Im Sommer 2000 missbrauchte er einen sieben Jahre alten Jungen sexuell. Die Mutter Elsa Kulaç erfuhr davon und zeigte ihn an. Es stellte sich heraus, dass er sich in mindestens 20 Fällen seit 1996 an Jungen vergangen hatte. Er hatte, wie er eingestand, Kindern Kekse angeboten, wenn sie sich auf Doktorspiele einließen. Im September 2001 wurde er in Bayreuth in eine Psychiatrie eingewiesen.
maxikatze hat geschrieben:Im Sommer 2000 missbrauchte er einen sieben Jahre alten Jungen sexuell. Die Mutter Elsa Kulaç erfuhr davon und zeigte ihn an. Es stellte sich heraus, dass er sich in mindestens 20 Fällen seit 1996 an Jungen vergangen hatte. Er hatte, wie er eingestand, Kindern Kekse angeboten, wenn sie sich auf Doktorspiele einließen. Im September 2001 wurde er in Bayreuth in eine Psychiatrie eingewiesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulvi_Kula%C3%A7
Der harmlose Dorftrottel, so wie er mitunter dargestellt wird, ist er nicht.
Sexueller Missbrauch ist eine schwere Straftat und selbst wenn sich bald seine Unschuld am Mord des Mädchens herausstellen sollte, wird er nicht in die Freiheit entlassen, sondern bleibt in der geschlossenen Psychiatrie.
Tötung von Sexualtäter: 16-jähriger Berliner zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
In einer Berliner Hochhaussiedlung hatte ein Jugendlicher einen vorbestraften Sexualtäter erstochen - zuvor soll er selbst von dem Mann missbraucht worden sein. Nun ist der 16-Jährige wegen Totschlags verurteilt worden.
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Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen beantragt. Nach Argumentation des Anklägers habe der Junge Selbstjustiz geübt, sagte der Gerichtssprecher. Er habe sein eigenes Urteil vollstreckt, statt sich staatlichen Stellen anzuvertrauen, habe die Staatsanwaltschaft argumentiert.
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Der 15-Jährige gab zu, dass es bei dieser Gelegenheit zwischen ihm und Harry H. zu sexuellen Handlungen kam. Einzelheiten gab er nicht preis. Doch wieso konnte es überhaupt so weit kommen? Flößte H. seinem Gast mehr Alkohol ein, als der vertragen konnte? Wendete er Gewalt an? Konnte John S. seinen Widerwillen nicht deutlich machen? War es wirklich das erste Mal, passierte nicht schon früher etwas?
Die Fragen sind bislang alle unbeantwortet geblieben, denn auch dieses Strafverfahren, ausgelöst durch einen zufällig auftauchenden Zeugen, endete ergebnislos, wurde schnell eingestellt. Grund: John, der sich schrecklich schämte, zog seine Aussage zurück, behauptete plötzlich, es sei nur ans Knie gefasst worden.
In Wahrheit hat John S. die Vorgänge in H.s Apartment wohl nie verarbeitet. Er versucht zwar, die Erinnerung beiseitezuschieben, die Schmach, die er in seinen Augen erlitten hat, einfach zu vergessen. Er geht zur Schule wie immer, führt die Hunde aus, trifft sich weiterhin mit seinen Freunden. Schaut sogar an Halloween mit einem Kumpel bei Harry H. vorbei, der eine große Party schmeißt, Wodka spendiert und so tut, als wäre nichts geschehen.
Einen Tag später, am 1. November 2012, funktioniert jedoch kein Verdrängen mehr. John S. will den 40 Jahre älteren Mann wegen der Sexualkontakte zur Rede stellen, vielleicht auch angreifen. Beim Anblick von H. und dessen vermülltem Apartment gerät er jedenfalls in nie gekannte Wut. "Da wusste ich, er muss sterben", berichtet er hinterher in seltener Offenheit der Mordkommission. Und schildert minutiös, wie er Harry H. tötete.
Er stürzt in die Küche, holt ein Messer, geht auf den Mann los, stößt ihm das Messer in die Brust, zweimal. Harry H. hebt abwehrend die Arme, dreht sich um, läuft in Richtung Parterrefenster. "Da hab ich noch mal zugestochen", erklärt John S., diesmal mit einem noch größeren Messer.
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"Es geht um einen Racheakt", sagt Oberstaatsanwalt Martin Steltner, damit hätte John S. aus einem niedrigen Beweggrund gehandelt. Der Ermittler glaubt, dass der Junge eine längere sexuelle Beziehung zu seinem Opfer hatte, als er zugibt.
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Prozess im Fall Jonny K.
Jugendgerichtshilfe spricht sich für milde Strafen aus
Bei zwei der sechs Angeklagten im Prozess um die Prügelattacke auf Jonny K. bescheinigt die Jugendgerichtshilfe, dass kein Gewaltpotenzial vorliege. Auch die Beweisaufnahme konnte nicht, wie geplant, abgeschlossen werden. Das Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft bleibt deshalb aus.
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Doch die vier Monate Haft, die U. hinter sich hat, hätten ihn aus Sicht der JGH „sehr beeindruckt“. Man schlage eine Bewährungsstrafe vor. Im Falle von Memet E. sprachen sich die Helfer für eine Verwarnung und Arbeitsleistungen aus, gegen Osman A. wurde ein vierwöchiger Arrest und auch Freizeitarbeit vorgeschlagen. Sollte das Gericht doch Jugendstrafen verhängen, dann auf Bewährung sein. Der Prozess geht Dienstag weiter.
Was bedeuten die Aussagen
der JGH für mich als einfachen Bürger.
1. Es scheint in Berlin eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass ich nachts tot getreten werde.
2.Der Staat als Träger des Gewaltmonopols hier in der Bundesrepublik will oder kann mein Leben nicht schützen.
3. Das heißt als Bewohner Berlins muss ich solche Plätze und Orte als No-Go-Aeras meiden, wenn ich nicht mein Leben und meine Gesundheit einbüßen will.
4. Ich muss schließlich jederzeit damit scheinbar rechnen ein solches Gewaltopfer wie Johnny K. zu werden.
5. Damit geht eine Einschneidung meiner persönlichen Freiheit einher, die ich aber nicht bereit bin hinzunehmen.
6. Unter diesen Umständen bleibt nur für mich nur eines übrig mich illegal zu bewaffnen, und das kann es nicht sein....
DIe Herren gehören nach Erwachsenrecht verurteilt, jede Bewährungsstrafe ist nicht schuld angemessen, 8 Jahre Gefängnis wäre ein vernünftiges Signal und übrigens ich habe mittlerweile auch eine geringe Frusttoleranz bei den Aussagen der JGH.Den Hauptschulabschluss können die Herren gerne im Gefängnis nachholen. Möglichkeiten gibt es ja dort zu genüge.
Es sei zu berücksichtigen, so die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe, dass die Angeklagten noch bei den Eltern leben und auch noch keine Vorstellungen über ein eigene Leben hätten. Der 19-jährige Osman A. sei vor dem Vorfall auf dem Alexander wegen Gewaltstraftaten niemals auffällig geworden, hieß es. Er ordne sich andererseits aber stark einer Gruppe unter und sei "dann auch nicht in der Lage, die Tragweite seines Handelns zu begreifen".
Künftig, so die Sozialarbeiterin, seien von Osman A. aber keine weiteren Straftaten zu erwarten. Sie plädierte, gegen ihn einen vierwöchigen Dauerarrest zu verhängen, der durch die erlittene Untersuchungshaft aber schon abgegolten sei. Außerdem möge das Jugendgericht ihm die Auflage geben, Freizeitarbeiten zu verrichten.
Schwester findet Einschätzungen "unerträglich"
Tina K. sagte der "Welt", dass sie große Probleme hatte, den Jugendgerichtshelferinnen zuzuhören. So es doch keineswegs zwingend mit einer Entwicklungsverzögerung zu erklären, wenn die Angeklagten noch bei ihren Eltern wohnen. "Weiß doch eigentlich jeder, der sich damit beschäftigt, dass diese Jungs aus türkischstämmigen Familien in der Regel das Elternhaus erst verlassen, wenn sie heiraten", sagte die 28-Jährige.
AlexRE hat geschrieben:Das ist wirklich kaum zu fassen:Es sei zu berücksichtigen, so die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe, dass die Angeklagten noch bei den Eltern leben und auch noch keine Vorstellungen über ein eigene Leben hätten. Der 19-jährige Osman A. sei vor dem Vorfall auf dem Alexander wegen Gewaltstraftaten niemals auffällig geworden, hieß es. Er ordne sich andererseits aber stark einer Gruppe unter und sei "dann auch nicht in der Lage, die Tragweite seines Handelns zu begreifen".
Künftig, so die Sozialarbeiterin, seien von Osman A. aber keine weiteren Straftaten zu erwarten. Sie plädierte, gegen ihn einen vierwöchigen Dauerarrest zu verhängen, der durch die erlittene Untersuchungshaft aber schon abgegolten sei. Außerdem möge das Jugendgericht ihm die Auflage geben, Freizeitarbeiten zu verrichten.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article118603490/Angeklagten-werden-Reifeverzoegerungen-attestiert.html
Der arme Junge kann die Tragweite seines Handels nicht begreifen, die Sozialarbeiterin weiß aber trotzdem, dass keine weiteren Straftaten zu erwarten sind???
Mit dem Schwachsinn kommt nicht mal mehr die Schwester des Opfers klar, obwohl sie sich bislang ständig sehr gefasst und sachlich geäußert hatte:Schwester findet Einschätzungen "unerträglich"
Tina K. sagte der "Welt", dass sie große Probleme hatte, den Jugendgerichtshelferinnen zuzuhören. So es doch keineswegs zwingend mit einer Entwicklungsverzögerung zu erklären, wenn die Angeklagten noch bei ihren Eltern wohnen. "Weiß doch eigentlich jeder, der sich damit beschäftigt, dass diese Jungs aus türkischstämmigen Familien in der Regel das Elternhaus erst verlassen, wenn sie heiraten", sagte die 28-Jährige.
Prügelattacke beim Alexanderplatz: Haupttäter im Fall Jonny K. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Im Prozess um den Tod des 20-Jährigen Jonny K. ist das Urteil gefallen: Sechs junge Männer müssen ins Gefängnis. Den Haupttäter verurteilte das Landgericht Berlin zu viereinhalb Jahren Jugendhaft.
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"Das Urteil ist deutlich zu hoch", sagte Anwalt Axel Weimann, der Verteidiger von Onur U. Sein Mandant sei fassungslos. Er habe sich nicht vorstellen können, dass er wegen einer Tat verurteilt werde, die er nicht begangen habe. "Das Urteil ist nicht richtig. Es entspricht nicht der Wahrheit", sagte Weimann. Der Verteidiger will Revision einlegen.
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