Moin!
In der Konzeption des Jugendstrafrechts soll doch ohnehin der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen. Einem zehnjährigen Gewalttäter mag die EINSICHT fehlen, dass er kriminell handelt. Es kann mir aber schlechterdings niemand erzählen, dass ihm automatisch auch die EinsichtsFÄHIGKEIT fehlt und genau da muss das (Jugend-)Strafrecht ansetzen. Wenn es das Elternhaus aus irgend einem Grund nicht geschafft hat, das Kind auf den richtigen Weg zu lenken, muss die Gesellschaft eingreifen - zu ihrem eigenen Schutz und im Interesse des jungen Straftäters selbst. Von daher gilt es, das Alter der Strafmündigkeit deutlich abzusenken - gerne auch auf 10 Jahre - und dann eben der individuellen Einsichtsfähigkeit angepasste erzieherische Sanktionen zu verhängen, die bei den jungen Tätern die entsprechende Einsicht reifen lässt. Ähnlich läuft es ja auch bei den Heranwachsenden.