Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Do 15. Dez 2016, 17:29

Auf Facebook in einer Gruppe der Sicherheitsbranche gesehen und kommentiert:

Ladendetektiv greift durch

Bei einer Auseinandersetzung in Freital wird ein Asylbewerber mit Pfefferspray verletzt. Das hat ein Nachspiel vor Gericht.

(...)

Zu der Auseinandersetzung zwischen beiden war es laut Anklage am 23. Februar dieses Jahres im Penny-Markt an der Bahnhofsstraße in Freital gekommen. Zusammen mit zwei weiteren Männern, vermutlich ebenfalls Asylbewerber, hatte das Opfer den Lebensmittelmarkt betreten und dort ganz gezielt die Konfrontation mit dem Angeklagten gesucht.

Dieser verwies die Männer des Hauses. Aber nur die zwei Begleiter verließen den Markt umgehend. Der Geschädigte blieb und drohte dem Detektiv weiter, bis der zwei Meter große Deutsche schließlich das Reizgas zückte und kurz darauf auch einsetzte. Bei dem Spray handelte es sich nicht um CS-Gas, auch als Tränengas bekannt, sondern um ein Pfefferspray, das zur Tierabwehr, nicht aber für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist.

(...)

Der Einsatz des Gases wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn der Angeklagte damit einen gleichwertigen Angriff hätte abwehren müssen, erklärte sie. Die Schubser und angetäuschte Schläge des Geschädigten seien das aber nicht gewesen. Sie war der Ansicht, dass der große und kräftige Angeklagte sich hätte anders zur Wehr setzen können.


http://m.sz-online.de/sachsen/ladendete ... 64430.html

Immerhin behauptet die Richterin nicht, dass der Einsatz einer illegalen Waffe automatisch die Notwehr ausschließen würde. Das wäre eindeutig falsch. Man kann sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar machen und wegen des Einsatzes der illegalen Waffe trotzdem durch Notwehr gerechtfertigt sein.

Es bleibt aber das generelle Problem, dass Richter ohne jegliche Erfahrungen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen völlig freihändig entscheiden, welche milderen Mittel ohne unzumutbare zusätzliche Eigengefährdung des Notwehrübenden zur Verfügung gestanden hätten. Das hat schon zu vielen Fehlurteilen geführt.

Dieses Problem umschifft die Richterin hier allerdings durch den Hinweis auf die fehlende "Gleichwertigkeit": Völlig unzumutbar sind Experimente mit möglicherweise unzulänglichen milderen Mitteln nur, wenn man die eigene körperliche Unversehrtheit oder die Dritter verteidigt. Hier geht es aber um tätliche Beleidigung und Hausfriedensbruch (wobei alle Rechtsgüter grundsätzlich notwehrfähig sind, auch die persönliche Ehre und das Hausrecht), da wäre es dem kräftigen und hochgewachsenen Sicherheitsmitarbeiter nach Auffassung der Richterin wohl zumutbar gewesen, zunächst auszuprobieren, ob er den Aggressor herausschieben oder bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnte.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon maxikatze » Fr 16. Dez 2016, 14:36

Der Einsatz des Gases wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn der Angeklagte damit einen gleichwertigen Angriff hätte abwehren müssen, erklärte sie. Die Schubser und angetäuschte Schläge des Geschädigten seien das aber nicht gewesen.

Sie war der Ansicht, dass der große und kräftige Angeklagte sich hätte anders zur Wehr setzen können.


:evil: :evil: :evil:

Das macht mich schon wieder sprachlos. Hat die Richterin auch erklärt, welche Maßnahme ihrer Meinung nach korrekt gewesen wäre? Ein K.O.-Schlag, ein Tritt in die Kronjuwelen oder das Fesseln mit Kabelbindern an die ineinander geschobenen Einkaufswagen? Das wär' doch mal was. :lol:
Man kann es drehen und wenden wie man will, das Ganovenpack hat genau gewusst, dass das Notwehrgesetz öfter mal ausgehebelt wird und er es deshalb auf eine Klage ankommen ließ.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Di 27. Dez 2016, 19:22

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

FLÜCHTLING ERSCHOSSEN: VERFAHREN GEGEN JÄGER EINGESTELLT

(...)

Beim späteren Polizei-Verhör erklärte der 63-Jährige, dass der Albaner den Einbruch gestand. Als er ein Messer in dessen Hand entdeckte, geriet er in Panik, griff zur Waffe und schoss dem 18-Jährigen in den Kopf.

Das Messer stellte sich als Multi-Tool heraus, an dem sich diverses Werkzeug befand. Trotzdem stufte die Staatsanwaltschaft Hagen das Verhalten des Jägers als Notwehr ein. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb eingestellt.

(...)


https://www.tag24.de/nachrichten/fluech ... ehr-196915

>> WoW. Mit einem Freispruch hätte ich niiieeeemals gerechnet in dem Falle. <<

Die Einstellung eines Verfahrens aufgrund der Rechtsmeinung des zuständigen Staatsanwalts ist noch lange kein rechtskräftiges Urteil. Die Angehörigen des Einbrechers könnten noch Rechtsmittel einlegen, dann wäre eine Verurteilung immer noch möglich.

Das ist z. B. im Fall des Sittenser Rentners so geschehen:

http://community.beck.de/2014/10/28/ber ... -totschlag
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 29. Jul 2017, 09:12

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

IM VIDEO FLIEGEN STÜHLE AUF DEN ANGREIFER

Hier überwältigen Passanten den Messer-Mann

++ Ahmad A. (26) tötete einen Menschen, verletzte fünf weitere ++ Erster Bürgermeister Scholz: »Messerstecher ausreisepflichtig, konnte nicht abgeschoben werden ++


(...)


http://m.bild.de/news/inland/anschlag/a ... obile.html

>> Die Passanten sehen südeuropäisch oder türkisch aus. Einen Schwarzen kann ich auch erkennen.
Biodeutsche sind nur noch mutig, wenn es gegen AfD-Rentner geht... <<

Biodeutsche sind durch eine Reihe von Fehlurteilen zum Notwehrrecht, die in den letzten Jahren durch die Medien gegeistert sind, verunsichert.

Migranten werden nicht so leicht einer Überschreitung des Notwehrrechts (wo keine ist) verdächtigt, das macht den Unterschied aus.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Staber » Sa 29. Jul 2017, 12:53

Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph hat mal gesagt,
Zitat
„Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.“


Als ich die Überschrift irgendwo in den Weiten des Internets zum ersten mal las: "Messerangriff in Supermarkt in Hamburg", schossen mir ohne jegliches Hindernis folgende Worte durch den Kopf:
Moslem, Flüchtling , Asylant .Woher das wohl kommt ?
Es sind die Opfer von Merkel.
Wann wird sie endlich dafür bestraft ?
Nun wird das immer gleiche Gelaber der Politiker wieder auf uns niederprasseln:"Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen."..."Bitte keinen Generalverdacht gegen Moslems."....."Es hat nichts mit dem Islam zu tun."
Und sonstiges BlaBlaBla derjenigen, welche für jedes Opfer bei uns verantwortlich sind, die schuldig sind, die Mittäter sind.

Frau Merkel, ja ich meine sie und ihre rund 600 JA-Sager im Bundestag. Ihr seid alle Mittäter. Ihr gehört alle bestraft dafür.

Nachtrag!
Der Taugenichts Olaf Scholz von der SPD sagte, das der Mörder ein "ausreisepflichtiger Ausländer" sei, der aber nicht abgeschoben werden konnte, weil er keine Papiere hatte.
So ist das, Herr Scholz, wenn man< Nicht-Einreise-Berechtigte >illegal ins Land schleusen läßt.
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon maxikatze » Sa 29. Jul 2017, 17:42

Staber hat geschrieben:Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph hat mal gesagt,
Zitat
„Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.“


Als ich die Überschrift irgendwo in den Weiten des Internets zum ersten mal las: "Messerangriff in Supermarkt in Hamburg", schossen mir ohne jegliches Hindernis folgende Worte durch den Kopf:
Moslem, Flüchtling , Asylant .Woher das wohl kommt ?
Es sind die Opfer von Merkel.
Wann wird sie endlich dafür bestraft ?
Nun wird das immer gleiche Gelaber der Politiker wieder auf uns niederprasseln:"Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen."..."Bitte keinen Generalverdacht gegen Moslems."....."Es hat nichts mit dem Islam zu tun."
Und sonstiges BlaBlaBla derjenigen, welche für jedes Opfer bei uns verantwortlich sind, die schuldig sind, die Mittäter sind.

Frau Merkel, ja ich meine sie und ihre rund 600 JA-Sager im Bundestag. Ihr seid alle Mittäter. Ihr gehört alle bestraft dafür.

Nachtrag!
Der Taugenichts Olaf Scholz von der SPD sagte, das der Mörder ein "ausreisepflichtiger Ausländer" sei, der aber nicht abgeschoben werden konnte, weil er keine Papiere hatte.
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Hat jemals ein Bundeskanzler unser Land noch schlechter regiert? Nein, mir ist keiner bekannt.
Die Duldung der massenhaften und nicht überschaubaren Invasion aus Nord-Afrika war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der größte Fehler des Jahrhunderts. Es sind nicht nur die ausufernden Kosten, die das Land in die Knie zwingt. Es wird scheitern, weil die meisten aus dieser Bevölkerungsgruppe kaum integrierbar sein dürfte und sie auf Wettbewerb und Hochleistung überhaupt nicht eingestellt ist. Wir werden es daher mit weiteren Parallelgesellschaften zu tun bekommen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Do 16. Nov 2017, 16:20

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Fünf Mädchen im Zug belästigt – und kein Fahrgast hilft

Stand: 15.11.2017 | Lesedauer: 2 Minuten

Als zwei Männer eine Gruppe Mädchen in einer Regionalbahn bedrängen, reagiert kein einziger Mitreisender. Nur eine Gleichaltrige schaut nicht weg. Doch ihr engagierter Einsatz bleibt für sie nicht ohne Folgen.

(...)


https://www.welt.de/vermischtes/article ... hilft.html

>> ... und kein Fahrgast hilft. <<

Das ist mittlerweile der Normalzustand in Deutschland. Es ist schon bei Unfällen psychologisch schwierig, aus einer großen Gruppe von Zeugen hervorzutreten und erste Hilfe zu leisten. Jeder denkt, dass irgendwer unter den vielen Menschen das besser kann als er selbst.

Der Nothilfe in Fällen von Gewalt in der Öffentlichkeit steht noch eine zweite Hürde entgegegen, nämlich eine Reihe von aberwitzigen Gerichtsurteilen zum Notwehrrecht, die durch alle Medien gegeistert sind. Hier fing das an:

https://www.heise.de/tp/features/Muench ... 82688.html

Wenn Menschen, die wehrhaft und mutig genug sind, in Situationen wie hier vorliegend Nothilfe zu leisten, jedwede Rechtssicherheit verweigert wird, muss die Justiz sich die letzte Verantwortung für das erbärmliche Bild, das unsere Gesellschaft in dieser Regionalbahn abgegeben hat, zurechnen lassen.

Zu den möglichen Motiven für Rechtsbeugungen in Notwehrfällen:

>> Eine ganz spezielle - unzulässige - Motivation könnte in Fällen äußerst restriktiven Umgangs mit dem Notwehrrecht hinzukommen: Man will einer Eskalation der Gewalt in der Öffentlichkeit und Selbstjustiz vorbeugen, kann die typischen kriminellen Aggressoren aber nicht wirksam abschrecken, also hält man sich an die Notwehr übenden Normalbürger, die sich eine berufliche Existenz aufgebaut haben und mit einer Gefängnisstrafe sehr viel mehr riskieren als asoziale Kriminelle. <<

viewtopic.php?f=7&t=455#p3631
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Do 16. Nov 2017, 17:20

man die assigen idioten ein stempel auf ihre hirne einbrennen lassen. Darauf steht" Ich bin ein A..loch und habe keinen respekt. Ihr könnt mich verprügeln" die täten nie wieder was tun.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Do 16. Nov 2017, 17:23

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:man die assigen idioten ein stempel auf ihre hirne einbrennen lassen. Darauf steht" Ich bin ein A..loch und habe keinen respekt. Ihr könnt mich verprügeln" die täten nie wieder was tun.


Tja, dann landest Du im Knast, wenn Du den Tätern was tust. Deswegen fühlen die sich ja so wohl in Deutschland und trauen sich alles mögliche, was sie anderswo nicht riskieren würden.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Fr 17. Nov 2017, 11:07

Auf Facebook zu obigem Beitrag geschrieben:

>> Die Jedermannrechte lassen genügend Raum für jeden zu, der sich oder einem anderen helfen möchte. <<

Das in Deutschland geltende Notwehrrecht lässt in der Tat jedermann einen im internationalen Rechtsvergleich sehr weiten Spielraum. Mein Beitrag fokussiert allerdings - insbesondere hinsichtlich des LG München - auf den Begriff "Rechtsbeugung". Rechtsbeuger zerstören jede Rechtssicherheit total, der Spielraum ist somit auf Null reduziert.
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