Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Santo » Di 20. Jan 2009, 17:50

Beitrag vom 25.08.2008 19:51 Uhr.

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Durch folgenden Vorfall wird die These dieses threads einrucksvoll belegt.
Vor knapp zwei Wochen wurde nur etwa zweihundert Meter von der eigenen Haustür entfernt ein Mitbewohner meines Hauses überfallen und erheblich verletzt, Täter mit Migrationshintergrund.
Das ist für sich allein genommen noch nichts Besonderes, werden sie konstatieren. Einen anderen Charakter nimmt das Ganze jedoch durch mehr Einzelheiten an. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet, bislang ohne den Status eines "sozialen Brennpunkts". In den letzten zehn Jahren hat hier ein Sozialabstieg stattgefunden der seinesgleichen sucht. Betäubungsmittelstraftaten sind mittlerweile an der Tagesordnung, Überfälle auf und Einbrüche bei ansässigen Kleinunternehmen haben mehrfach stattgefunden, nahezu der Gesamtkatalog aller asozialen Verhaltensweisen ist nachweisbar. Was jedoch sehr beunruhigt ist, dass nicht nur seitens der verantwortlichen Ordnungskräfte bislang keine nennenswerten Aktionen zum Schutz der Bürger erfolgen, zu denen sie verpflichtet wären, nein, selbst von einem Großteil der Bürger werden die offensichtlichen Veränderungen des Lebensumfelds nicht einmal bewusst wahrgenommen ...

P.S.: Die Täter mit Migrationshintergrund wurden nach Angaben des Verletzten bei deren Auffinden weder vorläufig festgenommen noch in Gewahrsam genommen, obwohl mindestens einer der beiden einschlägig vorbestraft ist ...
Einen Tag später wurde das Opfer nach seinen Angaben in der Fußgängerzone von einem Unbekannten angesprochen und dahingehend bedroht, dass es ein Fehler gewesen sei die Polizei einzuschalten ...
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Do 22. Jan 2009, 11:03

Hier mal ein konstruktiver Vorschlag aus dem Netz kopiert, zunächst ein Zitat eines anderen Teilnehmers und dann die Antwort:


"Was wir aber bräuchten, wären für Schwerverbrechen weitaus härtere Strafen und die Abschaffung der Auflagen, daß nach 2/3 der verbüßten Strafe der Rest erlassen wird."

Es gibt einen Typus von Gewaltkriminellen, der Entgegenkommen immer als Schwäche seiner Gegner interpretiert. Ein Entgegenkommen des Rechtstaats wie lockere Haftbedingungen, Halb- und Zweidrittelstrafen sind in solchen Fällen gefährlich für die Sicherheit der Allgemeinheit.

Gewalttäter, die der Richter nach den Tatumständen und Vorstrafen diesem Typus zuordnen kann, brauchen deshalb eine möglichst klare Ansage des Rechtsstaats. Ich wäre für eine Regelung, die in diesen Fällen Bewährung und Zweidrittelstrafen etc. ganz ausschließt und stattdessen dem Richter die Möglichkeit gibt, der hohen Rückfall - Gefahr auf ganz andere Art entgegenzuwirken: Durch eine strafprozessuale Bindung seines Kollegen, den Richter nach der drohenden Rückfalltat. Der gegenwärtige Richter sollte das Ermessen des zukünftigen Richters, eine Strafe aus dem unteren Bereich des Strafrahmens einschlägiger Vorschriften zu wählen, einschränken können. Wenn der potentielle Rückfalltäter genau weiß, das die untere Hälfte des Strafrahmens z. B. der gefährlichen Körperverletzung für ihn ausgeschlossen ist, dann wird aus der ziemlich unklaren Strafandrohung "6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis" eine glasklare und glasharte Androhung von 5 Jahren bis 10 Jahren Gefängnis nur speziell für ihn. Das würde gegenüber diesem Tätertyp, der Entgegenkommen als Schwäche interpretiert, das einzige Mittel sein, die Rückfallgefahr zu mindern.

Bei anderen Tätertypen muss man natürlich anders vorgehen, es gibt mit den vielgeschmähten "Abenteuerurlaub statt Jugendknast" - Experimenten durchaus positive Erfahrungen, was die Rückfallquoten betrifft. Der normale Jugendknast ist nämlich auch eine Schule für Kriminalität.

Aber mit erwachsenen Wiederholungs - Gewalttätern sollte man so umgehen, wie ich oben beschrieben habe. Die verstehen meistens nur diese Sprache.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Santo » Do 22. Jan 2009, 16:10

Beitrag vom 01.11.2008 17:22: RE: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

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AlexRE schrieb:
... aus dem Netz kopiert.
...
Es gibt einen Typus von Gewaltkriminellen, der Entgegenkommen immer als Schwäche seiner Gegner interpretiert. Ein Entgegenkommen des Rechtstaats wie lockere Haftbedingungen, Halb- und Zweidrittelstrafen sind in solchen Fällen gefährlich für die Sicherheit der Allgemeinheit.

Gewalttäter, die der Richter nach den Tatumständen und Vorstrafen diesem Typus zuordnen kann, brauche deshalb eine möglichst klare Ansage des Rechtsstaats. Ich wäre für eine Regelung, die in diesen Fällen Bewährung und Zweidrittelstrafen etc. ganz ausschließt und stattdessen dem Richter die Möglichkeit gibt, der hohen Rückfall - Gefahr auf ganz andere Art entgegenzuwirken: Durch eine strafprozessuale Bindung seines Kollegen, den Richter nach der drohenden Rückfalltat. Der gegenwärtige Richter sollte das Ermessen des zukünftigen Richters, eine Strafe aus dem unteren Bereich des Strafrahmens einschlägiger Vorschriften zu wählen, einschränken können. Wenn der potentielle Rückfalltäter genau weiß, das die untere Hälfte des Strafrahmens z. B. der gefährlichen Körperverletzung für ihn ausgeschlossen ist, dann wird aus der ziemlich unklaren Strafandrohung "6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis" eine glasklare und glasharte Androhung von 5 Jahren bis 10 Jahren Gefängnis nur speziell für ihn. Das würde gegenüber diesem Tätertyp, der Entgegenkommen als Schwäche interpretiert, das einzige Mittel sein, die Rückfallgefahr zu mindern.

Bei anderen Tätertypen muss man natürlich anders vorgehen, es gibt mit den vielgeschmähten "Abenteuerurlaub statt Jugendknast" - Experimenten durchaus positive Erfahrungen, was die Rückfallquoten betrifft. Der normale Jugendknast ist nämlich auch eine Schule für Kriminalität.

Aber mit erwachsenen Wiederholungs - Gewalttätern sollte man so umgehen, wie ich oben beschrieben habe. Die verstehen meistens nur diese Sprache



Ein durchaus konstruktiver Vorschlag. Problematisch könnte jedoch werden, dafür eindeutige, nicht auslegungsfähige Regelungen zu schaffen. Denn auch für jugendliche Gewaltkriminelle gilt nach hier vertretener Auffassung, entgegen der Annahme des Autoren des oben genannten Vorschlags, dass es unter diesen eine erhebliche Anzahl gibt, die leider, um bei dem Zitat zu bleiben, keine andere Sprache verstehen.

Für eine Bestrafung von Jugendlichen, insbesondere Gewaltkriminellen muss deren Fähigkeit das Unrecht der Tat einzusehen ausreichen. Das immer wieder gerne von Gutachtern und/oder Sozialpädagogen angeführte Argument von sogenannten Reifeverzögerungen ist kein hinreichender Grund von Strafe abzusehen, oder Bewährung zu gestatten, da auch reifeverzögerte Charaktere das Unrecht ihres Handelns meist durchaus einsehen können.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Do 22. Jan 2009, 19:22

Ein durchaus konstruktiver Vorschlag. Problematisch könnte jedoch werden, dafür eindeutige, nicht auslegungsfähige Regelungen zu schaffen. Denn auch für jugendliche Gewaltkriminelle gilt nach hier vertretener Auffassung, entgegen der Annahme des Autoren des oben genannten Vorschlags, dass es unter diesen eine erhebliche Anzahl gibt, die leider, um bei dem Zitat zu bleiben, keine andere Sprache verstehen.




Es gibt doch auch für viele andere täterbezogene Merkmale gesetzliche Maßstäbe, die von der Rechtsprechung soweit konkretisiert wurden, dass sie in der Praxis problemlos anwendbar sind. Z. B. die Maßstäbe, nach denen Straftäter im Heranwachsendenalter entweder dem Erwachsenen- oder dem Jugendstrafrecht unterfallen.

Eine neue Norm in der Strafprozessordnung, nach der für besonders uneinsichtige Gewalttäter, die nur eine glasklare und harte Ansage verstehen, eine spezielle Regelung gilt, könnten geübte Strafrechtsschöpfer sicher leicht formulieren.

Ein rechtstechnischer Begriff für die Emessensbindung des Tatrichters schon vor der Wiederholungstat durch den Richter der vorherigen Tat fällt mir sogar ein: "strafprozessuale Konklusion"
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Santo » Fr 23. Jan 2009, 15:44

Beitrag vom 05.11.2008, 17:00 Uhr.
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AlexRE schrieb:

Es gibt doch auch für viele andere täterbezogene Merkmale gesetzliche Maßstäbe, die von der Rechtsprechung soweit konkretisiert wurden, dass sie in der Praxis problemlos anwendbar sind. Z. B. die Maßstäbe, nach denen Straftäter im Heranwachsendenalter entweder dem Erwachsenen- oder dem Jugendstrafrecht unterfallen.

Eine neue Norm in der Strafprozessordnung, nach der für besonders uneinsichtige Gewalttäter, die nur eine glasklare und harte Ansage verstehen, eine spezielle Regelung gilt, könnten geübte Strafrechtsschöpfer sicher leicht formulieren.

Ein rechtstechnischer Begriff für die Emessensbindung des Tatrichters schon vor der Wiederholungstat durch den Richter der vorherigen Tat fällt mir sogar ein: "strafprozessuale Konklusion".


Nach einiger Überlegung kristallisieren sich Möglichkeiten heraus, diese Dinge umzusetzen. In einem Punkt sind sie sich jedoch alle gleich. Ich persönlich bevorzuge es, wo es eben geht, jegliche Form von Ermessensspielraum für irgendwelche Richter zu unterbinden. Die zu schaffenden Vorschriften sollten weitestgehend auslegungsfrei anwendbar sein, um so weniger Probleme stünden ins Haus.

Beispiel: Jeder Straftäter, abgesehen von denjenigen Tätern eines abschließend zu formulierenden Verbrechenskatalogs bekommt grundsätzlich die einmalige Chance einer Bewährung. Die Begehung einer zweiten einschlägigen oder eindeutig artverwandten (Raub, Räuberische Erpressung) Tat schließt jede weitere diesbezügliche Bewährungsmöglichkeit aus.
Das ist eindeutig, jeder kann sich danach richten, auslegungs- und damit problemfrei und bietet eine hohe Gewähr für endlich durchgreifende Konsequenzen.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Fr 23. Jan 2009, 18:34

Heute habe ich im Netz wieder einen sehr interessanten Dialog gefunden, was konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Gewaltverbrechen betroffener Menschen gefunden. Der erste Beitrag stammt von unserem Mitglied uel, der zweite von unserm Freund Hyper:
*********************
>> Die Vergessensten aller vergessenen Opfer sind die Familienangehoerigen der Taeter.<<

Dazu gab es vor ca. einem halben jahr auf einem oeffentlichen TV-sender eine erschuetternde reportage: ueber verwandte von taetern. Eine taeterehefrau, die diesen taeter mal sehr geliebt hatte, schilderte ihre gefuehle, insbesondere das dilemma des schutzes ihrer kinder, was mich sehr betroffen gemacht hat. Da der taeter eine junge frau misbrauchte und diese dann aus furcht der entdeckung erschlagen hatte, gab sich diese arme ehefrau auch noch emotional eine mitschuld (Motto: ich war nicht gut genug, sodass er sich was ausserhalb der ehe suchen musste), obwohl sie rational wusste, dass das nicht stimmte. Ihr groesster horror aber war die drohende freilassung ihres mannes und dessen egoistischer wunsch der kontaktaufnahme zu seinen kindern. Sie sagte am ende leise und traurig: ich wuenschte, er waere einfach verschwunden… wobei offen blieb, was sie genau damit meinte.

Dieser aspekt, so scheint es mir, ist in der justiz voellig ausgeblendet, jedenfalls deutete die reportage keine loesungsmoeglichkeit an.

Da nach letzten GG-urteilen das kindeswohl so in den mittelpunkt gestellt wurde (versorgungsrecht bei scheidung), ist da vielleicht inzwischen eine veraenderte sichtweise in bezug zum taeter moeglich. Denn hier droht kein potentieller konflikt bei entlassung mit >moeglichen< opfern, sondern ein >konkreter< mit opfern, die sicherlich nur verlieren koennen, - den kindern der taeter! Denn diesen hat der staat ja auch seine schutzfunktion zu garantieren! Man koennte ja vll. mal das rechtsintrument der Alten Roemer aktivieren: die Verbannung! Ein Norddeutscher muss! nach der Haftentlassung nach Sueddeutschland umziehen und der Sueddeutsche umgekehrt, damit man den opfern wenigstens den anblick ihrer taeter erspart.

Und ein moerder ist automatisch auch immer taeter gegen seine familie!
*******************

Antwort:

*******************


Uel

"Man koennte ja vll. mal das rechtsintrument der Alten Roemer aktivieren: die Verbannung! Ein Norddeutscher muss! nach der Haftentlassung nach Sueddeutschland umziehen und der Sueddeutsche umgekehrt, damit man den opfern wenigstens den anblick ihrer taeter erspart."

Damit würde man in ein Grundrecht eingreifen, die Freizügigkeit. Die von Dir aufgeführten Gründe dafür sind allerdings so schwerwiegend, dass eine Verbannung als strafrechtliche Nebenfolge einer Güterabwägung mit den Grundrechten der Opfer und Opferfamilien meiner Meinung nach prinzipiell standhalten würde. Allerdings nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Danach könnte man niemanden von Norddeutschland nach Süddeutschland verbannen und ihm eine lebenslängliches Aufenthaltsverbot in Norddeutschland verpassen, man könnte aber verfassungskonform ganz sicher eine Aufenthaltsverbot in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort der Opfer und Opferfamilien verhängen. Es geht auf der Seite dieser Menschen um den Kernschutzbereich ihrer Persönlichkeitsrechte, um Artikel 1 und 2 GG, wenn der Staat ihnen aufzwingt, sich täglich oder jedenfalls öfters dem Risiko eines Zusammentreffens mit dem Zerstörer ihres Lebensglücks aussetzen zu müssen.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Petra » Di 17. Mär 2009, 12:52

Ein weiteres Problem sind die seltsamen Vorstellungen vom Notwehrrecht, die sich bei uns breitmachen. Dazu hier ein makabrer Beitrag von web.de/gmx rüberkopiert:

Frage:
Wie erkennt man den Unterschied zwischen einem Polizisten in Deutschland, in Australien und in Amerika?

Problemstellung:
Sie gehen mit Ihrer Frau und Ihren zwei Kindern durch eine verlassene Strasse.
Plötzlich taucht ein gefährlich wirkender Typ mit einem langen Messer vor Ihnen auf, schaut Ihnen scharf in die Augen und beginnt Ihnen vulgäre Ausdrücke anzuschreien.

Er zieht das Messer hoch und stürzt in Ihre Richtung. Sie tragen Ihre 9 mm-Dienstwaffe bei sich und sind ein ausgezeichneter Schütze.
Es bleiben Ihnen ein paar Sekunden, bevor er Sie und Ihre Familie erreicht.


Wie reagieren Sie?

DER DEUTSCHE POLIZIST:
(Informationsanalyse)...
- Könnte sein Messer ein kulturelles Ritualgerät sein?
- Bevorzugt er, in deutsch oder englisch angesprochen zu werden?
- Wird meine Reaktion einen Einfluss auf meine Beförderungschancen haben?
- Ist sein Handeln nur seine Art auszudrücken, dass er meinen Lohn bezahlt und er gerne meine Stelle hätte?
- Werden die Medien anschließend sein Lebensprofil nachzeichnen und zum Schluss kommen, dass alle ihn gern hatten, sogar sein Hund?
- Ist er vielleicht Mitglied einer Straßengang, die einfach von der Gesellschaft nicht richtig verstanden wird?
- Ist er ein kürzlich Eingewanderter, der noch nicht weiß, wie man sich der Polizei nähert?
- Ist er ein vorzeitig Entlassener, der nur ungenügend auf seine gesellschaftliche Wiedereingliederung vorbereitet worden ist?
- Wird meine Reaktion als Ausdruck einer rassistischen Grundeinstellung gewertet werden und mich die Stelle kosten?
- Ist er Opfer des Alco-Foetal-Syndroms und versteht deswegen einfach nicht, was er da tut?

Also werde ich ihn höflich auffordern, seine Waffe doch auf den Boden zu legen während er auf mich losgeht.


DER AUSTRALISCHE POLIZIST:
- PENG


DER AMERIKANISCHE POLIZIST :
- PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG
- klick -

- nachladen -

- PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG PENG
- klick klick klick klick -
Petra
 

Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Do 19. Mär 2009, 14:23

Hier ein podcast mit einem aufschlussreichen Radiointerview zum Thema "Jugendgewalt":


http://www.podcast.de/episode/1047493/%22Ich_schlage%2C_also_bin_ich%22_-_Gewalt_als_Methode_der_Anerkennung
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Do 19. Mär 2009, 14:28

Petra hat geschrieben:DER AMERIKANISCHE POLIZIST :
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Wegen der traurigen Aktualität kopiere ich meine Beiträge zum Waffenrecht von politik.de hier herüber, möglicherweise eröffnet bluewater auch noch einen thread dazu, der versteht wirklich etwas von der Gesamtproblematik.
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Beitrag 1:

Mal ein Link zu einem Video betr. die aktuelle Waffenmesse in Nürnberg.

http://video.web.de/watch/6116982/Waffenmesse_eroeffnet

Da wird ganz zum Schluss eine neue Art von elektronischer Sicherung von Waffen vorgestellt. Ähnliches hab ich schon einmal gesehen, da ging es um eine Sicherung, die den Schlagbolzen nur frei gibt, wenn eine authorisierte Person die Waffe in der Hand hat und über einen Daumenabdruckscanner identifiziert wird. Vielleicht sollte man das Augenmerk verstärkt auf solche Neuerungen richten.

Ansonsten bin ich aber schon seit dem Amoklauf von Erfurt der Auffassung, dass Waffen von Waffenbesitzkarteninhabern in Vereinslokalen oder bei der Polizei aufbewahrt werden sollten und nur für aktuelle Jagd- oder Schießsportveranstaltungen an den Eigentümer ausgehändigt werden sollten. Vorläufig jedenfalls, bis technische Sicherungen verfügbar sind, die es unmöglich machen, dass ein psychisch kranker Familienangehöriger des Waffenbesitzers die funktionstüchtige Waffe in die Hand bekommt.

Beitrag 2:

Monaco Franze hat geschrieben:Für mich ist das alles eine Schindiskussion. Über die Genealogie des Tatmotivs sagt sie wenig aus.


Die ist auch etwas kompliziert. Es begehen tausende Menschen jedes Jahr Selbstmord, darunter ein erheblicher Anteil von jungen Menschen, die psychisch erkrankt sind. Die haben nur nicht alle eine Schusswaffe in Reichweite. Sehr wahrscheinlich wird durch die reine Präsenz der Waffe aus vielen Selbstmorden erst ein erweiterter Selbstmord, das war ja nicht das erste mal, dass ein Jugendlicher mit Waffen des Vaters Amok gelaufen ist. Der Attentäter von Erfurt hatte sogar selbst eine Waffenbesitzkarte - mit 18 Jahren.

Übrigens wurde hier geschrieben, dass Polizeibeamte ihre Waffe auch mit nach Hause nehmen. Das ist nicht richtig, in den meisten Fällen jedenfalls nicht. Das hat mir vorgestern bei einer Unterhaltung auf einem chat erst ein Polizeibeamter näher erklärt. Und Soldaten nehmen aus traditionellen Gründen nur in der Schweiz ihre Waffe mit nach Hause, da hat es auch schon eine Reihe Tragödien nur wegen der reinen Präsenz der Waffe gegeben und das Thema ist höchst umstritten da.

Beitrag 3:

Boracay hat geschrieben: Typisch Gutmensch.

Wie soll ich morgens um 4 an meine Waffe kommen wenn ich auf die Jagd gehe?
Wer kontrolliert die Einlagerung und die Entnahme aus dem Waffendepot im Schützenhaus?
Wer ist schuld bzw. verantworlich wenn dann doch jemand eine Waffe mitnimmt?
Wer bezahlt den Tresorraum?

Wieso fordern die dreckigen Gutmenschen eigentlich ständig neue Regeln und Verbote?


Ein ziemlich einfaches Weltbild.

Dann will ich mich mal outen:

1. Ich bin für mehr Waffenscheine, also in diesem Bereich für weniger Restriktion.

2. Ich bin für viel weniger Waffenbesitzkarten und mehr Restriktion, insbesondere was die zentrale Lagerung betrifft.

Das scheint auf den ersten Blick widersprüchlich, ist es aber nicht. Einem Menschen, der überdurchschnittlich stark von Gewalt und Willkür bedroht ist - etwa aus beruflichen Gründen - und der einen einwandfreien Leumund hat, ist es nicht zumutbar, ihm einen Waffenschein zu versagen. Das könnte auf eine Situation hinauslaufen, in der dieser Mensch nur wegen seiner Wehrlosigkeit gegenüber einem bewaffenten Aggressor umkommt. In diesem Fall hat sich der Staat als Helfershelfer auf die Seite des Aggressors gestellt, weil er ihm gesetzestreue und damit unbewaffnete Bürger als Opfer zuliefert.

Dafür braucht man aber nur eine Waffe, die zu Hause sorgfältigst zu sichern ist, sonst ist der Waffenschein weg. Das muss auch stichprobenartig überprüft werden können.

Den Waffenbesitzkartenbesitzern, die nicht einen erhöhten Bedarf an Fähigkeit zur Selbstverteidigung haben, ist es dagegen leicht zuzumuten, ihre Spielzeuge zentral einzulagern und so das Risiko von Tragödien durch die reine Präsenz und Verfügbarkeit von Waffen auszuschliessen. Wie gesagt, diese Fälle häufen sich seit einigen Jahren, die jüngsten Umfragen bestätigen, dass die Bevölkerungsmehrheit nicht einsieht, nur wegen des Hobbys einiger Leute solchen Gefahren ausgesetzt zu werden. Bei den Waffenscheinen ist die Interessenabwägung eine fundamental andere, da geht es um den Kernbereich der Menschenwürde von durch Gewalt bedrohten Menschen, dieser Kernbereich darf noch nicht einmal auf Wunsch der Mehrheit angegriffen werden.
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Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » Sa 21. Mär 2009, 15:39

Ich habe gerade einen Zeit - Artikel über den berüchtigten "Arnsberger Prozess" von 1990 gefunden, hier ein Auszug:


Manuela Bolz bittet kurz vor der Entlassung ihres Vaters aus der Justizvollzugsanstalt Werl um Polizeischutz oder einen Waffenschein. Vergeblich. Auch eine psychologische Beratungsstelle hilft ihr nicht weiter. „Sie müssen lernen, mit der Angst zu leben", habe ihr die Psychologin nahegelegt, erzählt Manuela dem Gericht in Arnsberg.


Die Verfilmung als Doku - Drama unter dem Titel "Angst", die ich Mitte der 90er Jahre im Fernsehen gesehen habe, war für mich persönlich der Anstoss zu den verfassungsrechtlichen Überlegungen, die auf diesem Unterforum zum Ausdruck kommen.

Ein Schwerverbrecher schickt vor seiner Entlassung Mordrohungen aus dem Gefängnis an das Opfer und die Zeugen, die Staatsmacht kann aber leider gaaaar nichts machen, ausser den bedrohten Menschen die erbetene Waffenerlaubnis zu versagen, soviel Staatsmacht muss dann doch sein, wo kämen wir da denn sonst hin?

Alle an diesem Staatskasperletheater beteiligten Versager sind für mich Verbrecher, Unterlassungstäter. Die ihr angeborenes und unveräusserliches Naturrecht auf Selbstbehauptung gegenüber einem Todfeind wahrnehmenden Angehörigen der bedrohten Familie sind die einzigen Akteure in dieser Horrorgeschichte, die nicht einen Tag in den Knast gehört hätten.
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