Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz
Die Anerkennung ausländischer Diplome regelt den Zugang zu Ausbildung oder Berufstätigkeit in der Schweiz. Bei Aus- oder Weiterbildungen entscheidet der Bildungsanbieter, inwieweit ein ausländisches Diplom anerkannt ist. Bei Berufstätigkeit muss die zuständige Amtsstelle oder der Arbeitgeber entscheiden.
Reglementierte Berufe
Bei diesen Berufen ist die Ausübung gesetzlich geregelt und an einen bestimmten Abschluss oder Titel gebunden. Zu den reglementierten Berufen zählen beispielsweise Arzt/Ärztin, Bauingenieur/in, Fachmann/frau Gesundheit, Lehrer/in, Psychologe/Psychologin, Rechtsanwalt/-anwältin oder Taxifahrer/in.
Für reglementierte Berufe muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden. Dieses entscheidet über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem schweizerischen Diplom bzw. Ausweis. Falls wesentliche Unterschiede in der Ausbildung bestehen, können Anpassungsleistungen verlangt werden. Bei erfolgreichem Abschluss stellt die Behörde eine Gleichwertigkeit aus. Sie vergibt aber keine schweizerischen Ausweise oder Diplome.
Je nach Beruf erfolgt die berufliche Anerkennung durch eine nationale oder kantonale Amtsstelle. Das SBFI führt eine Liste, für welchen Beruf welche Behörde zuständig ist:
www.sbfi.admin.ch > Reglementierte Berufe / Tätigkeiten in der Schweiz [PDF, 180.97 MB]
Die wichtigsten reglementierten Berufsbereiche und die entsprechenden Amtsstellen:
+Gesundheit
+Pädagogik/Unterricht
+Psychologie
+Recht
+Sozialarbeit
+Technik
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger
Dienstleistungserbringende aus diesen Staaten können das Anerkennungsverfahren umgehen, wenn sie höchstens 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten. Stattdessen registrieren sie sich für das beschleunigte Meldeverfahren. Weitere Informationen:
www.sbfi.admin.ch