Reform des Mord - § 211 StGB

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Reform des Mord - § 211 StGB

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mi 9. Mai 2018, 15:31

cool danke für die Info.

aber ich will trotzdem was los werden. ich finde wenn einer eine sehr schwere Straftat begangenhat ( egal wer) dann nicht mehr 15 Jahre sondern für immer ( 15 jahre muss weg fallen) denn die sitzen die auf einer A.. backe ab. haben noch ne Liebesbeziehung draußen die immer wieder zu ihm kommt in den Knast. Und machen alles im Knast mit weil es denen sonst zu langweilig wird und erzählen jedem dass sie geheilt sind. dann kommen sie raus und was ist? sie fangen von vorne an. ist es das wert? ich denke nein.

https://www.zeit.de/2014/06/gefaengnis- ... gen-frauen
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Sonnenschein+8+
 
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