterbestrafung bis an ihr Lebensende bewahrt werden können.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon maxikatze » So 3. Mai 2009, 11:31

Das beharrliche Festhalten an einer sogenannten " Insellösung " ist mir nicht verständlich, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es eine Dauerlösung sein kann, wenn Schwerstverbrecher, denn um die handelt es sich , in einem abgegrenzten Areal " frei " leben sollen.
Für mich ist dabei wieder Gewalt unter den Insassen vorprogrammiert , die möglicherweise auch noch eskaliert. Was ist , wenn z.B. Waffen in diesem Areal reingeschmuggelt werden ? Das kann keine befriedigende Lösung sein.
Die jetzige Praxis, nämlich nach langem Gefängnisaufenthalt , eine verhängte Sicherheitsverwahrung , stellt für mich die bessere Lösung dar.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon maxikatze » So 3. Mai 2009, 13:28

Das die "Insulaner" plötzlich weniger gewaltbereit sein sollen, davon bin ich nicht überzeugt. Ich finde es gerecht, wenn bei Schwerstkriminellen ohne Aussicht auf Besserung, sicherheitsverwahrt bleiben. Im übrigen sage ich auch, dass ein Urteil, welches lebenslänglich lautet, auch tatsächlich so zu sein hat. Nämlich wirklich lebenslänglich.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » So 3. Mai 2009, 13:50

Das Thema "Sicherungsverwahrung" ist wichtig als Argument gegen die Todesstrafe in entsprechenden Diskussionen, dazu ein heutiger Beitrag von mir auf politik.de:

_______________________________________________________

ein dortiger Teilnehmer hat geschrieben:Es ist verständlich das viele Leute in ihrem Zorn für die Todesstrafe sprechen, aber es ist meiner Meinung nach, nichts anderes als Rache.


Zorn und Rache sind voneinander nicht zu trennen, Wut ist aber ebenso wie Angst ein ganz schlechter Ratgeber. Den psychologischen Rahmenbedingungen eines von einem Anspruch auf Rache bestimmten Strafprozesses können sich m. M. n. auch Profirichter nicht entziehen, Geschworene erst recht nicht. Das Ergebnis sieht man, wenn man amerikanische und europäische Statistiken bzgl. Fehlurteilen vergleicht. Die Psychologie der von einem Rache - Anspruch geprägten amerikanischen Prozesse ist fehlergeneigt, dort werden viel mehr Unschuldige verurteilt als hier.

Die Todesstrafe hat gegenüber der lebenslänglichen Freiheitsstrafe + Sicherungsverwahrung also nicht nur den Nachteil, dass Fehler irrevisibel sind, sondern sie kommen auch noch häufiger vor.

maxikatze hat geschrieben:Die jetzige Praxis, nämlich nach langem Gefängnisaufenthalt , eine verhängte Sicherheitsverwahrung , stellt für mich die bessere Lösung dar.


Das ist doch eine Art von Sicherungsverwahrung, über die wir uns hier unterhalten. Nur eben unter menschenwürdigeren Bedingungen als im Knast, da läuft die SV nach Strafende eben auf eine Art quasi - Weiterbestrafung hinaus und wirft deshalb ernsthafte verfassungsrechtliche Fragen auf.

Die von Dir genannten Risiken in der Sicherheitszone (Gewalt, Waffenschmuggel) könnte man m. E. relativ leicht in den Griff bekommen, wer sich dort weiterhin bzw. erneut kriminell verhält, landet ruck - zuck in der Knast - SV. Diese Leute hätten alle sehr viel zu verlieren.


maxikatze hat geschrieben:Im übrigen sage ich auch, dass ein Urteil, welches lebenslänglich lautet, auch tatsächlich so zu sein hat. Nämlich wirklich lebenslänglich.


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Das ist nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht mit Artikel 1 GG vereinbar. Einen Menschen ohne jede Zukunftsperspektive bis zu seinem natürlichen Tod ins Gefängnis zu stecken, verletzt nach der Auffassung der Verfassungsrichter seine Menschenwürde. Da der Artikel 1 in Artikel 79 Abs. 3 GG als "ewiges Grundrecht" ausgewiesen ist, ist die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe praktisch noch verfassungswidriger als die Todesstrafe. Den Artikel 102 ("Die Todesstrafe ist abgeschafft") könnte man je nach Rechtsauffassung vielleicht mit einer 2/3 - Mehrheit von Bundestag und Bundesrat ändern, den Artikel 1 nicht.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon maxikatze » So 3. Mai 2009, 13:54

In dem Fall bringe ich jetzt den Artikel 2 ins Spiel, der da lautet:

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmässige Ordnung oder das Sittengesetz verstösst.....usw.
....

...soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
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Re: Die "Insellösung"

Beitragvon AlexRE » So 3. Mai 2009, 14:05

maxikatze hat geschrieben:In dem Fall bringe ich jetzt den Artikel 2 ins Spiel, der da lautet:

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmässige Ordnung oder das Sittengesetz verstösst.....usw.
....

...soweit er nicht die Rechte anderer verletzt !


Der Artikel 2 darf bei der Rechtsfrage aber nicht mitspielen, weil nach Auffassung des BVerfG durch die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe der Kernschutzbereich von Artikel 1 verletzt ist. Artikel 2 hat einen Gesetzesvorbehalt:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Artikel 1 ist dagegen absolut unantastbar, die Menschenwürde darf nicht gegen andere Grundrechte abgewogen werden, ein Eingriff auf Grund eines Gesetzes ist nicht vorgesehen. Das ist der entscheidende Unterschied:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Siehst Du den Unterschied? In die Rechte aus Artikel 2 darf auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden - wie in die meisten anderen Grundrechte auch - in die Rechte aus Artikel 1 aber nicht, das ist das Besondere an der Norm.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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