Und nochmal Daschner

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Fr 4. Jun 2010, 11:28

Noch ein Beitrag von politikforen.net hierher kopiert:
_______________

Cinnamon hat geschrieben:Nö. Gäfgen lebenslang wegsperren haben sie ja ausdrücklich für rechtmäßig befunden. Nur dass Daschner nicht angemessen bestraft wurde, das haben sie kritisiert. Wie auch GG146 schon sagte: Daschners Aktenvermerk spricht stark dafür, dass der Fall zum Präsedenzfall werden sollte.


Ich hätte vllt. noch hinzufügen sollen, dass meiner Meinung nach überall auf der Welt Ermittler in vergleichbaren Extremsituationen illegal solche Methoden anwenden und das einfach vertuschen. Wie der andere verurteilte Ermittler im Fall Gäfgen / Daschner während des Verhörs gesagt hatte: "Einem Kindermörder glaubt man nicht". Der Fall konnte also nur durch die besondere Rechtsauffassung von Herrn Daschner und den deshalb angefertigten Aktenvermerk vor Gericht kommen.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Di 8. Jun 2010, 15:31

Zur Info hier noch das komplette Urteil der grossen Kammer des EuGHMR:


Gäfgen gegen Deutschland

Das Gericht sieht eine Verletzung des Folterverbots nach Art. 3 EMRK als gegeben und hält die strafrechtliche Verfolgung durch die Bundesrepublik für unzulänglich, hier ein Auszug aus der Urteilsbegründung:

Der Gerichtshof war überzeugt, dass die deutschen Gerichte, sowohl im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer als auch in demjenigen gegen die Polizeibeamten, ausdrücklich und eindeutig anerkannt hatten, dass die Behandlung des Beschwerdeführers bei seinem Verhör gegen Artikel 3 verstoßen hatte.

Er stellte jedoch fest, dass die der Nötigung im Amt bzw. Verleitung eines Untergebenen zur Nötigung im Amt für schuldig befundenen Polizeibeamten nur zu sehr geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden waren. Die deutschen Gerichte hatten eine Reihe von mildernden Umständen berücksichtigt, insbesondere die Tatsache, dass die Beamten in der Absicht handelten, J.s Leben zu retten. Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass der vorliegende Fall nicht vergleichbar war mit Beschwerden über brutale Willkürakte von Staatsbeamten. Dennoch erwog er, dass die Bestrafung der Polizeibeamten nicht den notwendigen Abschreckungseffekt hatte, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen. Zudem gab die Tatsache, dass einer der Beamten später zum Leiter einer Dienststelle ernannt worden war, Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert hatten.


Nachfolgend begründet das Gericht dann noch, warum es eine Verletzung des Anspruches auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK nicht für gegeben hält. Gäfgen hat demnach nur einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. ein Schmerzensgeld, nicht aber auf einen neuen Prozess.

Hinsichtlich der Grundsatzfragen zum Beweisverwertungsverbot hat der EuGHMR also auch mit diesem Urteil die deutsche Rechtsprechung bestätigt, die von der amerikanischen insoweit abweicht:

lto.de/Wichtige-Rechtsfragen-am-falschen-Sachverhalt-aufgehaengt
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » So 27. Jun 2010, 12:32

U. Perwass zu den Leitsätzen des Urteils des EuGHMR in Sachen Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland:

1. Rational und richtig:

Keine Folter!


Es gibt also doch graduelle Unterschiede in der Behandlung von Tätern! Polizeivizepräsident Daschner und Kommissar E. haben somit nicht gefoltert! Ein absolutes Tabu gibt es demnach nicht! Dem Opfer jegliches Abwägen seiner Rechte von vorneherein zu versagen, ihn gnaden- und würdelos abzuweisen ohne im konkreten Fall die Situation zu klären, verstößt demnach gegen die Würde des Opfers und somit gegen unsere Verfassung.



2. Irrational und missdeutend:

Drohungen mit der Absicht Informationen zu erpressen!


Die Drohungen wurden ausgesprochen, um ein Menschenleben zu retten, nicht um Informationen zu erpressen. Die Information, dass der Entführer vor ihnen saß, hatte die Polizei bereits. Es brauchte nicht mehr ermittelt zu werden. Es ging jetzt eindeutig um Gefahrenabwehr, um die Rettung eines Menschenlebens!



3. Unfassbar unmenschlich:

Absolutes Verbot sogenannter unmenschlicher Behandlung auch bei Gefahr für Leib und Leben des Einzelnen und selbst der ganzen Nation


Quelle: ulrich.perwass.de/VerfassungsbruchWuerdemord

Die Bezeichnung "Würdemord" für das Aufopfern des Lebens eines entführten Menschen zum Schutz der Menschenwürde des Entführers ist von dem "Ehrenmord" in archaischen Kulturen abgeleitet und soll das Selbstverständnis europäischer staatlicher Unterlassungstäter in Frage stellen, nach dem sie selbst den höchsten Stand der Rechtskultur erreicht zu haben glauben.
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Do 16. Dez 2010, 19:27

Magnus Gäfgen hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt:

Der Anwalt von Gäfgen, Michael Heuchemer, beruft sich in seinem Wiederaufnahmeantrag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Juni. Dieser hatte im Juni entschieden, dass die Gewaltandrohung gegen den heute Fünfunddreißigjährigen während des Polizeiverhörs nach dem Verschwinden des Jungen ein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention war. Gleichwohl befanden die Straßburger Richter, dass Gäfgen ein faires Strafverfahren hatte und der Prozess nicht neu aufgerollt werden muss.

Anwalt sieht Voraussetzung für Wiederaufnahme

Der Rechtsanwalt sieht dagegen die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Straßburger Richterspruch dennoch erfüllt. Ein Urteil, das auf einem Verstoß gegen das Folterverbot beruhe, dürfe keinen Bestand haben, sagte Heuchmer.


Quelle: faz.net

Es mag ja ein gewisser Widerspruch in den Festellungen des EuGHMR liegen, dass das absolute Folterverbot, nicht aber der Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK verletzt sei. Aber mit dem Widerspruch wird jedes Gericht irgendwie fertig werden, den Kerl lassen sie ganz sicher nicht laufen.

Nicht auszudenken, mit Haftentschädigung auch noch...
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon AlexRE » Do 4. Aug 2011, 21:16

Heute hat das Landgericht Frankfurt M. Gäfgen 3.000 Euro Schmerzensgeld für eine "eklatante schuldhafte Verletzung seiner Menschenrechte" zugesprochen:

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_42230931

Ich finde die Summe ziemlich niedrig für diese eklatante Schuld. Offenbar schreiben Richter auch nicht mehr in Urteile, was sie wirklich denken.

Das wurde heute auf dem Partnerforum realization dazu geschrieben:

Allerdings sollte nun auch die Familie des ermorderten kleinen Jungen dessen Mörder auf Schmerzensgeld verklagen wegen der schweren psychischen Schäden, die der Verlust bei ihnen verursacht hat. Das macht die Tat nicht ungeschehen, das bringt den Jungen nicht zurück - aber der Schei...kerl, der ihnen und dem Kleinen das angetan hat, wäre sein gerade erkämpftes Schmerzensgeld wieder los.


Die Eltern würden sicher einen Titel bekommen, wenn sie nicht schon einen haben. Immaterieller Schadensersatz / Schmerzensgeld ist allerdings unpfändbar. Vermutlich wir das für Anwaltkosten draufgehen.
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon GasGerd » Fr 5. Aug 2011, 16:15

Auf gmx laufen gleich zwei threads zu dem Urteil zugunsten Gäfgens. Ich habe auf beiden jeweils einen Beitrag geschrieben:

duckdonalds

"Ich für meinen Teil verstehe die Eltern nicht!!!!! SCHAUEN TATENLOS ZU!!!!!"

Bis zu dem Theater um den Fall Gäfgens / Daschner / Metzeler haben ja die Eltern von entführten Kindern ja keinen Anlass gehabt, dem Rechtsstaat zu misstrauen. Das werden jetzt vermutlich nicht mehr alle reichen Väter und Mütter - speziell deren Kinder sind ja durch Kindesentführungen gefährdert - so sehen.

Wer weiß, vielleicht hat es inzwischen schon wieder eine Entführung gegeben und die (reichen) Eltern haben NICHT die Polizei hinzugezogen, sondern private Sicherheitsspezialisten, die sie sich ja leisten können. Diese Experten (die z. B. in US - amerikanischen Zeitungen offen inserieren) werden notfalls legal / illegal / sch....egal tun, was unbedingt getan werden muss.

Das kommt dann natürlich nicht an das Licht der Öffentlichkeit, wenn solche Profis foltern müssen, um das Kind zu retten, können sie anschließend natürlich keinen von den Gangstern am Leben lassen, weil sie selbst und ihre Auftraggeber für die Wahrung des Lebensrechts des Kindes in den Knast müssten, wenn es Zeugen gäbe.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12739594?sp=938#jump
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Re: Und nochmal Daschner

Beitragvon GasGerd » Fr 5. Aug 2011, 16:20

Und das zu einem oberschlauen Rechtsphilosophie - Professor:

""Der Rechtsstaat muss der Gesellschaft das zumuten", sagte Ulfrid Neumann, Professor für Rechtsphilosophie an der Frankfurter Goethe-Universität, der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Derartige Entscheidungen sind der Preis, den wir bezahlen müssen, wenn wir in einem Rechtsstaat leben wollen."

Das strafgerichtliche Urteil gegen Herrn Daschner hat die Rechtsstaatlichkeit bereits gewahrt und keine Fragen offen gelassen, Herr Professor!!!

Dem Schwerverbrecher, der sein eigenes Unbill weit überwiegend mitverschuldet hat und der absolut schmerzensgeldunwürdig ist ("immaterieller Schadensersatz soll den " Rechtsfrieden wiederherstellen", Herr Professor!!!)

Der einzige verbleibende denkbare Zweck eines zivilrechtlichen Obsiegens des Mörders (mit Schuldschwerevermerk, Herr Professor!!!) ist eine Machtdemonstration der Gralshüter einer (Pseudo-) Menschenrechtsideologie gegenüber dem tumben Volk.

"Wir haben die Macht, der Pöbel hat in Rechtsfragen die Schnauze zu halten", das steht in dem Urteil, Herr Professor!!!

Im Namen des Volkes!


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12748815?sp=21#jump
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 25. Sep 2012, 06:27

DieLara hat geschrieben:Wie man sich doch irren kann! ;)

Während Demo bei mir auf der schon sehr bekannten "Abschussrampe" stand, hat sich Steffilein vorher "verdünnisiert". Soweit die Reduktion (oder doch nur Fluktation?) in einem ehemals angeblich "freiem" Forum.

Tja, bald kann ich das Lied von den "10 kleinen Jägermeistern" singen. :lol:

Link



Moin, moin, ihr Lieben!

Ja, so ist das, natürliche Selektion. ;)
Das Lied ist schon deren Markenzeichen, denn wir nannten DAS DORT von Anfang an Totgeburt.
Ohne die Gagas hatten die Ex Elsen keine Chance mehr, wenn da nicht noch Demo und ein einzig liberaler, schnusseliger patagon wäre.

Am Ende siegt doch meist das Gute!

Oder etwa nicht?
Soll ja bald wieder ein Märchenbuch geben. :mrgreen:

Bild

Jemand von euch gestern den Jakob von Metzler Film gesehen?
Wirklich ergreifend.
Natürlich hat Daschner moralisch richtig gehandelt, aber natürlich darf man keine Folterandrohungen legalisieren oder relativieren.
Dann wäre einem Missbrauch damit Tür und Tor geöffnet.
Moral und Gesetz gehen öfters mal nicht Hand in Hand.
Es gibt eben Situationen im Leben, da muss und darf man auch gegen Gesetze verstossen, wenn es darum geht, dass das einer höheren Sache, wie dem Schutz von Leben, dient.
Das muss dann wohl jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen und auch bereit sein eventuelle Konsequenzen zu tragen.
Egal, wie es dann das Gesetz sieht oder ein Urteil.
Das Gericht aber musste so entscheiden.

Was allerdings viel schlimmer ist, dass es sich wieder einmal um Aussage gegen Aussage handelte.
Gäffgen hatte die Möglichkeit sich während der Haft genau darauf zu konzentrieren, das für sich zu gebrauchen und mmAUSZUSCHMÜCKEN.
Es wäre besser gewesen, ein zweiter Mann wäre beim Verhör dabei gewesen oder wenigstens ein Band wäre mitgelaufen...um beweisen zu können, dass der gestörte Mörder seine Lügenserie nur fortsetzt.
Soziopathen sterben nicht aus.
Auf beiden Seiten.
Die Gefahr jedoch, dass seitens der Justiz und besonders von Menschen, die mit Macht nicht umgehen können - das können die wenigsten - ist aber zu gross.
Das Urteil ist doch nicht wirklich wichtig, die meisten Menschen stehen doch hinter Daschner.
Wie sagte er selbst, dass wenn ein Täter verhaftet wird und ihm die Handschellen "bis auf die Knöchel" schmerzhaft zugedrückt werden müssen, dann ist das Gewaltabwehr, wenn Schmerz angedroht wird, dann gleich Folter.
VOR DER POLIZEI hatte Gäffgen niemals Todesangst, DAS nehme ich ihm auch nicht ab, da wurde er nur bildlich damit konfrontiert, was solchen wie ihm, im Knast geschehen könnte...der kleine Jakob von Metzler hatte wirklich Todesangst und musste dann leider auch noch sterben.
Nun ja, Soziopathen und deren widerliche Mitleidsmaschen sind nicht neu.
Werden sie ertappt, sind die anderen immer die Bösen und sie die armen Opfer. :roll:
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild und wunderbar.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon maxikatze » Di 25. Sep 2012, 06:55

Jemand von euch gestern den Jakob von Metzler Film gesehen?


Ja.
Das Buch von Ortwin Ennigkeit habe ich vor einigen Monaten gelesen und habe natürlich mit Spannung auf den Film gewartet.
"Um Leben und Tod" habe ich im Forum bereits erwähnt und etwas dazu geschrieben. Ich wiederhole das an dieser Stelle noch einmal:
Bild
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... 1&start=10
Zitat Ennigkeit:
Wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos waren, blieb als Ultima Ratio nur noch die Androhung körperlicher Schmerzen.
Wolfgang Daschner war bewusst, dass er sich in einer juristischen Grauzone befand,aber es gab keine andere Lösung.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Wenn aber beides nicht möglich ist, nämlich die Würde des Täters zu achten und gleichzeitig die Würde des Opfers zu schützen, muss eine Entscheidung getroffen werden.
Im vorliegenden Fall ist das Recht des entführten Kindes auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit existenziell bedroht, während das Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit allenfalls partiell beeinträchtigt würde.....



Der Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit hat einige Jahre gebraucht, um das Verbrechen am 27. September 2002 und die darauffolgende Ereignisse zu verarbeiten und in einem Buch festzuhalten.
Die Familie des ermordeten Kindes zeigte Verständnis für die geplante Erscheinung des Buches und ohne dieses Einverständnis gäbe es das Buch "Um Leben und Tod" nicht.
O.E. schildert die dramatischen Vorgänge um den Entführungsfall Jacob v. Metzler.
Der Täter, Magnus Gäfgen, war nur wenige Tage nach der Entführung verhaftet worden. Er log, bezichtigte völlig unbeteiligte Menschen der Tat und gab an, dass er von jemandem beauftragt wurde, das Lösegeld abzuholen, er aber angeblich nicht wusste, was genau dahintersteckt. Die Tat konnte ihm aber trotzdem nachgewiesen werden.

Gäfgen und sein erster Anwalt Endress hatten aus einem Kindermörder ein Folteropfer machen wollen und reichten mit seinem neuen Anwalt eine Beschwerde vor dem EGMR gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, mit dem Vorwurf, dass sie Folter erlaubt hätten.
Der EGMR argumentierte, dass Gäfgen nicht geltend machen könne, Folteropfer zu sein. Hat aber im Juni 2010 entschieden, dass G. "unmenschlichen Behandlungen" ausgesetzt gewesen sei. Das EGMR sagte aber auch, dass er sein angeblich erpresstes Geständnis frei und ohne unter Zwang wiederholt hatte. Denn gefoltert wurde M.G. zu keinem Zeitpunkt!


Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner wurde wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat und gegen den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit wegen Nötigung im Amt, zu Geldstrafen verurteilt.
Ein Urteil im Namen des Volkes?
Weil Daschner laut darüber nachdachte und zu prüfen erwog, ob man ein Wahrheitsserum (Natriumpentothal) beschaffen könne. Es sollte unter polizeiärztlicher Aufsicht zur Anwendung kommen.
(Nach Verabreichung des Serums wird man ohne zu zögern sehr gesprächig. Diese Verhörmethode ist in Deutschland verboten)
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 25. Sep 2012, 07:09

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Wenn aber beides nicht möglich ist, nämlich die Würde des Täters zu achten und gleichzeitig die Würde des Opfers zu schützen, muss eine Entscheidung getroffen werden.
Im vorliegenden Fall ist das Recht des entführten Kindes auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit existenziell bedroht, während das Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit allenfalls partiell beeinträchtigt würde.....


Der entscheidende Punkt.
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild und wunderbar.
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