Sicherheit der Bürger

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Sicherheit der Bürger

Beitragvon AlexRE » So 26. Nov 2023, 23:08

Ein Gewalttäter überfällt eine Seniorin, erwürgt sie beinahe, und wird von der zuständigen Bereitschaftsstaatsanwältin sofort wieder auf freien Fuß gesetzt, anstatt ihn dem Haftrichter vorzuführen:

https://www.bz-berlin.de/berlin/staatsa ... -eine-frau

Danach begeht er direkt eine Vergewaltigung. :evil:

Mir fällt zu solchen Vorfällen nichts mehr ein, was man den AfD - geneigten Wutbürgern da noch entgegenhalten könnte.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Sicherheit der Bürger

Beitragvon maxikatze » Mo 27. Nov 2023, 11:50

AlexRE hat geschrieben:Ein Gewalttäter überfällt eine Seniorin, erwürgt sie beinahe, und wird von der zuständigen Bereitschaftsstaatsanwältin sofort wieder auf freien Fuß gesetzt, anstatt ihn dem Haftrichter vorzuführen:

https://www.bz-berlin.de/berlin/staatsa ... -eine-frau

Danach begeht er direkt eine Vergewaltigung. :evil:

Mir fällt zu solchen Vorfällen nichts mehr ein, was man den AfD - geneigten Wutbürgern da noch entgegenhalten könnte.

Habe es im Focus auch gelesen. Mein Kommentar dazu, der nicht freigeschaltet wurde:

Habe die Schnauze gestrichen voll von diesen kriminellen Bastarden, die sich hier in Sicherheit wiegen können, weil sie wissen, dass sie nicht abgeschoben werden. Dabei gibt es eine klare Regelung in Artikel 33 der GFK Abs 2 und ich zitiere wörtlich:
>> .... (2) Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.<< -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention unserer Bundesjustizministerin nicht bekannt ist.
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Re: Sicherheit der Bürger

Beitragvon AlexRE » Mo 27. Nov 2023, 13:20

Die "Bastarde" haben natürlich keine Chance auf Freischaltung.

Kein einziger Syrer wird abgeschoben, ganz egal, was für Verbrechen er begeht. Das wäre ja lebensgefährlich für ihn. :shock:

Außerdem hat Deutschland keine diplomatischen Beziehungen mit Syrien, das ginge also auch verfahrenstechnisch nicht.
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